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Tablett“ präsentieren, gar nicht oder nur mit Einverständniserklärung des Urhebers/der Urheberin für unsere Forschung verwenden dürfen?

      Sollten wir tatsächlich eine Vervielfältigung anstreben, ist vorher das Einverständnis des Urhebers/der Urheberin einzuholen.

      Eine Einverständniserklärung sollte vor der Daten-Erhebung schriftlich fixiert werden und folgende Informationen beinhalten: Angaben über den*die Träger*in und Leiter*in des Forschungsvorhabens; Angaben zum Forschungszweck; Angaben zur Methode der Datenerhebung; Angaben zur weiteren Verwendung der Daten und der involvierten Personen; Zeitpunkt, zu dem die personenbezogenen Daten gelöscht werden; Erklärung über Freiwilligkeit und Möglichkeit zum Widerruf; explizite Einwilligungsformulierung; Ort, Datum und Unterschriften. (siehe Bankhardt 2010)

      Aber: Wie können wir eine Einverständniserklärung von jemandem einholen, der*die sich a) nicht zu erkennen gibt, weil er*sie ein Pseudonym (Nickname) benutzt und der*die b) auf keinem (technologischen) Weg kontaktiert werden kann? Für viele ist es die fehlende Antwort auf diese Frage, die sie dazu verführt, sich der Daten einfach anzunehmen, sie ohne explizite Erlaubnis zu verwenden und weiterzuverarbeiten. Es entspricht dem z.B. bei Gatto (2014: 64) beschriebenen „praktischen Weg“: Sprachliche Daten werden gesammelt, aber nicht verbreitet. Wenn die Daten nicht zugänglich gemacht werden (können), ist es allerdings schwierig, die Ergebnisse zu überprüfen.

      Dieses Vorgehen ist vor allem deswegen so verbreitet, weil eine Kontrolle, was mit den Daten nach ihrer „Veröffentlichung“ im WWW geschieht, geradezu unmöglich ist. Zudem sind WWW-Daten weitaus leichter zugänglich als Daten, die in gedruckten Büchern veröffentlicht sind. Während hier der Erwerb oder zumindest das Aufsuchen einer Bibliothek (oder sogar eine Fernleihe, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann) vonnöten ist, gibt es beim Zugang zu elektronischen Daten oftmals nicht einmal mehr die Barriere der Nutzerregistrierung.

      In Form und Inhalt weichen WWW-Daten oftmals von klassischen, herkömmlichen Texten ab, von Texten beispielsweise, die als Romane oder wissenschaftliche Werke veröffentlicht werden. Autor*innen legitimieren sich hierbei im Idealfall durch eine besondere Kompetenz (Expert*innenwissen, Kreativität, Schreibstil etc.), die wiederum Rezipient*innen davon abhalten sollte, gedankliches Eigentum schlicht zu kopieren. Im WWW – besonders aber beim Surfen im Web 2.0 – entsteht möglicherweise gar kein Bewusstsein dafür, dass es sich hier um schützenswerte Werke handelt, selbst bei Beiträgen in Kommentarforen. Inhalt und Form scheinen oftmals keinen besonderen „Wert“ zu indizieren.

      Heißt das nun, dass wir gesetzeswidrig handeln wenn wir sprachliche Daten für linguistische Analysen aus dem WWW kopieren um sie unter spezifischen Fragestellungen zu untersuchen?

      Nein, denn es ist a) generell nicht ausgeschlossen, eine Einwilligungserklärung für Daten einzuholen. Das entspräche dem bei Gatto (2014) und Baroni et al. (2009) beschriebenen traditionellen, recht aufwändigen und eine hohe Frustrationstoleranz erfordernden Weg, weil Antwortzeiträume lang werden können oder Antworten gar nicht eintreffen. Es gibt aber z. B. im Chat die Möglichkeit, bei Nutzer*innen direkt während des virtuellen Gesprächs anzufragen. Ebenso kann eine Erlaubnis stellvertretend bei Administrator*innen von Chat-Räumen oder Foren erfragt werden. Deren Kontaktdaten sind jeweils im Impressum der entsprechenden Seite aufgelistet. Dass über diesen „Umweg“ Kontakt zu den Nutzer*innen aufgebaut werden kann, ist nicht zu erwarten, da sich diejenigen, die Chat-Seiten etc. betreiben, dazu verpflichten, Daten von Nutzer*innen vertraulich zu behandeln. Da aber sprachliche Belege für wissenschaftliche Zwecke als Zitate gelten, ist es b) nicht gesetzeswidrig sie zu kopieren, wenn sie als Zitate ausgewiesen werden.

