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überwiegend davon ausgegangen werden, dass durch die Verbindung mittels einer Pipe kein derivative work im Sinne der FOSS Lizenzen entsteht und somit regelmäßig kein Copyleft ausgelöst wird. Die FSF hat sich in ihren FAQ sogar ausdrücklich dazu geäußert, dass Pipes zumindest für die GPL kein derivative work begründen.36

       f) Sockets

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      Ursprünglich wurden Sockets ebenfalls zunächst für UNIX entwickelt, finden sich heute aber ebenfalls nicht ausschließlich im UNIX- bzw. Linux Bereich, sondern auch in anderen gängigen Betriebssystemen wie Windows oder OS/2.

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       g) Aufruf über Kommandozeile

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      Ein Aufruf über die Kommandozeile stellt also eine weitere Möglichkeit der Kommunikation zwischen zwei Programmen dar. Auch hier stellt sich daher wieder die Frage, wie diese Art der Kommunikation zu bewerten ist, insbesondere hinsichtlich der Erzeugung eines derivative work.

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      30 https://de.wikipedia.org/wiki/Systemaufruf. 31 The Definitive Guide To Linux System Calls, https://blog.packagecloud.io/eng/2016/04/05/the-definitive-guide-to-linux-system-calls/#what-is-a-system-call. 32 https://www.kernel.org/doc/html/v4.18/process/license-rules.html. 33 https://www.it-administrator.de/lexikon/mounten.html. 34 https://whatis.techtarget.com/de/definition/Pipe. 35 https://de.wikipedia.org/wiki/Pipe_(Informatik). 36 FSF, FAQ about the GNU Licenses, https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#MereAggregation. 37 https://www.itwissen.info/Socket-socket.html. 38 FSF, FAQ about the GNU Licenses, https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#MereAggregation. 39 https://www.itwissen.info/Socket-socket.html. 40 https://de.wikipedia.org/wiki/Kommandozeile. 41 FSF, FAQ about the GNU Licenses, https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#MereAggregation. 42 FSF, FAQ about the GNU Licenses, https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#MereAggregation: „But if the semantics of the communication are intimate enough, exchanging complex internal data structures, that too could be a basis to consider the two parts as combined into a larger program.“

       Kapitel III Rechtliche Grundlagen: insbesondere Lizenzvorgaben und Copyleft

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      Mit diesem Kapitel wollen wir weder mit detaillierter Darstellung von juristischen Meinungsstreitigkeiten langweilen, noch uns an die Stelle derjenigen Fachautoren setzen, die den Einsatz von FOSS mit einem ganzheitlichen dogmatischen Ansatz aller juristisch-relevanten Fragestellungen behandeln wollen. Dennoch ist das Verständnis des „rechtlichen Grundvokabulars“ im Zusammenhang mit FOSS essenziell für die Einordnung des konkreten Anwendungsfalls und vor allem auch für die Lösung von rechtlichen Problemen im Bereich FOSS durch rechtliche Argumentation (hierzu ausführlich (Rn. 723ff.).

       1. FOSS Lizenzen sind AGB – es gilt Schenkungsrecht

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       – FOSS Lizenzbedingungen sind AGB und nach h.M. wirksam einbezogen.

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