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Sündsï, Kap. Yu Dso, ferner im Han Schï Wai Dschuan, Kap. 3 (Hightower S. 100ff.), und im Schuo Yüan, Kap. Dscheng Li.

       1. Kungs Freude über seinen Erfolg

      Meister Kung war oberster Richter in Lu und versah gleichzeitig das Amt des Kanzlers. Da er sich darüber erfreut zeigte, fragte ihn Dschung Yu1 und sprach: »Ich habe gehört, daß der Edle im Unglück nicht zagt, im Glücke nicht jubelt. Wie kommt es, daß Ihr Euch so freut, daß Ihr eine einflußreiche Stellung bekommen habt, Meister?«

      Meister Kung sprach: »Wohl heißt es so, aber heißt es nicht auch: ›Man soll sich freuen, wenn man in hoher Stellung anderen dienen kann?‹«

       2. Die Hinrichtung des Schau-dscheng Mau

      Zu jener Zeit, als er sieben Tage lang die Regierung in Händen gehabt hatte, verurteilte er den aufrührerischen Großbeamten Schaudscheng Mau2 zum Tode. Er ließ ihn hinrichten unterhalb der Halle zur Doppelten Aussicht. Die Leiche lag zutage drei Tage lang. Da trat Dsï Gung3 vor den Meister und sprach: »Schau-dscheng Mau war ein angesehener Mann in Lu. Nun habt Ihr die Regierung inne, und als erstes habt Ihr ihn hinrichten lassen. Sollte das nicht ein Fehler gewesen sein?« Meister Kung erwiderte: »Warte, ich werde dir den Grund davon sagen. Auf der Welt gibt es fünf schwere Verbrechen, und Diebstahl und Raub sind noch nicht dabei. Das erste ist eine aufsässige Gesinnung verbunden mit Waghalsigkeit. Das zweite ist ein gemeiner Wandel verbunden mit Starrsinn. Das dritte ist eine lügnerische Rede verbunden mit Zungenfertigkeit. Das vierte ist ein Gedächtnis für Skandale verbunden mit ausgedehnter Bekanntschaft. Das fünfte ist eine Neigung zum Unrecht verbunden mit dessen Beschönigung. Wenn sich von diesen fünfen eines bei einem Menschen findet, so entgeht er nicht der Verurteilung durch den Edlen. Und Schau-dscheng Mau besaß sie alle gemeinsam. Wo er auch weilte, vermochte er Anhänger um sich zu sammeln und Parteiungen zu bilden. In seinen Reden vermochte er mit gleisnerischen Vorspiegelungen die Masse zu betören. Durch seine Gewaltsamkeit vermochte er das Recht zu verkehren und sich unabhängig zu machen. Ein solcher ist ein Erzverbrecher unter den Menschen, und man kann nicht umhin, ihn zu beseitigen. Tang der Yin-Dynastie hat den Yin Hië4 hinrichten lassen. König Wen hat den Pan Dscheng5 hinrichten lassen. Der Herzog von Dschou hat den Guan und den Tsai6 hinrichten lassen. Tai Gung hat die stolzen Ritter7 hinrichten lassen. Guan Dschung hat den Fu I8 hinrichten lassen und Dsï Tschan hat den Schï Ho9 hinrichten lassen. Diese sieben lebten zu verschiedenen Zeiten und wurden gleichermaßen hingerichtet, weil diese sieben zu verschiedenen Zeiten die gleichen Verbrechen geübt hatten. Daher konnte man keine Gnade walten lassen. In den Liedern heißt es:

      Nur Grams ist sich mein Herz bewußt,

      Mich haßt die Schar voll niedrer Lust10.

      Wenn die Gemeinen sich zusammenscharen, so ist das wahrlich Anlaß zu Gram.«

       3. Vater und Sohn vor Gericht

      Als Meister Kung oberster Richter in Lu war, kamen einmal ein Vater und sein Sohn, die sich gegenseitig verklagten. Der Meister sperrte sie miteinander ein und hielt sie drei Monate in Haft, ohne die Sache zu entscheiden. Da bat der Vater um Einstellung des Verfahrens. Der Meister ließ daraufhin beide frei.

