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wissen (eine PIN oder ein Passwort), Sie müssen ein zusätzliches Gerät haben (ein Telefon, das eine SMS empfängt, oder eine Karte) und drittens kann das ein biometrisches Merkmal sein (Fingerabdruck). Die gute Nachricht: Solange man Ihnen nicht schwerwiegende Versäumnisse oder Fehler vorwerfen kann (beispielsweise dass Sie die PIN auf die Rückseite der Karte notiert haben), bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen, die Banken müssen für die notwendige Sicherheitsarchitektur sorgen.

      Gibt's doch gar nicht: Fake Shops

      Manche Angebote sind zu gut, um wahr zu sein – ein iPhone für 150 Euro, eine Markenhandtasche zum halben Preis, wer würde da nicht sofort bestellen? Besser, Sie tun das nicht, denn wenn ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr, sondern ein Angebot eines sogenannten Fake Shops. Das Geschäftsmodell ist ziemlich einfach: Man setzt eine falsche Website mit supergünstigen Angeboten auf, lockt Kunden an, lässt sie Vorkasse bezahlen und liefert dann nicht.

      Okay, woran erkennen Sie einen Fake Shop?

       Die Angebote sind zu gut und zu billig. Das sollte Sie misstrauisch machen.

       Checken Sie die Homepage: Hat sie ein Impressum? Dort muss auch eine Handelsregisternummer stehen, die man überprüfen kann. Checken Sie die Telefonnummer, rufen Sie ruhig dort an. Wenn niemand antwortet oder die Nummer falsch ist, wissen Sie, was los ist.

       Auch eine Erweiterung der Adresse um zusätzliche Domain-Endungen, beispielsweise ».de.com« statt nur ».de« ist ein Alarmsignal.

       Es wird Vorkasse verlangt. Grundsätzlich gilt: Erst die Ware, dann das Geld.

       Ein Gütesiegel kann auf eine seriöse Seite hinweisen. Aber Vorsicht: Oft schmücken sich Fake Shops mit erfundenen Siegeln oder fälschen gültige Siegel. Klicken Sie auf das Siegel, wenn die Homepage ein solches hat; es sollte mit der Homepage des Siegelanbieters verlinkt sein.

       Fehlen die allgemeine Geschäftsbedingungen oder sind sie in lausigem Deutsch gehalten, ist das ein Hinweis auf einen Betrüger.

       Ein Shop, der Bezahlung per Rechnung anbietet, ist vertrauenswürdiger, da Sie ja dann erst zahlen, wenn die Ware eingetroffen ist.

       Und nicht zuletzt: Googeln Sie den Shop. Handelt es sich um Betrüger, werden Sie sicher dazu Einträge in einschlägigen Foren finden. Positive Bewertungen auf der Seite des Shops hingegen können Sie getrost ignorieren.

      

Auf der Homepage www.handelsregister.de kann man den Handelsregistereintrag eines Internetshops überprüfen. Klicken Sie auf NORMALE SUCHE.

       Wenden Sie sich an Ihre Bank und versuchen Sie, die Zahlung rückgängig zu machen.

       Machen Sie Screenshots von den Seiten des Shops, in dem Sie einkaufen, sammeln Sie diese zusammen mit allen Belegen und E-Mails des Anbieters.

       Wenden Sie sich umgehend an die Polizei und an die nächstgelegene Verbraucherzentrale, dort hilft man Ihnen weiter.

      Trotz Käuferschutz: PayPal-Fallen

      Das Zahlungssystem PayPal (das Sie aus Kapitel 2 kennen) ist einfach und praktisch – man eröffnet ein PayPal-Konto, verknüpft es mit seinem Girokonto und bezahlt über PayPal, das die weitere Zahlungsabwicklung übernimmt. Das klingt einfach, zumal es bei PayPal auch einen Käuferschutz gibt, der Sie für den Fall absichert, dass ein Produkt nicht geliefert wird oder ein faules Ei geliefert wurde. Aber selbst hier gibt es Betrugsmöglichkeiten.

      Zwei beliebte Varianten sind

       die Rückversand-Masche und

       die Überweisungen mittels »Freunde und Familie«.

      Aber auch Verkäufer können hier rasch reinfallen.

      

PayPal bietet einen Käuferschutz: Sollte ein gekaufter Artikel nicht versendet worden sein oder aber erheblich von der Artikelbeschreibung abweichen, erstattet PayPal Ihnen den gezahlten Betrag einschließlich Versandkosten. Allerdings gibt es Fristen, Einschränkungen und Ausnahmen. Lesen Sie dazu unbedingt die PayPal-Käuferschutzrichtlinien.

      Die Rückversand-Masche

      Diese Masche funktioniert mit Artikeln, die man per Brief versenden kann, und läuft wie folgt: Der Verkäufer – er sitzt oft im Ausland – bietet Sammelkarten oder Ähnliches an, äußerst billig. Sie kaufen, zahlen über PayPal mit Käuferschutz, doch statt der seltenen Karten kommt billiger Ersatz. Und jetzt machen Sie den Fehler: Sie senden die Karten per Brief zurück und erhalten dafür nur eine Portoquittung. Laut PayPal aber gilt der Käuferschutz nur, wenn Sie einen gültigen Versandbeleg vorweisen können, der bestimmte Anforderungen erfüllen muss. In den PayPal-Richtlinien sind diese Anforderungen beschrieben. Nur mit diesem Versandbeleg nimmt PayPal an, dass sie den Artikel tatsächlich zurückgesendet haben, und nur dann wirkt der Käuferschutz. Haben Sie lediglich die Portoquittung, sind Sie Ihr Geld los. Natürlich können Sie gegen den Verkäufer klagen, aber der sitzt gewöhnlich im Ausland.

      Freunde und Familie

      Sicher ist niemand: Verkäuferfallen

      Auch als Verkäufer sind Sie vor Betrugsmaschen bei PayPal nicht sicher, auch wenn es hier ein wenig komplizierter ist.

       Versenden Sie die Ware ohne gültigen Versandbeleg und der Käufer behauptet, das Paket sei nicht angekommen, kann er sein Geld über den Käuferschutz zurückholen und Sie sind Ihre Ware los.

       Eine etwas komplizierte Masche beruht darauf, dass der Käufer Sie bittet, die Ware an eine andere Adresse zu senden und bei der Überweisung »versehentlich« eine falsche Artikelbezeichnung angibt. Unter diesen Umständen kann der Käufer sein Geld über den Käuferschutz wieder zurückholen und Sie haben das Nachsehen.

       Andere, kompliziertere Betrugsmaschen laufen über die »Geld an Freunde und Verwandte senden«-Funktion oder über Dreiecksgeschäfte, bei denen Sie den zu verkaufenden Artikel an einen angeblichen Verwandten des Käufers übergeben.

      Wenn Sie nicht in diese Fallen stolpern wollen, helfen drei einfache Grundsätze:

       keine Überweisungen über »Freunde und Familie«, wenn es sich nicht wirklich um Freunde oder Familie handelt;

       keine Übergabe der Produkte an Dritte;

       kontrollieren Sie, ob die Angaben auf Überweisungen und allen anderen Formularen mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen – ignorieren Sie nicht »versehentlich« falsche Produktbezeichnungen.

      Onlineauktionen

      Die Zahl der Betrugsmöglichkeiten bei Onlineauktionen ist so hoch, dass man kaum damit nachkommt, sie alle zu nennen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier ein paar Abzockereien genannt:

       Man berechnet

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