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und mikroprudentieller Regulierung zu finden.606 Hiermit wurde erstmals in einer Gipfelerklärung der G 20 ausdrücklich zwischen makro- und mikroprudentieller Regulierung unterschieden. Die übrigen Erklärungen zu diesem Gipfel wiederholten die bisherigen Regelungsziele und definierten genauer als bisher die getroffenen bzw. noch zu treffenden Maßnahmen.607

       2. Konkretisierung durch internationale Organisationen

       III. Supranationale und nationale Ebene (einzelne Rechtsordnungen)

       1. Europäische Union

       a) Einführung: Problematik des Schutzguts

       b) Benennung einzelner Schutzgüter in EU-Rechtsakten

      Die einzelnen im weiteren Verlauf relevanten EU-Rechtsakte beziehen sich in den Erwägungsgründen auf die Beschlüsse

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