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Kausalität315

       3.3 Mitverschulden316, 317

       3.4 Ausschluss der Drittwirkung und Haftungsbeschränkungen318, 319

       4. Besondere Beratungspflichten nach ESUG320 – 323

       4.1 (Vorläufige) Eigenverwaltung320

       4.2 Bescheinigung zum „Schutzschirmverfahren“321 – 323

       5. Insolvenzanfechtung von Beraterhonoraren324 – 342

       5.1 Insolvenzanfechtung nach § 130 InsO327

       5.2 Bargeschäft328 – 331

       5.3 Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO332 – 335

       5.4 Unlauteres Handeln336, 337

       5.5 Besicherung des Honoraranspruchs338 – 342

       5.5.1 Anfechtbarkeit nach § 131 InsO339, 340

       5.5.2 Anfechtbarkeit nach § 133 InsO341, 342

       9. Kapitel Präventive Restrukturierung nach dem StaRUG

       I. Die Restrukturierungsrichtlinie als Vorgabe und ihre Umsetzungsoptionen3 – 10

       II. Vorgaben der Richtlinie und Umsetzungsperspektiven in Deutschland11 – 24

       1. Einleitung – Kernelemente der Richtlinie11 – 22

       1.1 Einrichtung effizienter Frühwarnsysteme durch die Mitgliedstaaten (Art. 3)12

       1.2 Schaffung der Möglichkeit der vorinsolvenzlichen Restrukturierung in Eigenverwaltung des Schuldners (Art. 5)13

       1.3 Möglichkeit der Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen (Moratorium) während der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan (Art. 6, 7)14, 15

       1.4 Möglichkeit der Annahme und ggf. gerichtlichen Bestätigung von Restrukturierungsplänen zur Vermeidung einer Insolvenz (Art. 8-10), ggf. auch gegen den Willen einzelner Gläubiger im Rahmen eines Cross-class Cram-down (Art. 11)16 – 18

       1.5 Dezidierter Schutz von Arbeitnehmerrechten in der Restrukturierung (Art. 13)19

       1.6 „Safe harbour“ zum Schutz von neuen Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen (Art. 17-18)20, 21

       1.7 Zugang zu einer vollen Entschuldung binnen maximal drei Jahren (Art. 20 ff.)22

       2. Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten23, 24

       2.1 Übersicht über die wichtigsten Optionen23

       2.2 Zusammenfassung zur Richtlinie24

       III. Zugang

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