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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_0b2b6699-7da1-5fea-b7dc-299e2b233bfb">Andere Arten von Risikoanalysen

       4.Risikoanalysen und darauf aufbauende Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering Program)

       IV.Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering Program) im Überblick

       1.Anforderungen an die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering Program)

       2.Weitere Erwartungen an die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention

       V.Know Your Customer (KYC)-Regime

       1.Kundenidentifizierungsprogramm (customer identification program)

       a)Anforderungen an eine Kontoeröffnung

       b)Überprüfung der Kundenidentität

       c)Vorgaben für Fälle, in denen die Identität eines Kunden nicht festgestellt werden kann

       2.Kundensorgfaltspflichten (customer due diligence)

       a)Grundlegende Anforderungen an Kundensorgfaltspflichten

       b)Anforderungen in Bezug auf den wirtschaftlich Berechtigten

       3.Verstärkte/spezielle Kundensorgfaltspflichten (enhanced/special due diligence)

       a)Anforderungen im Rahmen der verstärkten Kundensorgfaltspflichten

       b)Anforderungen im Rahmen spezieller Kundensorgfaltspflichten

       VI.Fortlaufende Überwachung

       VII.Anwendbarkeit der US-Anforderungen zur Geldwäscheprävention auf ausländische Institute

       1.Aufsicht auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten

       2.Bundesstaat New York

       VIII.Durchsetzung des Bank Secrecy Act

       1.Erwartungen der Aufsichtsbehörden

       2.Methode der Aufsichtsbehörden

       3.Maßnahmen zur Durchsetzung der Aufsichtsvorschriften

       4.Ergebnisse der aufsichtlichen Prüfung

       IX.Zusammenfassung

       C.Schweiz

       I.Einführung und Überblick

       II.Normen zur Geldwäschereiprävention

       1.Strafgesetzbuch

       a)Geldwäscherei (Art. 305bis StGB-CH)

       b)Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht (Art. 305ter StGB-CH)

       c)Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB-CH)

       d)Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies StGB-CH)

       e)Unternehmensstrafbarkeit (Art. 102 StGB-CH)

       2.Geldwäschereigesetz und Verordnungen

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