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       4.1.1.2 Dienstherr und dessen Organe

       4.1.1.3 Sonstige Beschäftigungsverhältnisse

       4.1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

       4.1.2.1 Art. 33 II GG (Leistungsprinzip)

       4.1.2.2 Art. 33 II GG (Gleichheitsprinzip)

       4.1.2.3 Art. 33 IV GG (Funktionsvorbehalt)

       4.1.2.4 Art. 33 V GG (Hergebrachte Grundsätze)

       4.2 Grundzüge des Ernennungsrechts

       4.2.1 Begriff der Ernennung und Ernennungsanlässe

       4.2.2 Fehlerhafte Ernennung und Rechtsfolgen

       4.2.2.1 Nichternennung

       4.2.2.2 Nichtigkeit

       4.2.2.3 Rücknahme

       4.2.3 Beendigung des Beamtenverhältnisses

       4.2.3.1 Entlassungsgründe für alle Beamten

       4.2.3.2 Entlassung von Beamten auf Probe

       4.2.3.3 Entlassung von Beamten auf Widerruf

       4.3 Beamtenpflichten (Auswahl)

       4.3.1 Verfassungstreuepflicht (§ 60 I S. 3 BBG)

       4.3.2 Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz (§ 61 I S. 1 BBG)

       4.3.3 Folgepflicht (§ 62 I S. 2 BBG)

       4.3.3.1 Beratungs- und Unterstützungspflicht (§ 62 I S. 1 BBG)

       4.3.3.2 Gehorsamspflicht (§ 62 I S. 2 BBG)

       4.3.4 Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten (§ 61 I S. 3 BBG)

      Kapitel 5 Übungsklausur

       Lösungsvorschlag

      Anlage 1 – Beschuldigtenbelehrung

       Anlage 2 – Zeugenbelehrung

      Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.

      Franz Kafka

       Kapitel 1Begriffliche und schematische Grundlagen

       1.1 Prüfungsschemata

       1.1.1 Befugnisse

      Das nachfolgende Schema zur Prüfung von Eingriffsmaßnahmen im gehobenen Polizeivollzugsdienst dient (lediglich) zur Orientierung für die Basisausbildung. Das Schema wird im Grund- und Hauptstudium noch weiter ausgebaut und verfeinert. Gleichwohl ist es aus didaktischen Gründen erforderlich, das Schema (zumindest in den Grundzügen) kurz vorzustellen, so dass der im Unterricht dargelegte Inhalt besser eingeordnet werden kann.

Entscheidung für präventives oder repressives Einschreiten?
Bevorstehende RGV → Anhaltende RGV → Abgeschlossene RGV A. Mögliche Ermächtigungsgrundlage Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes (Art. 20 III GG)Nennung der in Betracht kommenden Rechtsgrundlage B. Formelle Rechtmäßigkeit I. Zuständigkeit der BundespolizeiII. … C. Materielle Rechtmäßigkeit I. Ermächtigungsgrundlage(Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Befugnis → Subsumtion!)II. Richtiger Adressat/AdressatenregelungIII. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

      Die Kernelemente der Basisausbildung sind der Punkt B, Zuständigkeit3 (sachlich und örtlich), als auch der Punkt C, Ermächtigungsgrundlage und Verhältnismäßigkeit als Bestandteil der allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen. Das Schema kann zum einen in Gänze Bestandteil des Leistungstestes sein. Es ist jedoch auch möglich, dass nur einzelne Teile daraus Bestandteil der Fragestellung sind.

      Bevor man mit der Prüfung der genauen Ermächtigungsgrundlage (= Eingriff) beginnt, muss stets eine Entscheidung (präventiv/repressiv) getroffen werden, damit klar ist, welches Gesetz zur Anwendung kommt. In der Basisausbildung spielen, was die Befugnisse (= Ermächtigungsgrundlagen) betrifft, das Bundespolizeigesetz (BPolG) und die Strafprozessordnung (StPO) eine herausragende Rolle.

Befugnisse / Ermächtigungsgrundlagen
Präventiv (d. h. zur Gefahrenabwehr)Repressiv (d. h. zur Strafverfolgung)
Maßnahme aus dem BPolGMaßnahme aus der StPO

      Wenn es um Straftaten geht, kommt häufig die typische Fallfrage auf Sie zu: Hat sich die Person strafbar gemacht?

      Das Schema zur Prüfung von Straftaten ist etwas übersichtlicher als das zur Prüfung von Eingriffsmaßnahmen. Des Weiteren muss keine Entscheidung getroffen werden, welches Gesetz zur Anwendung kommt. Denn: Die in der Basisausbildung relevanten Straftaten finden sich alle im Strafgesetzbuch (StGB).

Schema zur Prüfung von Straftaten
Typische Fallfrage in der Klausur: Hat sich die Person strafbar gemacht?1. Tatbestanda) objektiver Tatbestand → Schwerpunkt Subsumtion (3er-Schritt)b) subjektiver Tatbestand → Vorsatz und ggf. besondere Absichten2. RechtswidrigkeitDie Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit. → ggf. Prüfung von Rechtfertigungsgründen3. Schuld→ Ggf. Prüfung von Schuldausschließungsgründen

      Für den schriftlichen Leistungstest gilt auch hier, dass entweder das ganze Schema geprüft werden muss oder auch nur einzelne Teile davon, z. B. nur der Tatbestand.

      Für alle Aufsteiger/Umsteiger

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