       Aufgabe 1-1

      Formulieren Sie ein Anschreiben an eine*n Administrator*in eines von Ihnen selbst gewählten Chat-Angebots (z. B. Knuddels, Jodel etc.) und bitten Sie darum, Daten von Nutzer*innen für Ihre wissenschaftliche Untersuchung verwenden zu dürfen.

      1.3 Das Zitat als eine annehmbare Lösung

      Wenn wir uns im Rahmen einer wissenschaftlichen Publikation mit sprachlichem Material inhaltlich auseinandersetzen, sind wir berechtigt, in unseren Veröffentlichungen darauf zu verweisen und es auch zu zitieren.

      Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. (§ 51 UrhG)

      Als Zitate kommen Inhalte von Webangeboten in Frage, die verschiedene Bereiche abdecken. Eine reine Zitatsammlung (ein KorpusKorpus, siehe Punkt 1.4.1) gilt allerdings nicht als Zitat.

      1.3.1 So zitiert man sprachliche Beispiele

      Die Quellenangabe für Beispielbelege enthält den Namen des Angebots (Forum, Chat, Soziales Netzwerk etc.), den Namen des*der Autor*in (alternativ ein Kürzel) und das Datum der Veröffentlichung. Optional ist die Uhrzeit der Veröffentlichung, deren Relevanz abhängig von der linguistischen Fragestellung ist.

      Der URL (Uniform Resource Locator) wird umgangssprachlich auch als: Internet- oder Webadresse bezeichnet.

      Auf Grund ihrer Länge können URLs sperrig wirken und den Lesefluss beeinträchtigen. Es ist deshalb ratsam, nur den Namen des Angebots in das KurzzitatKurzzitat aufzunehmen (1-1) und der wissenschaftlichen Arbeit ein Verzeichnis beizufügen, das die vollständigen URLs enthält, etwa nach dem Literaturverzeichnis (siehe dazu 1.5.2). Auf diese Vorgehensweise ist zu Beginn einer Arbeit (z. B. in der Einleitung) hinzuweisen.

      Formulierungsvorschlag: In der vorliegenden Arbeit werden Internetquellen für sprachliche Belege in Kurzform angegeben, um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen. Die vollständigen URLs wurden auf einer Liste zusammengefasst, die sich im Anhang befindet.

      Je nach Fragestellung kann es notwendig sein, sowohl sprachliche Belege aus gedruckten Quellen als auch aus digitalen Quellen anzugeben. Insbesondere wenn in diesem Zusammenhang Print- und Rundfunkmedien, die auch digital erscheinen und in Social-Media-Kanälen präsent sind, als Quellen herangezogen werden, sind die Kurzverweise auf digitale Quellen konsequent durch die Angabe der Top-Level-Domain, wie .de in (1-2) zu kennzeichnen. Natürlich sind auch die Namen der digitalen Ausgaben von Printmedien sprechend, z.B. Spiegel online oder Zeit online (siehe 1-3). Leser*innen können so ohne aufwendiges Suchen im Anhang bereits im Fließtext erschließen, ob der entsprechende Beleg gedruckten oder digitalen Quellen entnommen worden ist. Die Angabe der Uhrzeit der Veröffentlichung ist ein weiterer Hinweis dafür, dass es sich um eine digitale Quelle handelt (siehe dazu auch den Abschnitt zu Datum und Uhrzeit).

      (1-1)

      jetzt mal doof gefragt aber wären nicht karottenchips auch ne idee? dann schmeiß ich ein paar karotten in den ofen, lass die schön trocken werden und verpack sie, oder mein ihr die werden weich nach ein paar tagen? karotten wegen ostern ;) (chefkoch, sabsieh, 2016-03-22, 10:40)

      (1-2)

      „Die Antarktis ist die letzte Wildnis der Erde“, sagt Swan beim Kongress für Ressourceneffizienz nahe Stuttgart. „Sie ist der einzige Ort der Welt, der uns allen gehört und sie ist die gefährlichste und stärkste leise Kraft.“ 90 Prozent des Eises der ganzen Erde befänden sich am Südpol, sagt er. „Und wenn wir das schmelzen lassen, müssen wir schwimmen.“ Oder Mauern um Hamburg und London bauen, damit es dort trocken bleibe. (sueddeutsche.de,

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