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ergeben.

      Anmerkungen

       [1]

      IDW PS 980 Tz. 6.

       [2]

      IDW PS 980, Tz. 5.

       [3]

      IDW PS 980 Tz. 1.

       [4]

      So geäußert von Rieder/Jerg CCZ 2010, 206.

       [5]

      Vgl. Withus/Hein CCZ 2011, 130.

       [6]

      Stellvertretend für viele: Hülsberg/Münzenberg Audit Committee Quartely II/2012, 16 ff.; Schaefer/Baumann NJW 2011, 3601 ff.

       [7]

      Als solche definiert der Standard Rahmenkonzepte, die von einem autorisierten oder anerkannten Standardsetzer im Rahmen eines transparenten Verfahrens (einschl. Veröffentlichung eines Entwurfs und Einholung von Stellungnahmen) entwickelt und verabschiedet wurden; IDW PS 980 Tz. 9, A6.

       [8]

      Eine Übersicht über die allgemein anerkannten Rahmenwerke ist dem Standard als Anlage beigefügt; die Anlage nennt auch die Standardsetzer und enthält die Quellennachweise.

       [9]

      Vgl. auch Schefold ZRFC 2011, 222, der von einer Extraktion aus den Rahmenwerken spricht.

       [10]

      IDW PS 980 Tz. 10, 23.

       [11]

      IDW PS 980 Tz. 14-20.

       [12]

      S. Rn. 108.

       [13]

      Vgl. von Busekist/Hein CCZ 2012, 45.

       [14]

      IDW PS 980 nennt in Tz. A3 diese und weitere Beispiele.

      3. Kapitel Compliance-Organisation in der PraxisB. Die Prüfung von Compliance Management-Systemen nach IDW PS 980 › III. Wer – potenzielle Prüfer

      110

      111

      

      Unter Beachtung des vorstehend Gesagten ist der Kreis der potenziellen Prüfer weit zu ziehen:

      Anmerkungen

       [1]

      Der Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor wird hier nicht betrachtet. Daneben gibt es einige Branchenstandards wie das „Pflichtenheft zum Compliance Management in der Immobilienwirtschaft“ des Initiativkreises Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V., die eine externe Auditierung des CMS vorsehen; abrufbar unter www.immo-initiative.de/zertifizierung/pflichtenheft/.

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