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Schäden im Zivilrecht a) Ersatzfähigkeit finanzieller Schäden aa) Naturalrestitution bb) Besonderheit bei Verweigerung eines Vertrages cc) Ausgleich in Geld b) Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden aa) Das Datenschutzrecht als gesetzlich geregelte Ausnahme nach § 253 Abs. 1 BGB bb) Ausnahmeregelung des § 253 Abs. 2 BGB (1) Explizit genannte Rechtsgüter (2) Ersatzfähigkeit bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (a) Bejahende Rechtsprechung (b) Einschränkende Voraussetzungen eines Ersatzes (c) Konsens bezüglich des Ergebnisses cc) Fazit Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden 6. Zwischenergebnis zur grundsätzlichen Ersatzfähigkeit der Nachteile des Betroffenen

      8  Zweiter Teil: Haftung für fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse gegenüber dem Betroffenen A. Einführung in die Haftung I. Kein bestehendes Haftungsregime für Predictive Analytic II. Der Vorhersagewert als Anknüpfungspunkt der Haftung 1. Predictive Analytic-Ergebnisse als fehlerhafte Informationen über eine Person 2. Fehlerhafte Informationen in der Haftungsdiskussion 3. Fehlendes Haftungskonzept für fehlerhafte Informationen III. Einordnung der weiteren Untersuchung 1. Zielrichtung der Anspruchsprüfung 2. Prüfung nach Anspruchsgrundlagen 3. Unterschiede nach Anspruchsgegnern B. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten I. Richtung der Haftung II. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Mangel i.R.d. Gewährleistungsrechts 1. Auswirkung fehlender gesetzlicher Anforderungen an Predictive Analytic 2. Anlehnung an Klassifizierung als fehlerhafte Information a) Rechtsprechung zur Haftung bei Druckwerken b) Schlussfolgerungen für Mängel bei fehlerhaften Informationen 3. Relevanz für Haftung der Akteure einer Predictive Analytic untereinander 4. Relevanz für Ansprüche des Betroffenen 5. Fazit fehlerhaftes Predictive Analytic-Ergebnis als Mangel III. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Nebenpflichtverletzung 1. (Vor-)Vertragliches Rechtsverhältnis 2. Sorgfältige Erstellung eines Predictive Analytic-Ergebnisses als Nebenpflicht a) Rücksichtnahmepflichten aa) Schutz der Rechtsgüter bb) Schutz der Rechte und Interessen (1) Anforderungen des BDSG als objektive Anknüpfungspunkte einer Pflichtverletzung (2) Unsicherheit bezüglich des Bestandes nationaler Datenschutzbestimmungen (3) Vorgaben der DS-GVO als weitere objektive Anknüpfungspunkte einer Pflichtverletzung b) Loyalitätspflichten c) Informations- und Aufklärungspflichten d) Fazit Nebenpflichtverletzung 3. Rücksichtnahmepflichten ohne vertragliche Beziehung 4. Probleme der Beweislast und Verschulden 5. Ersatzfähiger Schaden und Umfang des Ersatzes a) Ersatzfähigkeit nach dem Schutzzweck der Norm b) Ersatz des Integritätsinteresses bei bestehendem Vertragsverhältnis c) Ersatz des Vertrauensschadens bei vorvertraglicher Pflichtverletzung d) Enttäuschtes Vertrauen durch fehlerhafte Predictive Analytic e) Möglichkeiten eines Ersatzes aa) Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages bb) Anspruch auf Anpassung des Vertrages cc) Ausgleich des Mehraufwandes in Geld dd) Kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages C. Fehlerhafte Predictive Analytic-Ergebnisse als Verletzung von Datenschutzrecht I. Richtung der Haftung II. Verstoß gegen die Verordnung 1. Verstoß gegen den Grundsatz der Richtigkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. d) DS-GVO a) Sachliche Richtigkeit aa) Konkretisierung des Begriffes bb) Übertragung auf Daten i.R.v. Predictive Analytic b) Aktualität aa) Abgrenzung von aktuellen und richtigen Daten bb) Einschränkung des Grundsatzes cc) Einklang von Richtigkeit und Aktualität c) Umsetzung des Grundsatzes aa) Pflicht zur aktiven Umsetzung bb) Mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenrichtigkeit cc) Einschränkung auf angemessene Maßnahmen d) Verwendung umfassender Daten aa) Interesse der Predictive Analytic-Anwender bb) Recht auf Vervollständigung cc) Anlehnung an DS-RL dd) Abhängigkeit der Richtigkeit vom Zweck der Verarbeitung e) Fazit 2. Verstoß gegen vorgeschriebene Verfahren sowie gegen die Forderung nach technischen und organisatorischen Maßnahmen a) Verwendung geeigneter mathematischer und statistischer Verfahren aa) Mathematisch-statistische Verfahren nach der DS-GVO bb)

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