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Gast-Hotel, da Hotelketten zumeist mehrere Hotels betreiben und man also auch die eigentliche Bezeichnung des Hauses kennen sollte. Das führt naturgemäß auch gelegentlich dazu, dass trotz frühzeitiger Buchung der Gast in einem ganz anderen Hotel landet, als er beabsichtigt hatte.

      Der Fehler liegt IMMER beim Reisebüro, der Internetseite oder beim Reiseveranstalter, denn man weiß ja wohl, dass man ins Sheraton will, das kann ja wohl nicht so schwierig sein. Leider hat der geneigte Gast auch nach zwanzig Aufenthalten nicht bemerkt, dass es z. B. ein Sheraton Playa Verde, ein Sheraton Grand Beach Plaza und vielleicht auch ein Sheraton Solymar gibt. Das ist selbstredend zu viel Auswahl unter einem Markennamen. Und ohne entsprechende Präzisierung kann da auch mal die Buchung daneben gehen und statt im klassischen 4-Sterne-Hotel ‘Beach Plaza’ wurde das 5-Sterne ‘Solymar’ mit eher partyfreudigem Publikum und einem modernistischem Clubambiente ein Standardzimmer natürlich ohne den sonst immer gebuchtem Meerblick reserviert. Dies hätte der durchschnittliche Reisende auch direkt nach Buchung bemerken können, denn auf der Reisebestätigung und Rechnung sind alle Daten aufgeführt. Aber natürlich ist es viel zu viel verlangt, sich auch noch Papiere anzusehen, denn man ist ja dank ‘WISO’ etc. ein mündiger Verbraucher, der sofort zur Reklamation schreitet.

      Nun gibt es jedoch nichts zu reklamieren, außer vielleicht die eigene Nachlässigkeit, bisweilen auch Dummheit… Aber für diesen durchaus berechtigten Reklamationspunkt ist die Reiseleitung nicht zuständig und auch die ‘Frankfurter Tabelle’ gibt keinen Prozentsatz für vom Reisenden letztlich zu verantwortende Fehlbuchungen an. Nichtsdestotrotz verlangt der Gast weiterhin lauthals sofort und unverzüglich im ‘Grand Beach Plaza’ untergebracht zu werden, auch wenn dieses einen Stern weniger hat, als das gebuchte Hotel, und selbstredend muss da doch für den Fehlbucher noch ein Zimmer frei sein, natürlich mit Meerblick und notfalls auch unter Umquartierung anderer Gäste, die aber ihrerseits nicht zu blöd waren, das richtige Hotel zu buchen. Schwierig wird es jedoch, wenn man dem Gast dann noch vermitteln muss, dass die Reiseleitung eigentlich keine Veranlassung zum sofortigen Handeln hat und ein Wechsel in ein Hotel niederer Kategorie eigentlich auch nicht im Reisevertrag vorgesehen ist und wenn zumal noch ein Aufpreis fällig wird, da man die fünf Sterne zum Schnäppchen Preis gebucht hat, der für das vier Sterne, das regulär auch günstiger wäre, leider nicht gilt. Unnötig zu erwähnen, dass der Gast droht, nie wieder mit diesen Banditen von Reiseunternehmen zu verreisen. In meinem Innersten bin ich dann geneigt zu fragen, ob ich diese Zusage bitte schriftlich haben könnte.

      In der Wirklichkeit bemühe ich mich tatsächlich, den Gast dort unterzubringen, wo er eigentlich hinwollte, aus dem einfachen Grund, um nachfolgende Nörgeleien am bezahlten Hotel zu vermeiden und nicht bei jeder Besuchszeit in das miesepetrige Antlitz des buchungsunfähigen Gastes blicken zu müssen.

      La Palma, Las Palmas, oder doch Palma?

      Gelegentlich sind auch aus Auslastungsgründen Flüge im Angebot, die nacheinander zwei Zielflughäfen ansteuern. Zum Beispiel Lanzarote und Teneriffa oder Gran Canaria und La Palma. Oft entgeht das der Aufmerksamkeit der geneigten Fluggäste, eine nette Umschreibung für ‘viele schnallen das einfach nicht’. So passiert es bei solchen Konstellationen immer wieder, dass plötzlich von Reisenden Hotelnamen genannt werden, die so gänzlich ungeläufig sind, da eben die zugehörigen Hotels auf einer anderen Insel liegen. Denn natürlich hat man sich während der entsprechenden Ansage nach der ersten Landung des Fliegers noch angeregt mit dem Sitznachbarn unterhalten. Und der wollte ja auch in das Royal Hotel direkt am Meer. Also schnell raus aus der Maschine und ab ans Gepäckband. Und dann erstmal darüber aufregen, dass der Koffer nicht kommt. Und statt dann zunächst einmal am Reklamationsschalter zu reklamieren, wo mit Hilfe der Bordkarte schnell bemerkt würde, dass der Reklamierende am falschen Airport ausgestiegen ist, begibt man sich zum Empfangsschalter des Reiseveranstalters, dem natürlich keiner der gebuchten Gäste fehlt. Der Reiseleiter ahnt bereits ansatzweise, was da auf ihn zukommt. Die Kontrolle der Bordkarte, auf der Eindeutig als Zielflughafen Teneriffa angegeben ist, bestätigt den Verdacht.

