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ist es mittlerweile gang und gäbe, dass das Betreuungspersonal pflegerische Aufgaben übernimmt. Und warum ist das so? Natürlich, weil wir bekannterweise zu wenig Pflegepersonal auf den Wohnbereichen haben. Übernehmen Betreuungskräfte pflegerische Aufgaben, wie z. B. die Unterstützung bei der Ausscheidung, wird dadurch versucht, den Personalmangel zu kompensieren. Wenn Sie das Spielchen mitspielen, geht die Rechnung der Arbeitgeber auf.

       Tipp 13: Übernehmen Sie als Betreuungskraft keine pflegerischen Tätigkeiten!

      Betreuungskräfte sollten hier keine Ausnahmen machen und nicht mal eben jemanden zur Toilette begleiten, weil die Person schon seit zehn Minuten nach der Pflegekraft ruft.

       Tipp 14: Bleiben Sie konsequent. Denn Ausnahmen können ganz schnell zur Regel werden.

      Einige Pflegekräfte erwarten teilweise von dem Betreuungspersonal Unterstützung in ihrem Tätigkeitsbereich. Natürlich ist das auf eine gewisse Art und Weise verständlich. Pflegende hetzen über den Wohnbereich und die Betreuungskräfte spielen „Mensch ärgere Dich nicht“ mit den Bewohner*innen. Nicht selten sind Pflegekräfte beleidigt oder gehen wutentbrannt auf Konfrontationskurs. Wahrscheinlich verstehen diese Pflegekräfte nicht, dass es einen Rattenschwanz nach sich ziehen kann, wenn Betreuungskräfte Aufgaben übernehmen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

       Tipp 15: Machen Sie Ihr Verhalten als Betreuungskraft gegenüber Pflegenden verständlich!

      Erklären Sie den Pflegekräften, warum Sie nicht in deren Aufgabenbereich hineinfunken. Vielleicht stoßen Sie auf Verständnis, vielleicht auch nicht, aber dann ist das so. Es ist nämlich nicht Ihr Job, zu kompensieren, sondern zu betreuen. Und das ist auch gut so. Bevor es zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b und § 53c SGB XI gab, langweilten sich die Bewohner*innen viel häufiger und vegetierten teilweise vor sich hin. In einigen Häusern ist dank der Betreuungskräfte endlich mehr Leben auf den Wohnbereichen.

      Neben den vorhandenen Strukturen und Ressourcen der Einrichtung kommt es auch sehr darauf an, welche Betreuungskräfte dort arbeiten. Es gibt hochkompetentes Personal, das z. B. nach abgeschlossenem Studium die bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt aufgeben musste, aber auch jenes, das mit dem eigenen Leben scheinbar nichts anzufangen weiß, völlig empathielos ist und von der Bundesagentur für Arbeit diese Bildungsmaßnahme finanziert bekommen hat. Mit anderen Worten: Für betreuende Tätigkeiten ist nicht jede Person geeignet.

      Das sollte stets bedacht werden. Gewisse Kompetenzen sind notwendig, um zielgerichtet, mit theoretischem Background und Sachverstand die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durchführen zu können.

       Tipp 16: Pflegende und Betreuungskräfte sollten zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren.

      Neben der klaren Trennung der Aufgabenbereiche ist es nichtsdestotrotz wichtig, dass Angestellte aus Pflege und Betreuung zusammenarbeiten, um sich auszutauschen und relevante Informationen über die Pflegebedürftigen weiterzugeben. Schauen wir uns jedoch in der Praxis um, erkennen wir, dass dies oft nicht der Fall ist. Das Betreuungspersonal wird beispielsweise einfach zu Patient*innen geschickt, ohne zu wissen, welche relevanten Diagnosen bei diesen vorliegen. Auf der anderen Seite verbringen Betreuungskräfte viel Zeit mit den pflegebedürftigen Personen und können entsprechend viele Beobachtungen machen, z. B. zum Verhalten oder zur Stimmung. Diese Informationen gehen häufig verloren, obwohl sie für die Pflege relevant wären.

      Der Austausch sollte in mindestens folgenden vier Situationen stattfinden:

       1. zu Pflegebeginn zwischen Bezugspflegekraft und Bezugsbetreuungskraft über:

      relevante Diagnosen

      Medikamente und deren (Neben-)Wirkungen

      potenzielle Pflegerisiken, wie z. B. Sturzgefahr

      relevante Probleme in den Lebensbereichen, wie z. B. in der Kommunikation und Mobilität

      biografische Eckdaten

       2. täglich bei Übergabegesprächen zwischen Früh- und Spätdienst

       3. bei Fallbesprechungen

       4. bei Evaluationen des gesamten Pflegeprozesses der einzelnen Patient*innen, die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen

      Dafür braucht es klare Vorgaben.

       Tipp 17: Pflegedienstleitungen und Vorgesetzte der Betreuungskräfte sollten eng zusammenarbeiten.

      Wenn die Zusammenarbeit auf der Ebene nicht funktioniert, darf man sich nicht wundern, dass sich diese Haltung auf die Angestellten in der Pflege und Betreuung ausweitet.

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