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M ip,i,Rd die Momententragfähigkeit des Anschlusses in der Ebene des Fachwerks; M ip,i,Ed das einwirkende Biegemoment in der Ebene des Fachwerks;

      Tabelle 7.15. Bemessungskriterien für spezielle geschweißte Anschlüsse von RHP-Streben an RHP-Gurtstäben

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M op,i,Rd die Momententragfähigkeit des Anschlusses rechtwinklig zur Ebene des Fachwerks;
M op, i ,Ed das einwirkende Biegemoment rechtwinklig zur Ebene des Fachwerks.

      (6) Die einwirkende Schnittgröße Mi,Ed darf am Anschnitt der Strebe am Gurtstabflansch bestimmt werden.

      (7) Bei unverstärkten Anschlüssen sind in der Regel die Momententragfähigkeiten Mi,Rd in Fachwerkebene und rechtwinklig dazu nach Tabelle 7.13 oder Tabelle 7.14 zu ermitteln. Zu verstärkten Anschlüssen siehe 7.5.2.2.

      Tabelle 7.16. Bemessungskriterien für geschweißte Rahmeneckanschlüsse und abgeknickte Anschlüsse mit RHP-Bauteilen

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      (8) Bei speziellen geschweißten Anschlüssen, die in Tabelle 7.15 und Tabelle 7.16 aufgeführt sind, sind in der Regel die dort angegebenen Bemessungskriterien zu erfüllen.

      (2) Durch Gurtlamellen auf den Gurtstabflanschen können die Tragfähigkeiten für Versagen des Gurtstabflansches, Durchstanzen oder Versagen der Strebe durch reduzierte wirksame Breite vergrößert werden.

      (3) Paarweise angeordnete Seitenlamellen können die Tragfähigkeit für Versagen der Seitenwände des Gurtstabes oder Schubversagen des Gurtstabes vergrößern.

      (4) Um Teilüberlappung der Streben in K- oder N-Anschlüssen zu vermeiden, können die Streben an eine Quersteife angeschweißt werden.

      (5) Jedmögliche Kombination dieser Verstärkungsarten ist möglich.

      (6) Die Stahlgüte der Verstärkungen sollte nicht geringer sein als die des Gurtstabes.

      (7) Die Tragfähigkeiten von verstärkten Anschlüssen sind mit Hilfe der Tabelle 7.17 und Tabelle 7.18 zu bestimmen.

      (1) Bei räumlichen Anschlüssen sind in jeder maßgebenden Ebene die Bemessungskriterien in 7.5.2 mit den nach 7.5.3(2) abgeminderten Tragfähigkeiten zu erfüllen.

      (2) Die Abminderungsbeiwerte μ für die Tragfähigkeiten für jede maßgebende Ebene sind aus Tabelle 7.19 zu bestimmen. Die Tragfähigkeit des ebenen Anschlusses wird nach 7.5.2 unter Verwendung der Gurtstabkraft des räumlichen Anschlusses berechnet.

      (1) Liegen die geometrischen Abmessungen von Anschlüssen innerhalb des Gültigkeitsbereiches nach Tabelle 7.20, sind in der Regel die Tragfähigkeiten der Anschlüsse mit den Gleichungen in Tabelle 7.21 oder Tabelle 7.22 zu bestimmen.

      (2) Liegen die geschweißten Anschlüsse innerhalb des Gültigkeitsbereichs nach Tabelle 7.20, brauchen nur die in den Tabellen angegebenen Versagensformen beachtet werden. Die Tragfähigkeit eines Anschlusses ist durch den kleinsten Wert definiert.

      (3) Bei geschweißten Anschlüssen außerhalb des Gültigkeitsbereichs nach Tabelle 7.20 sollten alle Versagensformen untersucht werden, die in 7.2.2 aufgelistet sind. Zusätzlich sollten in diesem Fall bei der Bemessung der Anschlüsse die Sekundärmomente, die sich aus ihrer Rotationssteifigkeit ergeben, berücksichtigt werden.

      (4) Werden die Streben an den Anschlüssen nur durch Längskräfte beansprucht, dürfen die Bemessungswerte der einwirkenden Schnittgrößen Ni,Ed die Bemessungswerte der Tragfähigkeiten Ni,Rd, die in Tabelle 7.21 angegeben sind, nicht überschreiten.

      (5) Werden die Streben an den Anschlüssen durch Biegemomente und Längskräfte beansprucht, ist in der Regel folgende Interaktionsbedingung zu erfüllen :

      (7.5)images

      Dabei ist

M ip,i,Rd die Momententragfähigkeit des Anschlusses in der Ebene des Fachwerks;
M ip,i,Ed das einwirkende Biegemoment in der Ebene des Fachwerks.

      (6) Die einwirkende Schnittgröße Mi,Ed darf am Anschnitt der Strebe am Gurtstabflansch bestimmt werden.

      (7) Die Biegetragfähigkeit Mip,1,Rd der Anschlüsse in Fachwerkebene ist Tabelle 7.22 zu entnehmen.

      (7.6)images

      Dabei ist

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a die Schweißnahtdicke an der Steife. Die Nahtdicke „2a“ wird durch „a“ ersetzt, wenn einseitige Kehlnähte verwendet werden;
s der Index für Steife.

      (9) Die Wanddicke der Steifen sollte mindestens der Stegdicke des I-Profils entsprechen.

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      Bild 7.7. Steifen an I-Profil-Gurtstäben

      Tabelle 7.17. Tragfähigkeit von geschweißten verstärkten T-, Y- und X-Anschlüssen von RHP- oder KHP-Streben an RHP-Gurtstäbe

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