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       a)Antragsberechtigung

       b)Rechtskraft der Kostenentscheidung

       c)Sonderproblem: vorangegangener Kostenfestsetzungsantrag

       d)Kein Pauschanspruch für Wertgebühren und Auslagen

       4.Nützliches und Sinnvolles

       a)Begründung und Begründetheit des Antrags

       b)Bezifferung des Antrags

       c)Beschränkung auf bestimmte Verfahrensabschnitte

       IV.Das gerichtliche Verfahren

       1.Rechtliches Gehör

       2.Die Entscheidung

       3.Entscheidung der Verwaltungsbehörde

       V.Wirkung der Entscheidung

       1.Festsetzung gegen den Auftraggeber

       2.Festsetzung gegen die Staatskasse oder andere Dritte

       D.Kostenfestsetzungsantrag des bestellten Anwalts, § 55 RVG

       I.Zuständigkeit

       II.Formalia

       III.Begründung

       1.Begründung des Anfalls eines bestimmten Vergütungstatbestands

       2.Begründung einzelner Auslagenpositionen

       IV.Verzinsung

       V.Zuzahlungen

       VI.Rechtsmittelverfahren

       1.Unbefristete Erinnerung

       2.Beschwerde

       E.Der Pauschantrag des Pflichtverteidigers, § 51 RVG

       I.Persönlicher Anwendungsbereich

       II.Voraussetzungen des Pauschanspruchs

       1.Die Bedeutung der Sonderopferrechtsprechung

       2.Normierung typischer „Pauschumstände“ durch das RVG

       3.Im Gesetz angelegte Vereinheitlichung zu §§ 51 und 42 RVG

       4.Die qualitative Aufwertung der Erstreckungswirkung, § 51 Abs. 1 Satz 4 RVG

       III.Das Verfahren zur Bewilligung einer Pauschvergütung

       1.Bewilligung in Abgrenzung zu Festellung

       2.Zuständigkeit

       a)Zuständigkeit in Strafsachen

       b)Zuständigkeit in Bußgeldsachen

       3.Zulässigkeitsvoraussetzungen

       a)Antragsberechtigung

       b)Fälligkeit der gesetzlichen Vergütung

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