Скачать книгу

ist unerbittlich: Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht zahlen, kommen zusätzliche Gebühren und Zinsen auf Sie zu; zudem kann der Staat den ihm zustehenden Betrag sofort und ohne Gerichtsbeschluss eintreiben, indem er pfänden lässt. Wenn Sie die Steuern nicht bezahlen können, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Finanzamt in Verbindung und versuchen Sie, eine Stundung zu erreichen oder zumindest eine Aussetzung des Vollzugs, um den Gerichtvollzieher zu stoppen. Man kann sich mit dem Finanzamt auch auf Ratenzahlungen einigen (die Säumniszuschläge fallen aber trotzdem an).

      

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Erlass des Säumniszuschlages beantragen.

      Drücken gilt nicht: Unterhaltsschulden

      Auch wenn Sie Schulden haben, müssen Sie Unterhalt zahlen. Können Sie das nicht mehr, entstehen Unterhaltsschulden. Zunächst springen das Jugendamt oder das Sozialamt ein und zahlt einen Unterhaltsvorschuss, was bedeutet, dass Sie die Schulden nun bei diesen Ämtern haben. Das kann unangenehm werden, weil das zuständige Amt – sollten Sie auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, Ihre Schulden zu begleichen – einen Gerichtsbeschluss erwirken kann. Dann drohen Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, schlimmstenfalls Geld- oder Freiheitsstrafe.

      

Auch bei Unterhaltsschulden besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Allerdings verschwinden offene Unterhaltszahlungen nach dem Verfahren nicht, wenn Sie Ihre Unterhaltspflicht pflichtwidrig verletzt haben.

       zu hohe monatliche Raten, die Ihr Konto aufessen,

       Ihr Konto ist regelmäßig überzogen (wenn es gesperrt wird, ist es vermutlich schon zu spät),

       eine steigende Zahl von Gläubigern,

       regelmäßige Mahnungen,

       Sie leihen sich Geld, um andere Schulden zurückzahlen zu können.

      Spätestens, wenn Gerichtsbeschlüsse ins Haus flattern oder der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt, ist es zu spät. Was nun?

      Zunächst mal verschaffen Sie sich einen Überblick, dazu reicht ein einfaches Stück Papier: Auf der linken Seite schreiben Sie auf, was Sie an monatlichen Einnahmen haben, auf der rechten Seite notieren Sie die monatlichen Ausgaben. Wenn die rechte Seite größer ist als die linke Seite, verstehen Sie das Problem. Schritt Nummer eins ist nun der Blick auf Ihre Vermögenswerte: Was besitzen Sie an Wertgegenständen, die Sie verkaufen könnten, um mit dem Erlös Ihre Schulden zu reduzieren? Meistens kommt dabei nicht viel herum, aber ohnehin ist Schritt Nummer zwei unvermeidbar: Sie schauen auf der rechten Seite nach, was Sie dort kürzen können. Beispielsweise:

       Abos von Zeitschriften, Filmkanälen (Netflix oder Amazon Prime) oder Klingeltönen,

       Mitgliedschaften in Clubs und Vereinen,

       schlechte Konsumangewohnheiten, die teuer sind (rauchen, viel auswärts essen),

       Luxusausgaben (Besuch im Freizeitbad, teure Wochenendausflüge),

       unnötige oder zu teure Versicherungen (bisweilen ist man überversichert, dazu finden Sie mehr in Kapitel 10).

      Ein weiterer Schritt besteht darin, vorhandene Verträge danach zu untersuchen, ob Sie diese durch billigere Angebote ersetzen können, beispielsweise bei Versicherungen. Kommt es ganz hart, sollten Sie auch über den Umzug in eine billigere Wohnung nachdenken.

      Der Schuldenwächter: Die Schufa

      Der nächste Schritt setzt auf der linken Seite Ihrer Aufstellung an: Welche Möglichkeiten gibt es, die Einnahmen zu steigern? Sie können bei Ihrem Chef nach einem höheren Gehalt fragen oder falls Sie keinen Job haben, sich nach einem umsehen. Das klingt einfach, ist es aber nicht, keine Frage. Einen Versuch ist es allemal wert.

      Falls alle diese Bemühungen nichts bringen, wird es ernst: Dann kommt der Kuckuck.

      Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft

      Häufen sich die Mahnungen und unbezahlten Rechnungen, so steht unerwünschter Besuch ins Haus: Der Gerichtsvollzieher. Er kündigt sich in der Regel an, aber unterdrücken Sie den Impuls, einfach die Tür nicht zu öffnen – im Zweifelsfall kommt er mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wieder und lässt Ihre Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen – auf Ihre Kosten.

      Allerdings reichen offene Rechnungen oder Mahnungen nicht aus, Ihr Gläubiger muss sogenannte vollstreckbare Titel besitzen, also Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile und notarielle Urkunden. Das gilt aber nicht für Behörden, beispielsweise das Finanzamt, die können schon mit einem Bescheid vollstrecken und schicken Ihnen zwar nicht den Gerichtsvollzieher, aber einen Vollstreckungsbeamten ins Haus.

      Wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Spielplan steht, drohen zwei Maßnahmen:

       Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher sucht nach pfändbaren Gegenständen. Kleinere nimmt er sofort mit, auf größere kommt ein Pfandsiegel (der berüchtigte Kuckuck).

       Vermögensauskunft: Früher nannte man das »Offenbarungseid«. Sie müssen nun alles angeben, was Sie haben: Einkommen, Bargeld, Konten, Auto, Aktien, Kapitallebensversicherungen und andere Wertgegenstände.

      

Widerstehen Sie der Versuchung, vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers wertvolle Gegenstände in den Keller oder zu Nachbarn zu schaffen. Tun Sie das, stehen Sie mit einem Bein bereits im Gefängnis. Das gilt auch für den Fall, dass Sie das Pfandsiegel entfernen oder beschädigen.

      Wenn es geht, vermeiden Sie die Vermögensauskunft, indem Sie Ihre Schulden begleichen oder eine Einigung mit den Gläubigern suchen. Als Folge dieser Vermögensauskunft – die ja auch die Schufa (siehe den Kasten »Der Schuldenwächter: Die Schufa«) erfährt –

Скачать книгу