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Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik. Barbara Fornefeld
Читать онлайн.Название Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik
Год выпуска 0
isbn 9783846387757
Автор произведения Barbara Fornefeld
Жанр Документальная литература
Серия Basiswissen der Sonder- und Heilpädagogik
Издательство Bookwire
Doch diese für die Menschen mit leichter geistiger Behinderung positive Entwicklung hat auch ihre Grenze, denn sie muss in einem gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozess gesehen werden, der mit Forderungen nach Selbstbestimmungsund Integrationsfähigkeit zum Ausschluss von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung führt (Fornefeld 2007a). Eine Kritik ist notwendig, weil sich Anzeichen mehren, „die nicht nur eine Fortführung des bisher Erreichten entgegenstehen, sondern dieses umgekehrt wieder in Frage stellen können“ (Dederich 2008, 31). Auf diese Entwicklungen wird in Kapitel 3.6 näher eingegangen und dabei gezeigt, dass sich heute eine ‚Restgruppe‘ innerhalb der Population der Menschen mit geistiger Behinderung herausbildet, die als Menschen mit Komplexer Behinderung bezeichnet werden.
UN-Konvention Rechte der Menschen mit Behinderung
Dass die Rechte von Menschen mit Behinderung schützenswert sind, wird auf internationaler Ebene u.a. von den Vereinten Nationen (UN) in New York diskutiert. Um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung weltweit zu verbessern, haben die Vereinten Nationen die „Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen“ in jahrelangen Bemühungen, an denen deutsche Vertreter staatlicher und privater Organisationen beteiligt waren, entwickelt und Ende 2006 veröffentlicht. Ende März 2007 wurde das Abkommen von der Bundesrepublik unterzeichnet und am 19. Dezember 2008 ratifiziert. Damit war der Weg frei für das Inkrafttreten der Konvention am 1. Januar 2009. Deutschland ist nunmehr verpflichtet, die Vorgaben der Konvention in nationales Recht umzusetzen. An dieser Entwicklung haben Behindertenverbände maßgeblich Anteil. Die Grundsätze der Konvention werden in Artikel 3 formuliert:
a)„Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, der Autonomie des Einzelnen, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie der Unabhängigkeit der Person;
b)Nichtdiskriminierung;
c)Volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben;
d)Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt und des Menschseins;
e)Chancengleichheit;
f)Barrierefreiheit;
g)Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h)Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung des Rechts von Kindern mit Behinderungen auf Wahrung ihrer Identität“ (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Vereinte Nationen, 16.2.2007)
Zusammenfassung
In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich in der Geistigbehindertenpädagogik ein umfassender Paradigmenwechsel vollzogen, der zum einen zu mehr Lebensqualität für die Mehrzahl der Menschen mit geistiger Behinderung geführt hat. Die Entwicklung steht in einem globalen Zusammenhang wirtschaftlicher Interessen und wird heute stärker als zuvor von der internationalen Behindertenpädagogik und Rehabilitation beeinflusst. Obwohl sich diese für die Akzeptanz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderung einsetzt, sind in Deutschland neue Formen der Diskriminierung und Aussonderung von Menschen mit Komplexer Behinderung zu beobachten. Der Prozess der Umgestaltung des Versorgungssystems für Menschen mit geistiger Behinderung dauert an. Die Zielrichtung dieses Prozesses ist nicht selbstverständlich aus der bisherigen Entwicklung abzuleiten. Sie bleibt offen und ist wie alle Lebenszusammenhänge an Konjunkturen und Krisen gebunden.
Dederich, M. (2008): Der Mensch als Ausgeschlossener. In: Fornefeld, B. (Hrsg.): Menschen mit Komplexer Behinderung. München, 31–49
Fornefeld, B. (2007a): Was geschieht mit dem Rest? – Anfragen an die Behindertenpädagogik – Teil I und II. In: Dederich, M., Grüber, K. (Hrsg.): He rausforderungen. Mit schwerer Behinderung leben. Frankfurt, Teil I: 39–53, Teil II: 75–85
6.Fassen Sie die Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung vor dem 19. Jahrhundert zusammen.
7.Nennen Sie die gesellschaftlich-ideologischen Veränderungen, die im 19. Jahrhundert zu Anstaltsgründungen geführt haben.
8.Welche Motive hatten die Anstaltsgründer?
9.Wie veränderte sich die Heilpädagogik zu Beginn des 20. Jahrhunderts und welche Konsequenzen hatte das für Menschen mit geistiger Behinderung?
10.Nach welchen Vorbildern entwickelte sich die Geistigbehindertenpädagogik nach dem 2. Weltkrieg in den beiden deutschen Staaten?
11.Entstammt das nachfolgende Zitat einem west- oder ostdeutschen Lehrbuch der Nachkriegszeit? Begründen Sie die Zuordnung.
„Das leistungsmäßige Zurückbleiben eines Kindes allein berechtigt den Unterstufenlehrer somit noch in keiner Weise, die Vorstellung des Kindes im Hilfsschulaufnahmeverfahren zu erwägen oder das Kind gar als schwachsinnig zu bezeichnen und es – möglicherweise noch durch unbedachte Bemerkungen vor der Klasse – ‚abzustempeln‘. Das bereits durch den schulischen Mißerfolg beeinträchtigte Selbstvertrauen des Kindes kann durch solche Äußerungen völlig zerstört werden. Was sollte nun der Unterstufenlehrer tun? Zuerst sollte er die Verbindung zum Elternhaus suchen, um sich eingehend mit den häuslichen Lebensbedingungen des Schülers und mit dessen bisherigen Entwicklungsverlauf vertraut zu machen. Er sollte gemeinsam mit den Eltern beraten, wie eine möglicherweise vorhandene pädagogische Vernachlässigung zu beseitigen ist. Liegt noch kein ärztlicher Befund vor, so sollte er die Eltern veranlassen, mit ihrem Kind einen Facharzt aufzusuchen. Im Rahmen seines Unterrichtes sollte er gezielte Fördermaßnahmen für das Kind vorsehen, ohne dabei etwa die anderen Schüler seiner Klasse zu vernachlässigen. … Weiterhin sollte er sich bemühen, die ‚starken Seiten‘ des Kindes zu erkennen und das Interesse des Kindes, z.B. für bestimmte Tätigkeiten, bewußt in den Dienst seiner Fördermaßnahmen stellen. Alle diese Bemühungen sollte er möglichst schriftlich fixieren und bestimmte Arbeitsergebnisse des Kindes, wie Zeichnungen, schriftliche Arbeiten usw., sammeln. Geht er so vor, dann ist er in der Lage, z.B. seinen Vorschlag, das Kind dem Hilfsschulaufnahmeverfahren vorzustellen, konkret zu begründen und damit gleichzeitig zur Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes beizutragen.“
12.Nennen Sie Merkmale der Auf- und Ausbauphase der Geistigbehindertenpädagogik in beiden deutschen Staaten.
13.Wodurch zeichnet sich die Umbau-Phase der Geistigbehindertenpädagogik seit Mitte der 1990er Jahre aus?
14.Wie lauten die vier Motive, die die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Geistigbehindertenpädagogik, der Rehabilitation sowie der Behinderten- und Sozialpolitik bestimmen?
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