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war Bäcker gewesen. Vom 9. August 1893 datiert ein Beschlussprotokoll des Stadtrats folgenden Inhalts:

      Betrifft: Antrag des Bäckermeisters zu G. auf Erteilung des Ortsbügerrechts daselbst betreffend.

      Beschluss: Der Bäckermeister F. G., da hier geboren am 4. September 1864, wird hierdurch zum Ortsbürger hiesiger Stadt aufgenommen, wofür derselbe 1,50 Mark Bürgergeld, 3 Mark für einen Feuerlöscheimer und 75 Pfennig für einen veredelten Obststamm zur hiesigen Stadtkasse einzuzahlen hat.

      Rüppel.

      F. G. war nun ein wohlbestallter Ortsbürger seiner Heimatstadt. Bei seiner leichten Auffassungsgabe und dem schnellen Erfassen der wesentlichen Dinge war er ein wertvoller und anerkannter Mitstreiter bei der Beratung gemeinsamer Anliegen. Daneben ging aber auch sein Temperament mit ihm durch, wenn seine Vorschläge nicht den erhofften Beifall fanden und der harte Hummenschädel nicht nachzugeben und einzusehen imstande war. Er hat es zu einem wohlhabenden Bürger gebracht. Es genügt demnach nicht, dass man nur Handwerker zu sein braucht, um Vermögen zu erwerben, es gehört auch eine gewisse Intelligenz und ein Geschick dazu, mit dem Erarbeiteten nach kaufmännischen Grundsätzen umzugehen und den Erwerb zu verwalten.

      Ich füge hinzu, er hatte auch manchen Fehlschlag zu verzeichnen und machte zuweilen Minus, wenn er, wie meine Großmutter zu sagen pflegte, den » Bankier« spielte. Ich erinnere mich, dass ich einmal mit meiner Mutter, die er immer ausschickte, das Geld einzutreiben, in Magdeburg war, um Geld abzuschöpfen, wie es so schön heißt, der Gläubiger hatte ein Café und eine Konditorei inmitten der Stadt, alles lief auf den Namen seiner Frau, wir haben nur ein Kaffeekännchen aus Porzellan mitgenommen, sozusagen als Andenken.

      Der in Jahrhunderten in der Sippe genährte und streng bewahrte Handwerkerstolz war ihm bis ins hohe Alter geblieben und nur so ist es zu verstehen, dass er dem inzwischen mächtig gewordenen Polizei- und Verwaltungsapparat seinen traditionsbewussten Berufsstolz entgegensetzte. Er hatte ein Gesuch an den Stadtrat um das Ausschankrecht von Wein und Bier eingebracht. Der Stadtrat hatte aber dem nicht entsprochen. Das hat den standesbewussten Bäckermeister schwer gefuchst. Gerade hatte er erst vierzig Mark Steuern an die Stadtverwaltung gezahlt, für das Jahr 1903 eine schöne Summe. Da kam ihm ein Einfall. Flugs fertigte er zwei Pappen, die auf beiden Seiten des Geschäftsschilds angebracht wurden (das Schild bestand aus einer schwarzen Tafel, die durch einen Schlitz vom Hausflur aus nach draußen geschoben werden konnte, über einen Meter lang, sie wurde mit Kreide beschriftet und enthielt allerlei Bekanntmachungen, die Bäckerei und Konditorei betreffend und folgende Ankündigung trugen: Bitte umseitig lesen, einer sage es dem anderen. Auf der anderen Seite: Hier kann man vorläufig noch kein Bier und keinen Wein trinken, aber guten Kaffee, Tee und Schokolade. Das hatte nun wirklich einer dem anderen gesagt und wie ein Lauffeuer ging dieser Ulk von dem durch die Ablehnung schwer Gekränkten durch die Stadt. Ein Stadtpolizist wurde geschickt und berichtete dem ebenfalls in Harnisch geratenen Bürgermeister von diesem Bürgerstreich. Schnell wurde die amtliche Erregung zu Papier gebracht und dem unerschrockenen Bäcker zugestellt.

      Die Polizeibehörde

I Nr. 1099 G., den 28. März 1903

      Wie mir amtlich gemeldet worden ist, haben Sie an Ihrem Haus ein Schild angebracht mit der Aufschrift: Hier kann man vorläufig noch kein Bier und keinen Wein bekommen, aber guten Kaffee und Kakao. Auf der Rückseite des Schildes steht geschrieben: Auf der einen Seite lesen und den anderen sagen. Die erstere Aufschrift ist nichts weiter als eine unbotmäßige und höhnische Bemerkung gegenüber der hiesigen Polizeibehörde und dem Magistrat, da Ihnen bekannt ist, dass Ihr Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank von Wein und Bier diesseits nicht befürwortet werden konnte.

      Ich verbiete Ihnen deshalb hiermit, das fragliche Schild mit obiger oder einer ähnlichen die Behörde verletzenden Bemerkung auszuhängen.

