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rel="nofollow" href="#ulink_a124a7e2-d1cf-5ae1-9154-5f5647144527">1.Zeitpunkt der Tatbegehung

       2.Das Wissens- und das Willenselement als Vorsatzkomponenten

       3.Formen des Tötungsvorsatzes

       a)Dolus directus 1. Grades

       b)Dolus directus 2. Grades

       c)Bedingter Tötungsvorsatz

       4.Abgrenzungserfordernis

       a)Lebensgefährdungsvorsatz

       b)Körperverletzungsvorsatz

       II.Die „Hemmschwellen“-Theorie des BGH

       1.Anwendungsbereich

       2.Feststellungen zum Tötungsvorsatz mittels Indikatoren

       3.Die Indizwirkung der Gefährlichkeit

       4.Berücksichtigung der menschlichen Tötungshemmschwelle

       5.Strenge Anforderungen an die Darlegungspflicht des Tatrichters

       6.Zur Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände

       a)Objektive Tatumstände

       b)Individueller Beurteilungsmaßstab

       c)Persönlichkeit des Täters

       d)Vorleben des Täters

       e)Beziehung des Täters zum Opfer

       f)Die Beweggründe des Täters

       aa)Motivlage

       bb)Interessenlage

       g)Äußerungen des Täters vor, bei oder nach der Tat

       h)Unüberlegte Spontantaten

       i)Psychische Verfassung

       j)Gewalttaten unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss

       k)Affektive Erregung

       l)Gruppendynamik

       m)Nachtatverhalten

       aa)Aufrichtige Reue

       bb)Zusammenbrechen beim Erhalt der Todesnachricht

       cc)Sorge und Rettungsbemühungen

       dd)Verlassen des Tatorts

       ee)Zurücklassen des Opfers bei Minusgraden

       7.Beurteilungsspielraum des Tatrichters

       8.Auswirkungen der Hemmschwellen-Lehre auf den Schwurgerichtsalltag

       III.„Klassische“ Angriffsformen im Licht der BGH-Rechtsprechung

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