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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_c4923044-d42d-5865-bd21-4c211a7fc107">Anwendungsbereich des Widerrufs nach § 49 Abs. 2 VwVfG

       b)Die Widerrufsgründe des § 49 Abs. 2 VwVfG

       c)Besondere Vorgaben bei einem Widerruf nach § 49 Abs. 2 VwVfG

       d)Weitere Widerrufstatbestände

       7.Die Rücknahme von rechtswidrig bewilligten Subventionen

       a)Anwendungsbereich des § 48 VwVfG

       b)Zum Vertrauensschutz in § 48 Abs. 2 VwVfG

       c)Zum Rücknahmeermessen

       d)Rücknahmefrist

       8.Die Rückerstattung von Subventionen

       a)Der Erstattungsbescheid

       b)Der Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG als besonders geregelter Fall des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

       c)Zum Umfang der Herausgabepflicht

       d)Verzinsung

       9.Die Rückforderung von aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrages gewährter Subvention

       10.Die Rückforderung vorläufig bewilligter Subventionen

       II.Das europäische Beihilfenrecht

       1.Beihilfen und Binnenmarkt

       2.Der Beihilfenbegriff

       a)Begünstigung

       b)Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige

       c)Wettbewerbsverfälschung

       d)Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten

       3.Legalausnahmen, Art. 107 Abs. 2 AEUV

       a)Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher

       b)Katastrophenbeihilfen

       c)Beihilfen, die ihren Grund in der Teilung Deutschlands haben

       d)Sonderfall: Beihilfen im Verkehrsbereich

       4.Ermessensausnahmen, insbes. Art. 107 Abs. 3 AEUV

       a)Ermessensspielraum der Kommission

       b)Regionalbeihilfen

       c)Sektorale Beihilfen

       d)Horizontale Beihilfen

       e)Sonderrechtsregime zur Überwindung der Finanzkrise

       f)Beihilfengenehmigung durch den Rat

       g)Prüfungsvorschlag

       5.Das Verfahren der Beihilfenkontrolle

       a)Notifizierungspflicht bei der Kommission

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