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      2. Grundprinzipien des deutschen Sozialstaates

      Versicherungsprinzip:

      „Kernstück der Sozialen Sicherung in Deutschland ist die Sozialversicherung“ für die großen Lebensrisiken Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die auf Bismarck zurückführende obligatorische Sozialversicherung stieg zum „zentralen Element“ des sozialen Sicherungssystems auf. Eine staatlich organisierte Sozialversicherung erweist sich für diese nur bedingt kalkulierbaren Risiken im Vergleich zu einer privaten Versicherung als besser geeignet. Erstens können umfassende Solidargemeinschaften mit einer Umlagenfinanzierung große Belastungen, Katastrophen, Kriege eher bewältigen als kapitalansparende Sicherungssysteme, die durch Kriege oder Inflation leichter vernichtet werden. Vorteilhaft ist zweitens das Prinzip der Pflichtversicherung, da es den Menschen manchmal an einer ausreichenden privaten Vorsorge mangelt. Entscheidendes Kriterium für das Prinzip der Sozialversicherung ist aber drittens die Verknüpfung vom Versicherungsprinzip mit dem Solidarprinzip, wodurch eine Umverteilung der Belastungen erfolgt.

      (b) Versorgungsprinzip:

      Das Versorgungssystem basiert demgegenüber auf Steuermitteln und die Begünstigten haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie beispielsweise die Kriegsopferversorgung ohne vorherige Beitragsleistung.

      (c) Fürsorgeprinzip:

      Das Fürsorgeprinzip hingegen verlangt eine Bedürftigkeitsprüfung vor einer Leistungsgewährung. Ein Anspruch auf Leistung besteht erst dann, wenn eigenes Vermögen und Einkommen sowie etwaige Unterhaltspflichten von Angehörigen nicht eingefordert werden können. Die Leistungen werden ebenfalls aus Steuermitteln bestritten, Beispiele sind die Formen der Grundsicherung, die Ausbildungsförderung oder das Wohngeld.

       Abbildung 1: Sozialgesetzbuch (SGB)

Buch I: Allgemeiner Teil (1976) Buch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (2003)
Buch III: Arbeitsförderung (1998) Buch IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (1977)
Buch V: Gesetzliche Krankenversicherung (1989) Buch VI: Gesetzliche Rentenversicherung (1992)
Buch VII: Gesetzliche Unfallversicherung (1996) Buch XIII: Kinder- und Jugendhilfe (1991)
Buch IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001) Buch X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (Neufassung 2001)
Buch XI: Soziale Pflegeversicherung (1994) Buch XII: Sozialhilfe (2003)

      Schließlich sei noch die Finanzierung des deutschen Sozialstaates kurz aufgegriffen. Die deutschen Sozialversicherungen als das Kernstück des Sozialstaates werden durch ein Umlagesystem finanziert, das aber eine begrenzte Liquiditätsreserve für kurzfristige Schwankungen beinhaltet.

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