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       Im Deutschen kam der Begriff Arbeitslosigkeit mit der Großen Depression in den 1890er Jahren auf.

      Die Nationale Armutskonferenz (nak), ein Zusammenschluss von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, lehnt den Begriff „arbeitslos“ ab und schlägt vor, auf den Begriff „erwerbslos“ auszuweichen, da es viele nichtbezahlte Arbeitsformen gebe.

      Arten

       Folgende Arten von Arbeitslosigkeit werden unterschieden:

      • Friktionelle Arbeitslosigkeit entsteht beim Übergang von einer Arbeitsstelle zu einer anderen, ist in der Regel nur von kurzer Dauer und auch in Phasen einer Vollbeschäftigung unvermeidlich.

      • Saisonale Arbeitslosigkeit ergibt sich im Jahresverlauf aufgrund von Klimabedingungen (z. B. Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft im Winter oder in Freizeitparks) oder aufgrund von Nachfrageschwankungen (z. B. in der Gastronomie während der Nebensaison; Saisonbetriebe).

      • Konjunkturelle Arbeitslosigkeit ist eine Folge von Konjunkturschwankungen. Bei Mangel an Absatzmöglichkeiten entlassen die Unternehmen im Abschwung Arbeitskräfte, die sie im Aufschwung wieder einstellen.

      • Strukturelle Arbeitslosigkeit: Sie ist das Ergebnis fortdauernder Strukturkrisen oder Ungleichgewichte zwischen der Struktur des Angebots und der Nachfrage nach Arbeitskräften. Zur strukturellen Arbeitslosigkeit zählen:

      • Merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit: Ursächlich sind hier die Unterschiede zwischen der Qualifikation der Arbeitslosen und den Anforderungen bei den offenen Stellen, beispielsweise wenn Arbeitslose nicht die Qualifikationsanforderungen für eine Beschäftigung erfüllen (englisch mismatch).

      • Sektorale Arbeitslosigkeit: Ursächlich sind hier Wachstumsschwächen oder Schrumpfungstendenzen in einzelnen Wirtschaftszweigen im Vergleich zu anderen Branchen mit stabilen Verhältnissen.

      • Technologische Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch den Ersatz der Arbeitskräfte durch Maschinen (Automatisierung, Rationalisierung). Damit verbundene Investitionen, beispielsweise für die Anschaffung der Maschinen, machen sich durch eine höhere Produktivität schnell bezahlt (Rationalisierungsinvestition).

      • Institutionelle Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit aufgrund arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen, z. B. wenn ein hohes Arbeitslosengeld keinen Anreiz zur Aufnahme einer wenig besser bezahlten Beschäftigung bietet. So führte Hochlohnpolitik, teils in Verbindung mit hohen Abfindungen wie z. B. in der Montanindustrie, beim Übergang von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit zur Verzögerung einer erneuten Arbeitsaufnahme. Auch sind durch Tarifverträge in vielen Ländern ältere Arbeitnehmer besser vor Arbeitslosigkeit geschützt als jüngere.

      • Regionale Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch die Tatsache, dass Personen nicht dazu bereit oder fähig sind, in eine andere Region zu ziehen, um dort eine freie Stelle anzunehmen (fehlende räumliche Mobilität). Ursache für regionale Arbeitslosigkeit ist, dass es bestimmte Regionen gibt, in denen (z. T. durch nicht vorhandene Studien-/Ausbildungsplätze hervorgerufen) ein Unterangebot an gesuchten Qualifikationen herrscht.

      • Als Sockelarbeitslosigkeit (Bodensatzarbeitslosigkeit) wird der Anteil der Arbeitslosigkeit bezeichnet, der selbst unter günstigsten konjunkturellen Bedingungen nicht abgebaut werden kann. Dieser besteht aus friktioneller und struktureller Arbeitslosigkeit. Konkret umfasst diese Gruppe von Arbeitslosen also solche, die aufgrund von Qualifikation, Alter, Gesundheitszustand, Wohnort oder mangelndem Arbeitswillen nicht oder zumindest nicht sofort einen Arbeitsplatz finden und annehmen. Niedrig ist die Sockelarbeitslosigkeit vor allem in Schwellenländern.

