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href="#ulink_493641fc-2346-5414-b78e-d55a5a2cf0d3">Einführung

       II.Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG

       1.Allgemeine Voraussetzungen einer Betriebsänderung

       a)Größe des Unternehmens

       b)Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer

       c)Belegschaft oder erheblicher Teil der Belegschaft

       d)Bestehen eines Betriebsrats

       e)Tendenzbetriebe

       2.Tatbestände des § 111 Satz 3 Nrn. 1 bis 5 BetrVG

       a)Betriebsstilllegung

       b)Stilllegung wesentlicher Betriebsteile

       c)Einschränkung des Betriebs oder eines wesentlichen Betriebsteils

       d)Betriebseinschränkung durch bloßen Personalabbau

       e)Betriebsverlegung

       f)Zusammenschluss und Spaltung von Betrieben

       aa)Zusammenschluss

       bb)Spaltung

       g)Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen

       h)Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

       i)Sonderfall: Betriebsübergang und Betriebsänderung

       3.Beteiligung des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG

       a)Unterrichtung

       aa)Zeitpunkt

       bb)Inhalt, Form und Umfang der Unterrichtung

       b)Beratung

       c)Zuständiger Verhandlungspartner

       d)Hinzuziehung eines Beraters

       e)Interessenausgleichsverfahren

       aa)Gegenstand, Inhalt und Form des Interessenausgleichs

       bb)Die Einigungsstelle

       f)Sozialplan

       aa)Gegenstand, Erzwingbarkeit, Form

       bb)Inhalt

       cc)Transferregelungen

       dd)Der Sozialplan in der Einigungsstelle

       (1)Gegebenheiten des Einzelfalles

       (2)Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

       (3)Förderungsmöglichkeiten

       (4)Bemessung des Gesamtvolumens

       g)Einigungsstellenverfahren

       h)Änderung und Kündigung von Sozialplänen

       4.Durchsetzbarkeit

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