      Sollten Sie diesem Verbote dennoch zuwiderhandeln, so wird auf Grund des § 132 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 eine Geldbuße von 60 Mark, an deren Stelle, wenn sie nicht beizutreiben sein sollte, eine Haftstrafe von einer Woche tritt, gegen Sie festgesetzt werden.

      Der Bürgermeister.

      So massiv die Drohungen auch angezeigt waren, einen Hummenschädel konnte das nicht erschüttern. Noch am gleichen Tag konterte er mit dem folgenden Schreiben:

An die löbliche Polizeibehörde dahier! G., den 28. März 1903

      Auf Ihr heutiges Schreiben, wonach Ihnen eine amtliche Mitteilung gemacht worden ist betreffs der Aufschrift auf meinem Schild, so muss ich darauf aufmerksam machen, dass Ihnen die Aufschrift des Schildes nicht richtig angebracht worden ist. Ich werde das Schild noch auf etliche Tage so belassen, damit der Betreffende es richtig lesen möge, um dann die richtige Lesart nach dorten zu melden.

      Auf die weitere Anmerkung, dass die Aufschrift des Schildes eine unbotmäßige und eine höhnische Bemerkung gegenüber dem Magistrat und der Polizei darstelle und eine Anspielung daraus zu erblicken sei, weil mein Gesuch um Genehmigung von Ausschank von Bier und Wein von hier aus nicht befürwortet werden konnte, kann ich nur mitteilen, dass die Aufschrift des Schildes viel früher angebracht war, ehe nur daran gedacht war, um Genehmigung von Bier-, Wein- etc. -ausschank einzukommen. Irgendwelche Verletzung der erwähnten Behörde liegt mir durchaus fern und Unbotmäßiges kann ich daran nicht finden. Ich kann mich sonach nicht damit einverstanden erklären, die Aufschrift zurückzuziehen. Ich bin Geschäftsmann und suche auf ehrliche und redliche Weise mein Brot und dieses bezweckt die Aufschrift des Schildes. 40 Mark habe ich als Steuer geopfert und suche solche zu verdienen. Man wolle also dorten die Sache von der guten Seite betrachten und das gute Einvernehmen wohl erhalten.

      Stets dem Wohle der Stadt dienend zeichnet gehorsamst …

      N.: Da kannst du dir ein Beispiel nehmen, das war noch ein Mann aus echtem Schrot und Korn.

      So empfindlich reagierten um die Jahrhundertwende Polizei und Behörde bei einer so harmlosen Missfallensäußerung. Der Fall ist aber typisch für jene Zeit. Heute würden kein Hahn und kein Huhn danach krähen.

      E.: Während meine Mutter sich um meine Erziehung kümmerte, damit einmal etwas aus mir werde, hatte mein Onkel, der Lehrer, zu ihrer Enttäuschung einmal geäußert: »Er«, er meinte mich, »hat das Pulver nicht erfunden.«

      N.: Hihihi, wie recht er hat.

      E.: Sie ließ sich nicht entmutigen.

      Es war meine Großmutter, die mich bemutterte. Ihre Fürsorge hat sich tief in meiner Erinnerung verankert und meine Achtung und Sorge um alte Leute geprägt, so auffällig für manche, dass mir einmal zu Weihnachten von meiner Station eine Puppe, die eine alte Dame vorstellte, geschenkt wurde, mit einem gehäkelten Einkaufnetz, in dem Medikamente waren. Die vielen Äpfel, die sie mir schälte, der gekühlte Hagebuttentee mit Zitrone, den ich, durstig von meinen Abenteuern, bekam, ihr Verständnis für meine Taten, die meiner Mutter nicht immer recht waren, zeugten für ihre Güte. Sie war vielleicht dafür verantwortlich, dass ich nie Prügel bezog, selbst einmal, als ich nicht pünktlich nach Hause kam und meine Mutter drauf und dran war, mich zu bestrafen. Dabei war es diesmal nicht einmal meine Schuld. Eine Begebenheit, die ich meiner Mutter und auch sonst niemandem erzählte.

      Ich hatte ein Fahrrad bekommen, Marke Panther, funkelnagelneu, am Ostbahnhof befand sich, von der Straße durch eine, heute würde man sagen, Leitplanke abgegrenzt, ein Abhang mit einer darunter befindlichen Mauer, vielleicht mehr als zwei Meter hoch. Ein schmaler Pfad war noch hinter der Planke, also zwischen Planke und Abhang. Ich sollte nun beweisen, ein Freund oder mehrere waren mit mir, dass es mir möglich sei, auf diesem schmalen Pfad zu fahren. Ich verlor die Balance, erreichte mit meinem Fuß wegen der auf dem Herrenfahrrad vorhandenen Längsstange und dem abfallenden Hang nicht den Boden, fuhr und stürzte samt Fahrrad den Abhang hinab zu der Mauer.

      N.: So kommt Hochmut vor dem Fall!

      E.: Hier ist Spott wirklich nicht am Platz, du Ekel.

      Als ich zu mir kam, war niemand mehr

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