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– noch

      (2) nicht nur – Gesetze – müssen – Juristen – , – lesen – anwenden – sondern auch

      (3) kündigen – der Vermieter – den Vertrag – kann – weder – noch – anfechten

      (4) kann sich – studieren – betriebswirtschaftliche Kenntnisse – aber gleich – Wirtschaftsrecht – aneignen – entweder – nach dem Jurastudium – oder – als Zusatzqualifikation – man

      (5) zeichnet sich – durch die interdisziplinäre – ein Jurastudium – sowohl – an der Universität SuLy – als auch – durch eine internationale Ausrichtung – aus

      (6) es – weder – das europäische Recht – in diesem Fall – findet – das deutsche – Anwendung – noch

      (7) kommt – an – auf die Person – beim Verbraucherrecht – sowohl – als auch – auf die Situation – es

      (8) in diesen Vorschriften – sowohl – man – findet – als auch – historisch gewachsene – moderne Wertvorstellungen

      (9) an bestimmte Adressaten gerichtete Regelungen – oder – um – dabei – es – entweder – handelt sich – allgemein verbindliche

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      Was bedeuten folgende Abkürzungen? Ordnen Sie die Bedeutungen aus dem Kasten zu.

herrschende Meinung – Aktiengesellschaft – Bürgerliches Gesetzbuch – das heißt – folgende – fortfolgende – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – andere Ansicht – Handelsgesetzbuch – und so weiter – Mindermeinung – unter Umständen – zum Beispiel

      Beispiel

      BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

(1) M.M. (2) usw.
(3) z.B. (4) GbR
(5) AG (6) d.h.
(7) u.U. (8) ff.
(9) HGB (10) f.
(11) h.M. (12) a.A.

      Hinweis

      Machen Sie sich eine Liste mit allen Abkürzungen, die in diesem Kapitel vorkommen, und deren Bedeutung. Diese Liste können Sie stets um die Abkürzungen ergänzen, die Ihnen beim Studium des deutschen Rechts begegnen.

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      Hinweis

      Die Verben zuordnen oder zuschreiben sind Synonyme für zurechnen. Beispiel: Der Beruf des Anwalts wird den juristischen Tätigkeiten zugerechnet.

      Entscheiden Sie, in welchen Sätzen das Verb zurechnen sinnvoll anzuwenden ist.

sinnvoller Satz sinnloser Satz
(1) Das Rechtsgeschäft wird seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet.
(2) Das Lama wird den Säugetieren zugerechnet.
(3) Der Vertrag wird dem Mieter zugerechnet.
(4) Ein Viertel des globalen Wirtschaftswachstums wird China zugerechnet.
(5) Darf die Balkonfläche der Wohnfläche zugerechnet werden?
(6) Das Rechtsgeschäft kann seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden.
(7) Die Mehrheit der AG wird vorübergehend dem Staat zugerechnet.
(8) Der Flughafen Weeze wird der Stadt Düsseldorf zugerechnet.
(9) Der Kauf des Hauses wird seinem Konto zugerechnet.

      2A › II. Übungen zum Textverständnis

II. Übungen zum Textverständnis

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      a) Lesen Sie folgenden Text zu Rechtssubjekten und Rechtsobjekten und unterstreichen Sie, was folgende Begriffe bedeuten.

      (1) Rechtssubjekte

      (2) Juristische Person

      (3) Rechtsfähigkeit

      (4) Rechtsobjekte

       Die Rechtssubjekte und Rechtsobjekte des Privatrechts

      Rechtssubjekte nehmen am Rechtsverkehr teil und schließen dort z.B. Verträge ab. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Bei den Rechtssubjekten handelt es sich um natürliche Personen und um juristische Personen des Privatrechts. Eine natürliche Person ist rechtsfähig. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass die Person Träger von Rechten und Pflichten ist. Das ist gemäß § 1 BGB dann der Fall, wenn die Geburt vollendet ist. Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder Vermögen, die nach einem Gesetz für rechtsfähig erklärt wird. Dazu gehören unter anderem die Stiftung gemäß § 80 BGB und der eingetragene Verein (e.V.) gemäß § 21 BGB ebenso wie die Aktiengesellschaft (AG) nach dem Aktiengesetz (AktG) und die Gesellschaft mit beschränkter

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