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" Le temps a détruit les opinions de Descartes, mais sa gloire subsiste. Il est semblable à ces rois détrônés qui, sur les ruines même de leur empire, paroissent nés pour commander aux hommes. Tant que la philosophie et la vérité seront quelque chose sur la terre, on honorera celui qui a jeté les fondements de nos connaissances, et recréé, pour ainsi dire, l'entendement humain. On louera Descartes par admiration, par reconnoissance, par intérêt même; car si la vérité est un bien, il faut encourager ceux qui la cherchent. Ce seroit aux pieds de la statue de Newton qu'il faudroit prononcer l'éloge de Descartes; ou plutôt ce seroit à Newton à louer Descartes. Qui mieux que lui seroit capable de mesurer la carrière parcourue avant lui? Aussi simple qu'il étoit grand, Newton nous découvriroit toutes les pensées que les pensées de Descartes lui ont fait naître. Il y a des vérités stériles, et pour ainsi dire mortes, qui n'avancent de rien dans l'étude de la nature: il y a des erreurs de grands hommes qui deviennent fécondes en vérités. Après Descartes, on a été plus loin que lui; mais Descartes a frayé la route. Louons Magellan d'avoir fait le tour du globe; mais rendons justice à Colomb, qui le premier a soupçonné, a cherché, a trouvé un nouveau monde. "

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Dieses Buch ist aus der praktischen Arbeit des Autors als Rechtsanwalt entstanden. Es gibt Antworten auf die meisten relevanten Fragen, vom Baurecht über das Grundstücksrecht und die Immobilie im Erbrecht bis hin zum Zeiteigentum. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Immobilienerwerb durch Ausländer, der einigen wichtigen Beschränkungen unterliegt. Es zeigt aber auch einige Besonderheiten, die auch türkischen Staatsangehörigen selbst den Erwerb unmöglich machen. Der besondere Nutzen des Buches besteht darin, dass sich der Erwerber türkischer Immobilien auf die für den türkischen Markt typischen Gefahren vorbereiten kann. Das Buch ist nicht nur für den Erwerber eines Ferienhauses oder Altersdomizils, sondern auch für Projektierer, Entwickler und Investoren interessant, die den Einstieg in die türkische Immobilienwirtschaft suchen.

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Unsere Sprache entwickelt sich ständig weiter. Sie wird beeinflusst durch Fremdsprachen, neue Entwicklungen und die Medien.
Aber auch Fachbegriffe einzelner Berufsgruppen finden Verwendung in unserem Sprachgebrauch. So gehören die Begriffe «Eigentum» und «Besitz» zu unserem Standardwortschatz.
Häufig verwenden wir dabei in unserem Alltag aber Rechtsbegriffe, ohne deren genaue Bedeutung zu kennen.
Das wird problematisch, sobald diese Begriffe in ihrem rechtlich vorgegebenen Kontext benutzt werden, z.B. in Verträgen. Da sind Missverständnisse vorprogrammiert.
Mit diesem eBook möchte ich ein wenig Licht ins Recht bringen. Es greift daher besonders verbreitete Rechtsirrtümer auf und stellt ihren rechtlichen Kontext dar.
Entdecken Sie mit mir Rechtsirrtümer des Alltags und lassen Sie sich überraschen, was der Anwalt dazu sagt. Damit Ihnen ein Licht aufgeht.
Vielleicht sehen Sie die Welt danach ja mit etwas anderen Augen …

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Der Versuch des damaligen Hamburger Innensenatrors Ronald Schill, den großen Spähangriff im Landesverfassungsschutzgesetz zu verankern, scheiterte 2002 auf Grund erheblicher öffentlicher Kritik – insbesondere der Berufsgeheimnisträger. Der Autor skizziert die Genese des Gesetzgebungsverfahrens. Er stellt den ursprünglichen Schill-Entwurf ebenso vor wie die verabschiedete Fassung des Landessverfassungsschutzgesetzes. Daran schließt sich eine verfassungsrechtliche Einordnung an.

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Im Börsenbrief «the investor – Der Schweizer Börsenbrief» sind in den letzten Jahren viele Artikel publiziert worden, welche verschiedene Aspekte von Immobilien ausleuchten. Es zeigt sich immer wieder, dass Immobilien ein grosses Interesse bei unseren Lesern erwecken. Wir wurden von unseren Lesern angefragt, ob wir die vielen Artikel nicht als Sammlung publizieren wollen. Mit dem folgenden Band erfüllen wir diesen Wunsch

