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       1.1Vertragsgegenstand des Systemvertrags

       1.2Ausgewählte Vertragsinhalte

       2.Erstellung von Individualsoftware

       3.Systemlieferungsvertrag

       4.Kauf von Hardware

       5.Dienstleistung im IT-Bereich

       6.Überlassung von Standardsoftware, Typ A und Typ B

       7.Instandhaltung von Hardware

       8.Pflege von Software

       9.Störungsbeseitigung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Überlassung neuer Programmstände, Modifikationen des IT-Systems

       10.Miete von Hardware (BVB-Miete), Planung von Individualsoftware (BVB-Planung)

       11.Handreichung zur sog. „technischen no-spy-Klausel“

       6. Teil Urheberrecht und benachbarte Rechtsgebiete

       26. KapitelUrheberrecht und Leistungsschutzrechte

       A.Vororientierung

       I.Geschichtliche Entwicklung des Urheberrechts

       II.Begriff und Funktion des Urheberrechts

       1.Begriff

       2.Funktion

       III.Ab- und angrenzende Schutzrechte

       1.Verwandte Schutzrechte, Leistungsschutzrechte

       2.Gewerbliche Schutzrechte

       2.1Technische Schutzrechte

       2.2Designs

       2.3Marken

       3.Wettbewerbsrecht

       3.1Abgrenzung zum UWG

       3.2Kartellrecht

       4.Andere Persönlichkeitsrechte

       B.Das Werk als Schutzobjekt

       I.Werkbegriff

       1.Registrierung ist keine Schutzvoraussetzung

       1.1Registrierung anonymer und pseudonymer Werke, § 138 UrhG

       1.2Urhebervermerk

       1.3Prioritätsnachweis durch Hinterlegung

       2.Persönliche geistige Schöpfung

       2.1Schöpfungshöhe – sog. kleine Münze

       2.2Von der schutzunfähigen Idee zum schutzfähigen Entwurf

       II.Relevante

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