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Prüfbericht in Anlehnung an Anhang A.3 DIN 79161‑1 vorgeschlagen, wie er für Spielplätze üblich sein sollte.

      Anforderungen an den Prüfbericht

Identifizierung des Prüfberichts auf jeder Seite, z. B. durch die Bericht-Nummer in der Fußzeile
Verwendung des Begriffs „Hauptinspektion“ in der Überschrift
eindeutige Identifizierung der Sportstätte
Angabe von Prüfdatum und Berichtsdatum
Angabe des Betreibers und des Auftraggebers
Angaben zur befähigten Person
Angaben, ob die Herstellerdokumentation zu den Prüfobjekten vorlag
Auflistung weiterer Personen, die an der Prüfung teilgenommen haben
zu jedem festgestellten sicherheitstechnischen Mangel ist Folgendes erforderlich: • Beschreibung des Mangels, bei Erfordernis mit Foto • Angabe des Sollzustands durch ein Zitat aus Vorschriften oder Normen mit Angabe der Quelle • Vorschlag/Empfehlung, wie der Mangel zu beseitigen ist und in welcher Frist • ggf. Dokumentation veranlasster Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzuge
Unterschrift der befähigten Person

      Prüfberichte sollten in die Sportstättenakte aufgenommen werden und mindestens für die Dauer von zwei Prüfzyklen dort verbleiben.

      Bewertung festgestellter Mängel und Fristen zur Abstellung

      Die befähigte Person hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber dem Auftraggeber und darf keine Anordnungen zur Mängelbeseitigung treffen. Sie muss aber aufgrund ihrer Sachkunde die festgestellten Mängel bewerten und angemessene Fristen zur Beseitigung vorschlagen.

      Lediglich bei Gefahr für Leben und Gesundheit (Gefahr im Verzug) sind Sofortmaßnahmen zu veranlassen. Diese Anforderung ist nicht an die Qualifikation zur befähigten Person gebunden, sondern wird von jedermann erwartet.

      Es kann die Bewertung der Mängel vereinfachen, wenn diese in Kategorien eingeteilt werden, denen bestimmte Prioritäten zugeordnet werden.

      Die folgende Einteilung hat sich bewährt:

      Priorität 1

      Der Mangel hat unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit der Sport treibenden oder anderer Personen und es sind Sofortmaßnahmen notwendig. Beispiele sind:

verschlossene Notausgänge
Defekte an der elektrischen Anlage, die den Berührungsschutz beeinträchtigen
lose hängende Deckenteile
nicht gegen Umstürzen gesicherte Tore für Handball, Fußball oder Hockey
aufgesplitterte Wandverkleidungen oder Fußböden

      Es ist nicht möglich, diesen Mängeln allein durch Nutzungseinschränkungen oder Festlegungen in der Hallenordnung zu begegnen.

      Priorität 2a

      Der Mangel hat direkten Einfluss auf die Sicherheit im Schulsport. Maßnahmen sind unmittelbar erforderlich. Es ist möglich, durch organisatorische Festlegungen kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Beispiele sind:

Kletterstangen vor der Wand bzw. im Spielfeld
fehlender Prallschutz
nicht ebenflächige Wände durch Einbausportgeräte, Heizkörper u. a. Dinge
Nichteinhalten der zusätzlichen hindernisfreien Abstände für die Spielsportarten oder der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände um Sportgeräte herum

      Da die genannten Mängel i. d. R. nicht einfach, sondern nur im Rahmen einer Sanierung mittel- oder längerfristig zu beseitigen sind, bleibt als Alternative nur eine Nutzungseinschränkung. Diese kann sowohl das Verbot bestimmter Sportarten enthalten als auch die Information an den Sportlehrer/Übungsleiter, den Mängeln bei der Sportdurchführung Rechnung zu tragen.

      Priorität 2b

      Der Mangel hat direkten Einfluss auf die Sicherheit im Schulsport. Maßnahmen sind unmittelbar erforderlich. Es ist möglich, durch einfache technische Maßnahmen kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Beispiele für technisch einfach beseitigbare Mängel sind:

Haken für Netze, Spanneinrichtungen o. Ä. an den Wänden bis in 2,0 m Höhe
an der Sporthalleninnenwand befestigte Sportgeräte (z. B. Steckreck)
Unordnung im Geräteraum bzw. keine Trennung von defekten und benutzbaren Sportgeräten

      Im Unterschied zu Priorität 2a, bei der die Nutzer der Sporthallen lediglich verpflichtet werden, die Gegebenheiten bei der Sportdurchführung zu beachten, sollen Mängel der Priorität 2b umgehend beseitigt werden. Das setzt voraus, dass diese Maßnahmen mit vorhandenem Personal (Hausmeister, Hallenwart) leistbar sind, ihre Ausführung in vertretbarem Zeitumfang möglich ist und weder besondere Mittel noch Fachkenntnisse oder gar Planungen erfordern.

      Entsprechende Maßnahmen zu den o. g. Beispielmängeln sind:

Ersatzloses Entfernen der Haken, Spanneinrichtungen u. a. Dinge, die die Ebenflächigkeit verletzen, aus dem Bereich bis 2,0 m (empfohlen: 2,5 m) Höhe. Verschließen der dadurch entstandenen Wandöffnungen. Im Einzelfall als Ersatz Anbringen von Wandschienen mit Prallschutzabdeckung und max. 8 mm Schlitzbreite.
Abbau in der Halle befindlicher Sportgeräte einschließlich der Halterungen und Verlagerung in den Geräteraum. Die in der Wand befindlichen Löcher der Verbindungselemente sind zu verschließen.
Herstellen der Grundordnung im Geräteraum, Erstellen eines Abstellplans und ggf. Markierung der Gerätestandorte auf dem Boden. images Bild 3: Steckreck an der Wand befestigt - ein Mangel der Priorität 2b. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))

      Priorität 3

      Der Mangel beinhaltet keine unmittelbaren Gefahren für Sporttreibende oder Dritte, kann aber mittelbar Gefährdungen oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verursachen. Beispiele sind:

zu große Nachhallzeiten
kurzfristige Überschreitungen festgelegter Prüffristen (erhebliche Überschreitungen der Prüffristen sind Mängel der Priorität 2b)
kein barrierefreier Zugang
keine Schwarz-Weiß-Trennung

      Aufgrund

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