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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_aa758f1a-36bc-5448-a493-e7f37b615415">Übergang gemäß §§ 20, 131, 176 Abs. 3, 177 UmwG außerhalb des Geltungsbereichs von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB

       aa)Arbeitnehmer

       bb)Mitglieder des Vertretungsorgans des übertragenden Rechtsträgers

       c)Besonderheiten bei Kettenumwandlungen

       d)Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten

       aa)Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern

       bb)Exkurs: Kein Widerspruchsrecht oder Zustimmungserfordernis für Betriebsrentner

       e)Grenzen des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergängen im Rahmen übertragender Umwandlungen

       aa)Grundsatz: Widerspruchsrecht nach § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 6 BGB

       bb)Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers

       6.Prozessuale Auswirkungen

       a)Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers (Verschmelzung, Aufspaltung, Vollübertragung)

       aa)Verschmelzung und Vollübertragung

       bb)Aufspaltung

       b)Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers

       aa)Formwechsel

       bb)Spaltungen und Vermögensteilübertragung

       II.Zuordnung von Arbeitsverhältnissen durch einen Interessenausgleich gemäß § 323 Abs. 2 UmwG

       1.Dogmatische Einordnung

       2.Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu § 324 UmwG i.V.m. § 613a BGB

       3.Voraussetzungen von § 323 Abs. 2 UmwG

       a)Betriebsänderung und Interessenausgleich

       b)Formale Voraussetzungen

       4.Rechtsfolgen von § 323 Abs. 2 UmwG: Gestaltungsspielraum

       5.Normative Wirkung des Interessenausgleichs?

       a)Grundsatz: Notwendigkeit einer individualrechtlichen Umsetzung

       b)Ausnahme: Ausgestaltung als Betriebsvereinbarung

       III.Formwechsel

       1.Unanwendbarkeit von § 613a BGB

       2.Fehlen von Gestaltungsrechten des Arbeitnehmers

       3.Keine Auswirkungen auf individualrechtliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

       4.Auswirkungen auf das Amt und die vertragliche Stellung von Organmitgliedern

       C.Auswirkung auf die Rechtsstellung und das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen

       I.Übertragende Umwandlung

       1.Zuständiger Betriebsrat

       2.Betriebsrat

       a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang/Abgrenzung zu sonstigen Beteiligungsrechten

       aa)Monatsfrist für die Zuleitung des (Entwurfs des) Umwandlungsplans bzw. -vertrags

       (1)Verkürzung oder Verlängerung der Zuleitungsfrist

       (2)Verzicht

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