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href="#ulink_14af09e3-42fe-5224-a46c-2799c045e291">Gemeinsame Vergütungsregeln Belletristik

       29. KapitelUrheberrecht und Software

       A.Einleitung

       B.Rechtsschutz für Software

       I.Schutzgegenstand des § 69a UrhG

       II.Urheber/Urheberpersönlichkeitsrechte/Arbeitnehmerurheber/Freie Mitarbeiter

       1.Urheber eines Werkes

       2.Urheberpersönlichkeitsrechte

       3.Arbeitnehmerurheber

       3.1Zuordnung von Rechten an Computerprogrammen

       3.2Vergütung

       4.Freie Mitarbeiter

       III.Verwertungsrechte, Einräumung von Nutzungsrechten, Mindestrechte

       1.Vervielfältigungsrecht

       2.Umarbeitungsrecht

       3.Verbreitungsrecht

       4.Recht der öffentlichen Wiedergabe

       5.Nutzungsrechte

       6.Grenzen/Mindestrechte

       7.Der Handel mit „gebrauchter“ Software

       8.Instrumente zur Prüfung der Einhaltung gewährter Nutzungsrechte

       9.Weitere besondere Arten von Computerprogrammen im Hinblick auf Nutzungs- und Verwertungsrechte

       IV.Rechtsverletzungen

       V.Hinweise zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen

       C.Rechtsschutz für Datenbanken

       I.Rechtsschutz nach §§ 87a ff. UrhG

       1.Begriff der Datenbank

       1.1Sammlung unabhängiger Elemente

       1.2Zugänglichkeit der einzelnen Elemente

       1.3Systematische oder methodische Anordnung

       1.4Wesentliche Investition

       1.5Amtliche Datenbanken

       2.Rechte des Datenbankherstellers und dessen Grenzen

       2.1Begriff des Datenbankherstellers

       2.2Schutzdauer

       2.3Rechte des Datenbankherstellers

       2.3.1Schutzrechtsgegenstand

       2.3.2Die Rechte des Datenbankherstellers und dessen Grenzen

       II.Datenbankwerke

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