      Dem Kunden wird also klargemacht, dass er zu früh ausgestiegen ist. Dieser mokiert sich noch darüber, dass der Sitznachbar doch auch ausgestiegen sei und das doch jetzt alles nicht sein kann. Nun ja, doch, das ist so. Außerdem wird es den Reisenden so gar nicht freuen, dass er nun auch noch den Weiterflug zum eigentlichen Ziel bezahlen muss. Glücklicherweise gelingt es dem versierten Reiseleiter, seine Mitstreiter auf der richtigen Insel zu erreichen und für die Organisation der Gepäcksuche am Zielflughafen sowie auch noch kostenlos einen Transfer zum Urlaubshotel zu sorgen. Dank und Anerkennung seitens des unaufmerksamen Reisenden-nicht der Rede wert!

      Ich kenne doch meinen Koffer

      Ein Klassiker sind auch vertauschte Gepäckstücke. Bei deutschen Gästen sind gedeckte Farben bei Koffern äußerst beliebt. Das führt naturgemäß gelegentlich zu Verwechslungen, manchmal schon am Gepäckband am Flughafen, manchmal aber auch bei Erreichen der Ferienunterkunft. Lassen Sie sich trösten, auch wenn Sie einen geblümten Koffer mit Schleifchen Ihr Eigentum nennen, so sollten Sie sich beim Verlust des Gepäcks an einem der typischen Urlaubsflughäfen zunächst bei den britischen Reisenden umsehen, die lieben nämlich solche bunten und ornamentträchtigen Gepäckstücke.

      Tritt der erste Fall ein und stellt der Gast das dann erst im Hotelzimmer fest, kann man nur hoffen, dass das Gepäckstück über aufschlussreiche Kennzeichnung wie Reiseveranstalter, Name oder im günstigsten Fall auch die Mobilfunknummer verfügt. Bei durchschnittlich intelligenten Gästen führt dies dann in aller Regel dazu, dass die angegebene Rufnummer kontaktiert wird. In manchen Fällen war der Eigentümer des fälschlich mitgenommenen Gepäcks genauso verpeilt wie der nun Anrufende. Dann haben sich die beiden Parteien gegenseitig nichts vorzuwerfen und müssen sich nur noch über die Umtauschmodalitäten einigen und den Koffertausch durchführen, meistens, ohne dass die Reiseleitung eingeschaltet werden muss. Aber natürlich ist der Eigentümer des sich nun in fremder Obhut befindlichen Koffers nicht immer gleichermaßen dösig, wie derjenige, der sich den erstbesten schwarzen Koffer mit roter Schleife am Griff vom Kofferband gezogen hat. Selbstverständlich unter Verzicht auf weitergehende Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Man weiß ja schließlich, wie der eigene Koffer aussieht.

      Genauso sicher, wie man sich bei der Buchung eines Sparzimmers ist, dass der in der Buchung eingetragene Wunsch nach schönem Meerblick, Abendsonne und ruhigster Lage vom Hotel freudestrahlend und aus abgrundtiefer Verehrung für den noblen Gast, nennen wir ihn mal Enriko nebst Gattin Doreen, erfüllt wird, notfalls auch unter Umquartierung anderer Gäste, die unverschämterweise genau das gewünschte Zimmer belegt haben und, noch viel schlimmer, auch noch die passende Kategorie gebucht und sogar bezahlt haben. Unnötig zu sagen, dass diese aktiven Koffervertauscher gerne auch weiße Socken in gefakten Birkenstock-Sandalen tragen mit einer ebenso nachgeahmten Jack-Wolfskin Übergangsjacke, oder, in der femininen Ausführung ausgewachsene Miniplidauerwelle zu Turnschuhen und Jeansrock von Kik. Nun wartet also der eigentliche Besitzer, Jens M., vergeblich an der Gepäckausgabe und nimmt zwar Kenntnis davon, dass noch ein einsamer Koffer seine Runden auf dem Gepäckkarussell dreht. Aber dieser hat KEIN rotes Band am Griff, ist dunkelblau und eine Nummer größer als das vermisste Gepäckstück.

      Er wendet sich also an den Reklamationsschalter und weist die Dame oder den Herren hinterm Tresen auf den einsamen Koffer hin. Auch hier werden schnell die richtigen Schlüsse gezogen, das zurückgelassene Gepäckstück untersucht und mangels weitergehender Kennzeichnung nur der Name auf der Kofferbanderole der Airline festgestellt. Mit wahnsinnig viel Glück findet man auch andere Angaben, die eine Lokalisierung des eigentlichen Eigentümers ermöglichen. Aber anders als beim Lotto ist diese Wahrscheinlichkeit nicht zu quantifizieren. Also wird die Verlustanzeige aufgenommen und der unschuldige Gepäcklose muss den Urlaub unverdienterweise nur mit seiner Kleidung am Leib beginnen. Mittlerweile ist der Kofferdieb Enriko in seiner Unterkunft angekommen und — packt natürlich nicht den Koffer aus. Dazu ist ja immer noch Zeit, erstmal muss der Schock verdaut werden, dass das Hotel unverschämterweise ein Zimmer mit Blick auf die Lieferanteneinfahrt des Nachbarhotels und auch noch in nördlicher Richtung für die Beherbergung zugewiesen hat. Das Hotel war sogar bereit, ein anderes Zimmer, dieses aber direkt über dem Hoteleingang und neben einem Fahrstuhlschacht, natürlich auch ohne Meerblick, zur Verfügung zu stellen. Auch ein Upgrade in ein Zimmer mit Meerblick bekam man angeboten, aber unverschämterweise

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