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schreiben: Er sagte, dass ihm das Gesetz am wichtigsten sei, da er in ihm fast alle Regelungen finden könne. Durch den Konjunktiv I weiß also jeder, dass der Jurist zitiert wird.

      In einem Sachverhalt wird man nur die 3. Person Singular und Plural finden. Man bildet den Konjunktiv I mit dem Verbstamm und der Endung -e für die 3. Person Singular.

      Beispiel

      er könne, sie wolle, er kaufe

      In der 3. Person Plural lautet der Konjunktiv I in der Regel genauso wie der Indikativ. In diesem Fall verwendet man den Konjunktiv II.

      Beispiel

      sie könnten, sie wollten, sie würden kaufen

      Das einzige unregelmäßige Verb im Konjunktiv I ist sein.

      Beispiel

      es sei, sie seien

      d) Markieren Sie die richtige Verbform.

      Beispiel

      Paulina ruft Sascha an und teilt diesem erfreut mit, sie habe / hat die lang gesuchte Gedichtesammlung von Goethe günstig erwerben können.

      Rudi antwortete, dass ihm das Haus zu teuer sei / wäre (1). Herr Siebald fragte, ob er zehn Flaschen Rotwein haben könne / könnte (2). Trotzdem stellt sich die Frage, wer recht hat / habe (3). Hannes bestellt / bestelle (4) bei EIKA ein neues Regal. Der Antiquitätenhändler vereinbart / vereinbare (5) mit dem Kunden, er solle / soll (6) das Porzellan gleich mitnehmen, könne / kann (7) es aber erst später bezahlen. Über den Preis werde / wird (8) man sich später einigen. Christa (C) bestellt für 159 € einen neuen Staubsauger im Internet. Statt des Staubsaugers erhält / erhalte (9) C eine E-Mail. Darin teilt ihr der Verkäufer (V) mit, er habe / hätte (10) seine EDV zu spät auf die neuen Preise umgestellt, weshalb im Internet die falschen Preise wiedergegeben worden seien / sind (11). Der Staubsauger könne / kann (12) nur zum neuen Preis von 189 € geliefert werden. C ist / wäre (13) sauer. Kann / Könnte (14) C die Lieferung des Staubsaugers gegen Zahlung der 159 € verlangen?

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      a) Lesen Sie, wie ein Gutachten aufgebaut ist und welche sprachlichen Besonderheiten es gibt.

       Der Aufbau des Gutachtens

      Auf Basis der Lösungsskizze schreibt man ein juristisches Gutachten, das die Falllösung darstellt. Ein Gutachten hat folgenden Aufbau:

Der Obersatz
Zuerst wird ein sogenannter Obersatz geschrieben. Der Obersatz stellt das hypothetische Ergebnis bzw. die Ausgangsfrage dar. Er wird als eine indirekte Frage formuliert und spiegelt die Fallfrage wider. Es gibt zwei Varianten, den Obersatz zu formulieren. Sprachlicher Hinweis für Variante 1: Diese Variante beginnt immer mit Fraglich ist, ob (…). Das Verb steht am Ende des Satzes und im Indikativ. Am Satzende steht ein Punkt. Man verwendet kein Fragezeichen. Beispiel: Fraglich ist, ob ein Laptop eine Sache gemäß § 90 BGB ist.
Sprachlicher Hinweis für Variante 2: Konjunktiv II mit dem Modalverb können (könnte haben, könnte sein) Beispiel: Ein Laptop könnte eine Sache gemäß § 90 BGB sein.
Nennen der Voraussetzungen
Nach dem Obersatz müssen die Tatbestandsvoraussetzungen genannt werden. Sprachlicher Hinweis für Variante 1: Konjunktiv II mit dem Modalverb müssen (müsste haben, müsste sein) Beispiel: Dann müsste ein Laptop ein körperlicher Gegenstand sein.
Sprachlicher Hinweis für Variante 2: Diese Variante beginnt immer mit Voraussetzung ist, dass (. . .). Das Verb steht am Ende und im Indikativ. Beispiel: Voraussetzung für eine Sache gemäß § 90 BGB ist, dass ein Laptop ein körperlicher Gegenstand ist.
Subsumtion (= Anwenden des Sachverhalts auf die Voraussetzungen)
Nachdem die Voraussetzungen genannt wurden, wird im Rahmen der Subsumtion geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird subsumiert. Alle Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift sind zu prüfen. Oft kann man nicht einfach beantworten, ob die Tat-bestandsvoraussetzungen einer Norm erfüllt sind. Dann muss man im Rahmen eines neuen „kleinen“ Obersatzes, an den sich wieder Voraussetzungen und Subsumtion anschließen, prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzung erfüllt ist. Es entsteht dadurch eine Schachtelprüfung. Sprachlicher Hinweis: Das Verb steht im Indikativ. Wenn ein Tatbestandsmerkmal schwierig zu subsumieren ist, dann formuliert man den neuen Obersatz mit: Fraglich könnte sein, ob (. . .), Fraglich ist allerdings, ob (. . .), Dazu müsste jedoch (. . .). Beispiel: Ein Laptop ist gegenständlich und körperlich.
Ergebnis
Wenn alle Tatbestandsmerkmale geprüft wurden, wird die indirekte Frage aus dem Obersatz in einem Ergebnissatz beantwortet. Sprachlicher Hinweis: Das Verb steht im Indikativ. Typische Einleitungen sind daher, deshalb, demzufolge, also, mithin. Das Verb steht immer direkt danach an Position 2 im Satz. Beispiel: Daher ist ein Laptop eine Sache gemäß § 90 BGB.

       Charakter eines Gutachtens

      Das juristische Gutachten folgt dem Prinzip, dass zuerst der Grund (der Tatbestand) erläutert und erst dann die rechtliche Konsequenz (die Rechtsfolge) niedergeschrieben wird. Es ist falsch, zuerst eine Folge zu nennen und erst danach den Grund hierfür aufzuschreiben.

      Richtig: Der Laptop ist gegenständlich und körperlich (Grund). Der Laptop ist eine Sache (Folge).

      Falsch: Der Laptop ist eine Sache (Folge). Der Laptop ist gegenständlich und körperlich (Grund).

      Hinweis

      Tabuwörter im Gutachten sind in den meisten Fällen weil, denn und da. Das folgt aus der Denkrichtung des Gutachtens: Von der Frage zum Ergebnis. Weil, denn und da charakterisieren jedoch in den meisten Fällen gerade die umgekehrte Denkrichtung vom Ergebnis zu den Voraussetzungen. Die Konjunktionen da und weil kann man nur dann im Gutachten benutzen, wenn zuerst der Grund genannt wird und erst danach die Folge. Beispiel: Da / Weil der Laptop gegenständlich und körperlich ist, ist der Laptop eine Sache.

      Es wird Gutachten geben, in denen man kurze Sätze findet, die zuerst die Folge und dann den Grund nennen. Das ist bei unproblematischen rechtlichen Tatbestandsmerkmalen erlaubt. Alles Problematische

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