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Fragestellungen und verantwortlich für die planmäßige und – soweit erforderlich – bedarfsbezogene (ad-hoc) Berichterstattung an die Unternehmensleitung. Des Weiteren trägt der Compliance-Beauftragte die Verantwortung für die Überwachung der unternehmensspezifischen Compliance und – jedoch delegierbar auf dezentrale Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung oder externe Berater – für die Schulung und Information der Mitarbeiter. Darüber hinaus gehört es zu seinen Aufgaben, den Mitarbeitern des Unternehmens als Ansprechpartner für sämtliche Compliance-Fragen zur Verfügung zu stehen. Sofern im Unternehmen ein Hinweisgebersystem implementiert ist, sollte der Compliance-Beauftragte der Empfänger der Hinweise sein. Aus seiner internen Verantwortlichkeit für das CMS leitet sich ab, dass der zentrale Compliance-Beauftragte als erster Ansprechpartner des Unternehmens im Hinblick auf sämtliche Compliance-relevante Fragestellungen für externe Stellen, wie z.B. Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden, Wirtschaftsprüfer oder Medien, dienen sollte. Hat das Unternehmen eine dritte Ebene im Beauftragten-System – die dezentralen Compliance-Beauftragten – installiert, soll er diese bei der Risikoanalyse und der Entwicklung adäquater Konzepte für die Compliance-Struktur und die Compliance-Aktivitäten unterstützen. Zudem gehört die Koordinierung und Bündelung der Berichte der dezentralen Compliance-Funktionen zu seinen Aufgaben.[161]

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2. Compliance-Funktion – Besonderheiten des Beauftragten-Systems im Konzern

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