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Ansatz Tiedemanns

       B.Eigener Ansatz zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften

       I.Bestimmung der Voraussetzungen für die Vermögenszuordnung

       1.Auffassungsspezifische Kritik

       a)Kritik an der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ als Kriterium strafrechtlicher Vermögenszuordnung

       b)Kritik am Ansatz Tiedemanns

       2.Die Kriterien zur Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber

       a)Die inhaltliche Bestimmung des Rechtsguts Vermögen

       aa)Die drei Grundpositionen zur Bestimmung des Vermögensbegriffs und ihre Konsequenzen für die Vermögenszuordnung

       bb)Stellungnahme

       b)Konsequenzen für die Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber

       II.Schutzwürdige eigene Vermögensinteressen von Gesellschaften mbH und Aktiengesellschaften?

       1.Meinungsstand zur Frage eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       a)Eigenes Vermögensinteresse der GmbH

       aa)Eingeschränkte Gesellschaftertheorie

       bb)Strenge Gesellschaftertheorie

       b)Eigenes Vermögensinteresse der AG

       aa)Strenge Körperschaftstheorie

       bb)Eingeschränkte Gesellschaftertheorie

       cc)Strenge Gesellschaftertheorie

       2.Stellungnahme zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       a)Zivilrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       aa)Eigenes Vermögensinteresse der GmbH

       bb)Eigenes Vermögensinteresse der AG

       b)Verfassungsrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       c)Strafrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       aa)Der Wortlaut der früheren spezialgesetzlichen Untreuevorschriften

       bb)Der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB

       cc)Fazit zur strafrechtlichen Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       d)Ergebnis zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften

       III.Die Anteilseigner als Inhaber des Gesellschaftsvermögens

       1.Hinweise in der Rechtsprechung auf eine Anerkennung der Gesellschafter als strafrechtliche Inhaber des Gesellschaftsvermögens

       a)Schadensberechnung nach der Beteiligungsquote der GmbH-Gesellschafter

       b)GmbH-Gesellschafter als Verletzte einer Straftat gegen das Gesellschaftsvermögen i.S.d. § 247 StGB

       2.Die Ausgestaltung der Vermögenszuordnung (Einzel- vs. Gesamtzuständigkeit)

      

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