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ist für biegebeanspruchte Bauteile mit gleichförmigen Querschnitten der Wert χLT mit dem Schlankheitsgrads image aus der maßgebenden Biegedrillknicklinie in der Regel nach folgender Gleichung zu ermitteln:

      Dabei ist

image
α LT der Imperfektionsbeiwert für die maßgebende Knicklinie für das Biegedrillknicken;
image

      Mcr das ideale Biegedrillknickmoment.

      (2) Mcr ist in der Regel mit den Abmessungen des Bruttoquerschnitts und unter Berücksichtigung des Belastungszustands, der tatsächlichen Momentenverteilung und der seitlichen Lagerungen zu berechnen.

       NDP DIN EN 1993-1-1/NA

       zu 6.3.2.2(2) Anmerkung 1

      Es gilt die Empfehlung, einschließlich der Tabellen 6.3 und 6.4. Der in DIN EN 1993-1-1:2010-12, 6.3.2.3(2) angegebene Faktor f darf auch zur Modifizierung von χLT nach DIN EN 1993-1-1:2010-12, 6.3.2.2(1) angewendet werden.

      (NA.3)image

      Dabei ist

α der Imperfektionsbeiwert für Ausweichen rechtwinklig zur z-z-Achse nach Tabelle 6.2;
image der kleinste Vergrößerungsfaktor für die Bemessungswerte der Belastung, mit dem die ideale Verzweigungslast mit Verformungen aus der Hauptragwerksebene erreicht und die Torsionssteifigkeit vernachlässigt wird;
α crit der kleinste Vergrößerungsfaktor für die Bemessungswerte der Belastung, mit dem die ideale Verzweigungslast mit Verformungen aus der Hauptragwerksebene erreicht und die Torsionssteifigkeit vernachlässigt wird;
α LT Imperfektionsbeiwert für Biegedrillknicken nach DIN EN 1993-1-1:2010-12, Tabelle 6.3.

      (3) Der Wert des Abminderungsfaktors χLT für den Schlankheitsgrad image darf auch aus Bild 6.4 entnommen werden.

      (4) Bei Schlankheitsgraden image (siehe 6.3.2.3) oder für image (siehe 6.3.2.3) darf der Biegedrillknicknachweis entfallen, und es sind ausschließlich Querschnittsnachweise zu führen.

       Zu 6.3.2.2

      Für den sogenannten „Allgemeinen Fall“ ist im Unterschied zum Fall von Walzprofilen und gleichartigen geschweißten Querschnitten (mit günstigeren Regeln gemäß 6.3.2.3) der Abminderungsfaktor der Momentenbeanspruchbarkeit χLT in Abhängigkeit von einer bezogenen Schlankheit image analog zu den Knicklinien von Druckstäben (vgl. 6.3.1.2) nach Tabelle 6.3 zu wählen. Maßgebend für die Auswahl der Linien ist aber im Unterschied zum Knicken der Druckstäbe neben der Herstellungsart (gewalzt/geschweißt) das Verhältnis von Höhe zu Breite der Profile entsprechend der Zuordnung in Tabelle 6.4. Der „Allgemeine Fall“ erfasst im Unterschied zum Fall von Walzprofilen und gleichartigen geschweißten Querschnitten nach 6.3.2.3 hohe Träger mit schmalen Gurten, bei denen das Biegedrillknicken im Wesentlichen wie das seitliche Biegeknicken des gedrückten Gurtes erfolgt.

       Zu 6.3.2.2(2)

      Für die Ermittlung des idealen Biegedrillknickmomentes Mcr wird auf Software bzw. auf einschlägige Literatur [K7, K21] verwiesen. Auch DIN 18800-2 [K2] enthält mit Gleichung (19) und Tabelle 10 eine vereinfachte Berechnungsmöglichkeit für gleichbleibenden doppeltsymmetrischen Querschnitt. Auch in der Vornorm DIN V ENV 1993-1-1:1993-04 [K45] waren im informativen Anhang F noch Angaben zur Ermittlung von Mcr enthalten. Nachträglich hat sich dann aber herausgestellt, dass die Angaben zum Teil fehlerhaft waren, sodass die dort angegebenen Werte nicht verwendet werden sollten. Hinweise hierzu und auch zur Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen bei der Ermittlung von Mcr sind in [K44] gegeben.

       Zu NDP zu 6.3.2.2(2) Anmerkung 1

      Der Nationale Anhang enthält an dieser Stelle zwei voneinander unabhängige, völlig unterschiedliche Hinweise.

      a) Für χLT nach 6.3.2.2(1), Gleichung (6.56) gemäß Tabelle 6.3 und Tabelle 6.4 wird auch eine Abminderung gemäß Gleichung (6.58) durch die Division mit f in Abhängigkeit von der Form der Momentenfläche gestattet. Hierdurch wird berücksichtigt, dass bei Trägern mit vom konstanten Verlauf abweichenden Momentenverteilungen sonst sehr konservative Ergebnisse erzielt werden, siehe [K11].

      b) Es wird eine alternative Bestimmung des Abminderungsfaktors χLT zugelassen, die image in Gleichung (6.56) einführt, einen Faktor, der sich aus dem „Allgemeinen Verfahren für Knick- und Biegedrillknicknachweise“ gemäß 6.3.4 herleitet, vgl. [K19].