      Versteckte Arbeitslosigkeit

       Der Begriff versteckte oder verdeckte Arbeitslosigkeit bezeichnet den Anteil der Arbeitslosigkeit, der nicht in Statistiken über Arbeitslosigkeit erfasst wird. Darunter wird vor allem die stille Reserve verstanden, nämlich Arbeitslose, die nicht bei den Behörden als arbeitslos registriert sind. Der Grund dafür kann beispielsweise darin liegen, dass von den Betroffenen eine Meldung bei den Behörden als arbeitslos für überflüssig gehalten wird, etwa weil sie ohnehin keinen Anspruch auf Leistungen hätten und weil sie die Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch die Behörden als unwahrscheinlich ansehen. Häufig werden auch Arbeitssuchende in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder in behördlich angeordneten Umschulungsmaßnahmen, die meist ebenfalls nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst sind, zur versteckten Arbeitslosigkeit gezählt. Darüber hinaus kann sich versteckte Arbeitslosigkeit auch darin äußern, dass Arbeitskräfte zwar einen Arbeitsplatz haben, jedoch nicht ausgelastet sind.

      Arbeitslosenstatistik

       Die Messung von Arbeitslosigkeit setzt eine bestimmte Theorie des Arbeitsmarktes voraus. Die dabei gebildeten Messkategorien müssen auf die Zwecke bezogen gesehen werden, die durch die betreffende statistische Erhebung erfüllt werden soll.

       Da insbesondere die Beschäftigungslosigkeit in vielen Ländern anders definiert wird, sind die nationalen Arbeitslosenstatistiken nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Wer beispielsweise in den Niederlanden nur 1 Stunde in der Woche beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos. In den meisten europäischen Ländern existieren daher zwei Arbeitslosenstatistiken: Eine nach nationaler und eine nach internationaler Definition.

      Wirtschaftstheoretische Erklärungsansätze

      Neoklassischer Erklärungsansatz

       Gemäß neoklassischer Wirtschaftstheorie ist dauerhafte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit in einer freien Gesellschaft nicht möglich. Real existierende Arbeitslosigkeit hat ihre Ursache daher in staatlichen Marktbeschränkungen. Diese steigern durch Zwangsabgaben für staatliche Arbeitslosenkassen, durch Mindestlöhne oder andere gesetzliche Vorschriften die Arbeitskosten und senken so die zahlungsbereite Nachfrage nach Arbeitskräften.

      Da Arbeitslosigkeit gesamtwirtschaftlich letztlich ein Marktungleichgewicht darstellt, kann nach (neo)klassischer Ansicht dieses idealtypisch nur abgebaut werden, wenn es zu Preissenkungen auf dem Arbeitsmarkt kommt (sich also die Arbeitskosten reduzieren, d. h. Lohn, Lohnnebenkosten, Fixkosten etc.) oder wenn sich das Arbeitskraftangebot verringert. Vergleiche man verschiedene Zukunftsszenarien, so habe ein Prozent weniger Lohn zwischen 0,5 und 2 Prozent mehr Beschäftigung zur Folge. Diesen Wert bezeichnet man als die Elastizität der Arbeitsnachfrage.

       So erhöhten sich zum Beispiel die Industriearbeiterlöhne (reale Arbeitskosten je Stunde) von 1982 bis 2002 in den USA um 4 %, in den Niederlanden um 20 % und in Westdeutschland einschließlich Westberlin um 38 %. Entsprechend stieg das geleistete Arbeitsvolumen im gleichen Zeitraum in den USA um 36 % und in den Niederlanden um 24 %, während es in Westdeutschland nicht stieg. Hierbei sind jedoch die Auswirkungen des in den USA sehr hohen und in Deutschland recht niedrigen Bevölkerungswachstums nicht herausgerechnet. Auch die infolge der deutschen Einheit deutlich gestiegenen Lohnnebenkosten spielen eine Rolle.

       Nach den klassischen und neoklassischen Theorien gilt der Preismechanismus als Ausgleich auch auf dem Arbeitsmarkt. Laut den Arbeitgeberverbänden, die dieser Theorie folgen, müsste bei einem Überangebot an Arbeitskräften der Lohn so lange sinken, bis die Nachfrage nach Arbeitskräften zugenommen hat, das heißt bis Angebot und Nachfrage übereinstimmen. Eine Überprüfung der These ist nur durch Vergleich von Lohnniveau und Arbeitslosigkeit im Binnenmarkt der EU (also den EU-Staaten ohne den Beitrittsländern) bei Eliminierung des Einflusses der Binnenkaufkraft und der Arbeitszeit möglich. Diese Zahlen sind dann allerdings noch vor dem Hintergrund der Migration zu bewerten (d. h. in den EU-Staaten, in denen das Lohnniveau niedrig ist, besteht Abwanderung, was die Arbeitslosigkeit scheinbar senkt).

       Allerdings werden aus angebotsorientierter Sicht nicht nur allein die Löhne bzw. die Lohnkosten für die Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht. Auch staatlichen Marktregulierungen sagt man nach, sie können einen Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt verhindern, indem sie z. B. das Entstehen neuer Unternehmen – etwa im Dienstleistungssektor – an Stelle schrumpfender Branchen,

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