      Der Herr von Gi-sun war mißvergnügt, als er davon hörte, und sprach: »Der Oberrichter hält mich zum Besten. Erst sagt er mir, das wichtigste in Staat und Familie sei die kindliche Ehrfurcht. Nun bot sich Gelegenheit, durch Hinrichtung eines einzigen unehrerbietigen Sohnes das Volk Ehrfurcht zu lehren. Stattdessen läßt er ihn laufen. Was soll das nur heißen!«

      Jan Yu11 teilte das dem Meister Kung mit. Meister Kung seufzte tief und sprach: »Ach, wenn die Oberen vom rechten Weg gewichen sind und ihre Untergebenen töten, so ist das gegen die Ordnung. Wenn man sie nicht belehrt in der Ehrfurcht, sondern über sie zu Gericht sitzt, so heißt das Unschuldige töten. Wenn die drei Heere eine große Niederlage erlitten haben, so kann man die Soldaten doch nicht köpfen lassen. Wenn das Gesetz nicht in Ordnung ist, so kann man nicht mit Strafen einschreiten. Warum das? Wenn die Belehrung durch die Oberen nicht erfolgt, so liegt die Schuld nicht beim Volk. Wenn die Verordnungen lässig sind und die Strafen scharf, so ist das Räuberart. Wenn man zur Unzeit Steuern einzieht, so ist das erbarmungslos. Wenn man ohne Warnung Strafen vollzieht, so bedeutet das Härte. Ohne es (mit Belehrung) versucht zu haben, schon Vollendung (zu verlangen), ist Grausamkeit. Nur wenn eine Regierung diese drei Fehler vermieden hat, können die Strafgesetze angewendet werden. In den Urkunden heißt es:

      Nach dem Rechten richte sich die Strafe,

      nach dem Rechten die Tötung.

      Nicht wende an, was dein Herz bewegt.

      Wenn du dir sagen mußt: ›Es gab kein Vorbild‹,

      So spende Belehrung, ehe du bestrafst12.

      So soll man zuerst das Gesetz (Tao) und die Tugend aufrichten und selbst danach tun. Wenn es dann noch nicht geht, so ehre man die Weisen, damit sie Belehrung spenden können. Wenn es dann noch nicht geht, entferne man die Untüchtigen. Wenn es dann noch nicht geht, so schüchtere man durch Schrecken ein. Wenn man auf diese Weise drei Jahre lang fortmacht, so wird das ganze Volk recht. Wenn es dann noch verbrecherisches Gesindel gibt, das sich nicht fügt, dann mag man die Strafe an sie legen, denn dann weiß das Volk, was Schuld ist. In den Liedern heißt es:

      Daß er, dem Himmelssohn gesellt,

      Des Volks Verwirrung niederhält13.

      Das bedeutet, mit Strenge einschüchtern, aber sie nicht ausprobieren, die Strafen bereithalten, ohne sie anzuwenden.

      Heutzutage ist das aber nicht so. Die Lehren sind in Verwirrung und die Strafen zahlreich, so daß das Volk in Verwirrung gerät, und dann legt man ihm noch Strafen auf. So sind die Strafen zahlreich, aber man wird der Räuber doch nicht Herr.

      Über eine drei Fuß hohe Schranke kann auch ein leerer Wagen nicht hinüberfahren. Warum das? Wegen ihrer Steilheit. Einen hundert Klafter hohen Berg kann auch ein vollbeladener überwinden. Warum das? Weil die Abhänge allmählich ansteigen. Wenn heutzutage die Sitten noch länger allmählich ansteigen, so wird, obwohl es Strafgesetze gibt, das Volk doch ohne Übertretung bleiben.«

      3. KAPITEL: WANG YEN GIË / Ausführungen über die Königsworte

      Die Parallelstelle zu diesem Kapitel im Da Dai Li Gi ist übersetzt im Buch der Sitte S. 185–190. Dort ist auch die Textvergleichung im Einzelnen durchgeführt.

      4. KAPITEL: DA HUN GIË / Ausführungen über die feierliche Ehe

      Zu diesem Kapitel finden sich Parallelen im Siau Dai Li Gi, Kap. 27 (Couvreur 2, 365, Legge 2, 263), und im 41. Kapitel des Da Dai Li Gi. Es ist übersetzt im Buch der Sitte S. 196–200.

      5. KAPITEL: JU HING GIË / Ausführungen über den Wandel der Schriftgelehrten

      Abgesehen von einem einleitenden Abschnitt, der sich in abweichender Form auch in der Konfuziusbiographie im Schï Gi findet (Chavannes 5, 388; Wilhelm 1928 S. 33), ist dieses Kapitel inhaltsgleich mit dem 41. Kapitel des Siau Dai Li Gi (Couvreur 2, 600; Legge 2, 402). Es ist übersetzt im Buch der Sitte S. 162–167.

      6. KAPITEL: WEN LI / Die Fragen nach der Sitte

      Der erste Abschnitt dieses Kapitels, ein Gespräch mit dem Herzog Ai von Lu, deckt sich weitgehend mit einem Abschnitt des Kapitels Ai Gung Wen des Siau Dai Li Gi (Couvreur 2, 362 ff.; Legge 2, 261 ff.) und

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