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde mithilfe der Europäischen Gemeinschaften versucht, Europa nachhaltig zu befrieden. Die zunächst rein wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten sollte einer Entfremdung und so langfristig auch politischen Konflikten vorbeugen. In diesem Sinne sprachen damals u. a. Regierungsoberhäupter wie Winston Churchill und Konrad Adenauer in Anlehnung an die USA von den «Vereinigten Staaten von Europa». Ihnen ging es also maßgeblich um die langfristige Verwirklichung eines europäischen Bundesstaates. Es gab eine politische Vision von einem «vereinten Europa», die sich auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Präambel desselben manifestierte. In diesem Sinne begann eine Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften, später der Europäischen Union, die zur Folge hatte, dass sich aus der reinen Wirtschaftsunion auch eine politische Union entwickelte, deren Rechtsnatur nicht der herkömmlicher internationaler Organisationen entsprach. Als das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2009 sein Urteil zum Vertrag von Lissabon fällte, war schnell erkennbar, dass das Gericht grundsätzliche Aussagen zur Integration Deutschlands in die EU bzw. das «vereinigte Europa» machen würde. Besondere Bedeutung erhielt das Urteil aber nicht wegen seines abschließenden Votums, sondern wegen seiner Aussagen zum Grundgesetz und dessen Grundlagen zum Einigungsprozess insgesamt. In einem nie da gewesenen Umfang nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerden einzelner Abgeordneter zum Anlass, den Status der Europäischen Union und ihrer Entwicklungsperspektiven mithilfe seiner Interpretation des Grundgesetzes zu bewerten. Das Lissabon-Urteil erschöpfte sich aber nicht in derartigen Bewertungen, sondern das Gericht entwickelte seine frühere Rechtsprechung und die darin getroffenen Feststellungen zu Europa fort.

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Dieser «Brennpunkt: PFC-Mittelbaden» fasst überparteilich und unabhängig die zahlreichen Aspekte der großflächigen und komplexen Kontamination im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden mit per- und polyfluorierten Chemikalien (kurz: PFC) zusammen.
Die PFC-Belastung in der Region betrifft mittlerweile eine Fläche von etwa 500 Hektar und reicht weit zurück, bis etwa in das Jahr 2005. Maßnahmen der zuständigen Behörden liefen erst ab dem Jahr 2013 an. Bis dahin wurden PFC als Gefahrenquelle von den Behörden in Baden-Württemberg nicht wahrgenommen, entgegen dem Forschungsstand und dem ab 2008 angestiegenen überörtlichen Medieninteresse zu diesem Thema. Inwieweit und wie lange die Bevölkerung unbemerkt mit kontaminierten Trinkwasser oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen versorgt wurde, ist bis heute nicht klar.
Die Behörden können auch nach vier Jahren seit Bekanntwerden dieses besonderen Schadensereignisses weder eine Lösung anbieten noch Lösungen in Aussicht stellen. Die Perspektive der staatlichen Behörden und Landesministerien reicht über Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung der Haushalte und Überwachung belasteter Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, nicht hinaus.
Erörtert werden die in der Öffentlichkeit diskutierten Thesen zu Verursachern und Ursachen der vorliegenden Schadenssituation. Die Perspektive wird erweitert auf die sorglose Produktion und Anwendung von gefährlichen Chemikalien. Das führt dazu, dass weltweit Stoffe in die Umwelt gelangen, die persistente, bioakkumulierende und toxische Eigenschaften aufweisen.
In diesem Publikation werden Lösungsansätze zur Diskussion gestellt, welche das Potential haben, einerseits das PFC-Risiko für Trinkwasser und im Boden zu minimieren oder andererseits die belasteten Flächen für andere Zwecke als zur Produktion von landwirtschaftlichen Produkten zu nutzen.

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Das Internet ist für viele ein schwarzes Loch, aus dem man nicht mehr herauskommt. Dieses Buch umschifft die wichtigsten Hürden des Internets. Lassen Sie sich nicht mehr über den Tisch ziehen, denn Sie kennen ab sofort Ihre Rechte und wie man diese geschickt einsetzt. Vermeiden Sie Abmahnungen und Ärger, indem Sie mit Ihren wasserdichten Argumenten aufwarten. Sie brauchen keinen teuren Anwalt mehr. Sollten Sie vor Gericht müssen, keine Angst. Sie wissen, wie Sie auch mit schlechten Karten Ihre Interessen durchsetzen.

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Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer Intensivierung der globalen Vernetzung und Zusammenarbeit. In besonderem Maße spiegelt sich diese Entwicklung in der Zunahme des internationalen Handels wider. Die Handelspartner eines entsprechenden Warenkaufs sind regelmäßig im Geltungsbereich unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen niedergelassen. Als Vertragspartei ist für sie damit von besonderer Bedeutung, nach welchem Recht sich der jeweilige Kaufvertrag beurteilt und inwieweit sie von dessen Regelungen Kenntnis haben. Ihrem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und transparenten Rechtsgrundlagen Rechnung tragend, nahmen die Vereinten Nationen (UN) mit der Kommission UNCITRAL entsprechende Aktivitäten zur Kodifizierung eines supranationalen Einheitskaufrechts auf. Im Ergebnis führten diese zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Gegenstand des vorliegenden Buches ist die rechtsvergleichende Untersuchung der hinsichtlich der Vertragsabwicklung nach deutschem Handelskaufrecht bestehenden Unterschiede, welche sich bei Geltung gegenüber Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ergeben. Die Untersuchung der betreffenden Rechtsnormen findet in Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Schrifttum statt.