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       1.Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

       2.Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)

       § 73Die weltweiten Zusammenschlüsse

       1.Der Lutherische Weltbund (LWB)

       2.Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK)

       TEIL D HINWEISE ZUR BEARBEITUNG KIRCHENRECHTLICHER FÄLLE

       1.Einführung – Begriff der Subsumtion – Auslegung von Rechtsnormen – Anwendungsbeispiele

       2.Umgang mit der Rechtssammlung („RS“) – Zitierweise

       3.Lösungshinweise zu den Fallbeispielen

       Allgemeine Literatur

       Verzeichnis juristischer Fachbegriffe

       Abkürzungsverzeichnis

       Sach- und Personenverzeichnis

       Vorwort

      Gut 25 Jahre nach dem Erscheinen der gemeinsam mit Gerhard Grethlein, Hartmut Böttcher und Werner Hofmann verantworteten Erstauflage dieses Buches wird nun endlich eine Neuauflage vorgelegt. Angesichts der Vielzahl der in der Zwischenzeit eingetretenen grundlegenden Rechtsänderungen – von der Reform der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 1999/2000 angefangen bis hin zur erfreulicherweise deutlich fortgeschrittenen Rechtsvereinheitlichung in der EKD – war eine umfassende Überarbeitung unvermeidlich.

      Kontinuität zur Vorauflage wird insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten gewahrt:

      –Selbstverständlich liegt diesem Buch weiterhin die Überzeugung zugrunde, dass das Kirchenrecht eine dienende Funktion zur Erfüllung des der Kirche anvertrauten Verkündigungsauftrags hat. So soll das Kirchenrecht eine Ordnung für Zusammenleben und Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, die der Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags in der konkreten Situation und unter den Umständen unserer Zeit förderlich ist und die Kirche, Gemeinden und Mitarbeitende vor Schaden bewahrt. Evangelisches Kirchenrecht ist indes weithin Recht der zweckmäßigen Gestaltung und kann bzw. muss ggf. bei sich verändernden Umständen im Interesse wirksamer kirchlicher Aufgabenwahrnehmung auch geändert werden (ecclesia semper reformanda).

      –Die Neuauflage folgt den Grundstrukturen der bisherigen Darstellung des evangelischen Kirchenrechts in Bayern, orientiert sich allerdings noch stärker an der Gliederung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Ausführungen von Hartmut Böttcher in der Erstauflage zum Verfassungsrecht, zum Baulastrecht und zum Kirchensteuerrecht (dort §§ 1–11, 49, 63–66) sind mit seinem Einverständnis in wesentlichen Teilen übernommen und lediglich insbesondere unter Einbeziehung der neueren Rechtsetzung und Rechtsprechung fortgeschrieben worden.

      Das Buch ist der Versuch, unterschiedlichen Lesergruppen gerecht zu werden. Für Studien-, Ausbildungs- und Prüfungszwecke kann es – mit den beigegebenen Fallbeispielen und Lösungshinweisen – als Lern- und Arbeitsbuch vor allem zu den Grundsatzfragen des kirchlichen Verfassungsrechts, des Staatskirchenrechts, des Gemeinderechts und des Pfarrdienstrechts genutzt werden. Den in der kirchlichen Verwaltung Tätigen – vom Pfarramt bis zum Landeskirchenamt – soll es als Handbuch und Nachschlagewerk zumindest eine Erstorientierung zu besonders praxisrelevanten Rechtsgebieten geben.

      Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Buch nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst habe; es wurde vielmehr entscheidend motiviert durch meine nebenamtliche Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Augustana Hochschule Neuendettelsau; dass Erkenntnisse aus 30 Jahren hauptamtlichen juristischen Dienstes in der Kirche eingeflossen sind, dürfte andererseits aber auch kein Nachteil sein.

      Sehr erfreulich ist es, dass das „Evangelische Kirchenrecht in Bayern“ wiederum – und wie seinerzeit schon das „Vorgängerwerk“ von Gustav-Adolf Vischer „Aufbau, Organisation und Dienstrecht der Evang.-Luth. Kirche in Bayern“, 1967 – im Claudius Verlag und zudem sowohl gedruckt als auch als E-Book erscheinen kann.

      Besonderer Dank gebührt Herrn Johannes Bermpohl, Frau Heike Davidson, Frau Marion Engelke, Herrn Alexander Esser und Frau Susanne Lettau für die Durchsicht der ihren dienstlichen Zuständigkeitsbereich betreffenden Textabschnitte sowie Herrn Oberkirchenrat i. R. Dr. Hartmut Böttcher für das Gegenlesen der von ihm in der Erstauflage bearbeiteten Abschnitte und Herrn Rechtsanwalt Michael Dreßler für seine Unterstützung beim Korrekturlesen. Die dabei gegebenen Hinweise waren für mich sehr wertvoll. Frau Gabriele Sebald danke ich vielmals für die bewährt engagierte und zuverlässige Erstellung des Manuskripts.

      Frau Jutta Hollick vom Claudius Verlag und Frau Hildegard Graf bin ich sehr verbunden für die umsichtige Aufbereitung des Manuskripts bis zur Drucklegung.

      Dieses Buch widme ich in dankbarer Verbundenheit dem Gedenken an die 2016 heimgerufenen juristischen Oberkirchenräte Dr. Werner Hofmann und Dr. Hermann Krag sowie den vormaligen juristischen Oberkirchenräten Dr. Hartmut Böttcher, Dr. Gerhard Grethlein und Dr. Gerhard Tröger, von denen ich im Münchner Landeskirchenrat und –amt in fachlicher und menschlicher Hinsicht sowie für das eigene Leitungshandeln im Sinne zugleich geistlichen und rechtlichen Dienstes sehr viel lernen durfte.

      München, am Reformationstag 2019

       Hans-Peter Hübner

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