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er dazu nicht aufgefordert und währenddessen punktuell daran erinnert wird

      – der Pflegebedürftige kann sich aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten anziehen, muss jedoch punktuell aufgefordert werden, die Verrichtung in der richtigen Reihenfolge durchzuführen

      – der Pflegebedürftige sieht keinen Sinn in der Waschung, so dass er in Form von Anleitung punktuell davon überzeugt bzw. dazu überredet, d. h. motiviert, werden muss

Relevante Art undIntensität:➤ Unterstützung bei der Entscheidungsfindung; d. h. verschiedene Optionen werden zur Auswahl angeboten (z. B. Auswahl von Beschäftigungsangeboten)➤ einfache oder mehrfache Aufforderungen, die dem Pflegebedüftigen einen Anstoß geben, die Verrichtung durchzuführen➤ einzelne Hinweise zur Abfolge der Einzelschritte, d. h. es wird ein Anstoß gegeben, dass Teilverrichtungen dann selbst ausgeführt werden; punktueller Hilfebedarf, der an einzelnen Stellen der Teilverrichtung notwendig ist
Formulierungsbeispiele:➤ kann sich nach einmaliger bis mehrmaliger Aufforderung Gesicht und vorderen Oberkörper waschen und trocknen➤ kann seine Bekleidung nach Aufforderungen und Vorschlagen verschiedener Möglichkeiten auswählen➤ beginnt nach Aufforderung mit dem Essen➤ nimmt nach Aufforderung Getränke zu sich, zeitweise wiederholte punktuelle Aufforderungen/Erinnerungen im Sinne von Motivation, damit sichergestellt ist, dass SollTrinkmenge erreicht wird➤ kann unter Aufforderung im Sinne von Orientierungshinweisen die Toilette aufsuchen

      Beaufsichtigung zur Beschreibung der überwiegenden Selbständigkeit:

      Nur wenn diese partiell/punktuell an einzelnen Stellen des Handlungsablaufs erforderlich wird

       Mögliche Formen/Auslöser für Beaufsichtigung:

      ⊠ Punktuelle Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit

      ⊠ Punktuelle Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle

      ⊠ Punktuelle Beaufsichtigung in Form einer Durchführungskontrolle

      Es können alle Formen/Auslöser der Beaufsichtigung miteinander kombiniert sein, d. h. der Pflegebedürftige muss sowohl zur Wahrung der Sicherheit als auch im Sinne einer Durchführungs- und Erledigungskontrolle vereinzelt/zeitweise beaufsichtigt werden

       Die Pflegekraft ist nicht örtlich und zeitlich gebunden

      Beispiele:

      – der Pflegebedürftige ist sturzgefährdet und muss zur Wahrung der Sicherheit punktuell/zeitweise beaufsichtigt werden (Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit)

      – der Pflegebedürftige schweift während des Waschens zeitweise ab und muss punktuell beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Verrichtung vollendet wird (Beaufsichtigung in Form einer Erledigungskontrolle)

      – der Pflegebedürftige zieht sich zeitweise nicht in angemessener Reihenfolge an und muss punktuell beaufsichtigt werden (Beaufsichtigung in Form einer Durchführungskontrolle)

Relevante Art undIntensität:➤ Überprüfung, ob die Abfolge einer Handlung eingehalten wird➤ Kontrolle des Einhaltens von Absprachen➤ Kontrolle der korrekten Durchführung einer Handlung/Verrichtung➤ eine Handlung kann durchgeführt werden, aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen ist die punktuelle/zeitweise Anwesenheit der Pflegeperson notwendig
Formulierungsbeispiele:➤ kann sich fortbewegen, je nach Tagesform besteht Sturzgefahr, daher punktuelle Beaufsichtigung zur Wahrung der Sicherheit➤ kann sich ankleiden, hält jedoch vereinzelt/zeitweise die richtige Reihenfolge nicht ein, daher punktueller Beaufsichtigungsbedarf im Sinne einer Durchführungskontrolle➤ schweift während der Waschung zeitweise ab und führt diese dann nicht immer zu Ende, daher punktueller Beaufsichtigungsbedarf im Sinne einer Erledigungskontrolle

      überwiegend unselbständig (üu)

      Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwendige Motivation auch während der Aktivität voraus. Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, Impulsgebung, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus. Alle benannten Hilfeformen innerhalb des Abschnitts „überwiegend selbständig“, können auch hier von Bedeutung sein, reichen allerdings allein nicht aus.

      Teilweise Übernahme zur Beschreibung der überwiegenden Unselbständigkeit:

      Nur wenn die Übernahme eines erheblichen Teils der Handlungsschritte erforderlich ist

Relevante Art undIntensität:➤ es sind noch Ressourcen vorhanden, der Pflegebedürftige kann sich jedoch nur noch zu einem geringen Teil beteiligen➤ es erfolgen umfassende Übernahmen der Handlungsschritte
Formulierungsbeispiele:➤ kann sich unter Abstützen der Arme und des Rückens im Wohnbereich fortbewegen➤ kann sich bei der Ganzkörperwäsche am Waschen und Trocknen des Gesichts und der Hände beteiligen, aufgrund erheblichen Bewegungseinschränkungen durch …, restliche Körperteile durch die Pflegeperson

      Anleitung zur Beschreibung der überwiegenden Unselbständigkeit:

      Nur wenn diese umfassend erforderlich ist

       Kann erfolgen:

      ⊠ verbal

      ⊠ nonverbal durch Demonstration und/oder Impulsgebung (z. B. ständiges Vormachen der Zahnputzbewegungen)

       Schwerpunkt liegt auf:

      ⊠ umfassenden Aufforderungen im Sinne einer motivierenden Begleitung (z. B. bei psychischen Erkrankungen mit Antriebsminderung)

      ⊠ kleinschrittigen Anleitungen mit lenkenden Begleitungen

       Die Pflegekraft ist umfassend bzw. komplett örtlich und zeitlich gebunden

      Beispiele:

      – der Pflegebedürftige kann zwar seine Mahlzeiten aufgrund der bestehenden manuellen/motorischen Fähigkeiten aufnehmen, muss jedoch zu jeder Handlungssequenz kleinschrittig angeleitet werden

      – der Pflegebedürftige kann sich aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten anziehen und beginnt ggf. auch damit, muss jedoch aufgrund erheblicher Antriebsminderung durchgängig aufgefordert werden, die Verrichtung zu vervollständigen

      – der Pflegebedürftige kann sich nur unter ständiger Aufforderung und kleinschrittiger Anleitung an den Waschungen beteiligen

Relevante Art undIntensität:➤ eine Handlung muss komplett lenkend und/oder demonstrierend begleitet werden➤ Handlungen werden immer wieder unter- und/oder abgebrochen, so das umfassende motivierende Begleitung notwendig ist➤ trotz vorhandener manueller/motorischer Fähigkeiten, kann eine konkrete Handlung nicht in einem sinnvollen Ablauf durchgeführt werden
Formulierungsbeispiele:➤ leidet unter einem geringen Hungergefühl; es besteht gemäß PEMU eine erhebliche Gefahr von Unterernährung; ständige Aufforderungen bis hin zur kleinschrittigsten Anleitung während der Nahrungsaufnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Nahrungsmenge erforderlich➤ kann sich aufgrund der motorischen und manuellen Fähigkeiten ankleiden, durch die erheblichen Antriebsminderung wird die Verrichtung jedoch ständig unterbrochen, daher umfassender Aufforderungsbedarf

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