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B nicht geben, weil er wegen dessen blutenden Handverletzungen befürchtet, dass seine teuren Handschuhe „ruiniert“ werden. – Auch wenn man in Rechnung stellt, dass B sein Unglück eigenverantwortlich verursacht hat, wäre C die Übergabe seiner Handschuhe zumutbar gewesen.

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      Beispiel:

      C hat im Fall Rn. 13 vergessen, dass er ein zweites Paar Handschuhe dabei hat. – Irrtum über ein Merkmal des objektiven Tatbestands und daher keine Strafbarkeit nach § 323c Abs. 1.

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      Vertiefungshinweis:

      Hingegen kann § 323c Abs. 2 mit einer Vortat in Tateinheit (§ 52) stehen, da die Rechtsgüter des Hilfsbedürftigen einem weiteren Angriff ausgesetzt werden, der sich zudem gegen eine hilfeleistende Person richtet.

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1. Was unterscheidet § 323c Abs. 1 von einem unechten Unterlassungsdelikt? → Rn. 1
2. Kommt ein Selbsttötungsversuch als „Unglücksfall“ i.S. des § 323c in Betracht? → Rn. 5 ff.
3. Nach welchem Maßstab beurteilt sich, ob die Hilfe erforderlich ist? → Rn. 11
4. Muss die Hilfeleistung Aussicht auf Erfolg haben? → Rn. 12

      Aufbauschema (§ 323c Abs. 1)

1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand (1) Unglücksfall, gemeine Gefahr oder Not (2) Unterlassen der erforderlichen und zumutbaren Hilfe b) Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld

      Empfehlungen zur vertiefenden Lektüre:

      Leitentscheidungen: BGHSt – GS – 6, 147 – „Selbsttötungsfall“; BGHSt 11, 135 – „Ehefraufall“; BGHSt 14, 213 – „Fahrerfluchtfall“; BGHSt 17, 166 – „Arztfall“; BGHSt 32, 367 – „Wittig-Fall“; BGHSt 39, 164 – „Brandstiftungsfall

      Aufsätze: Geppert, Die unterlassene Hilfeleistung, Jura 2005, 39; Kargl, Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c). Zum Verhältnis von Recht und Moral, GA 1994, 247; Lenk, Die Strafbarkeit des „Gaffers“ gem. § 323c II StGB, JuS 2018, 229; Seelmann, „Unterlassene Hilfeleistung“ – oder Was darf Strafrecht?, JuS 1995, 281; Scheffler, Zur Strafbarkeit von Gaffern, NJW 1995, 232; Schmitt, Der Arzt und sein lebensmüder Patient, JZ 1984, 866

      Übungsfallliteratur: Eidam, Klausur – Strafrecht: Sprühaktion mit Folgen, JA 2010, 601; Freund, Der praktische Fall – Strafrecht: Spritztour mit dem ultra krassem 3er BMW, JuS 2001, 475; Lindheim/Uhl, Hausarbeit – Strafrecht: Familiäre Tragödie, JA 2009, 783

      Anmerkungen

       [1]

      Wessels/Hettinger/Engländer Rn. 1057; a.A. Joecks/Jäger § 323c Rn. 1.

       [2]

      BGH NJW 2002, 1356, 1357; Urteil vom 28. Januar 2021 – 3 StR 279/20; Lackner/Kühl § 323c Rn. 1; Geilen Jura 1983, 78.

       [3]

      Joecks/Jäger § 323c Rn. 3 f.; Wessels/Hettinger/Engländer Rn. 1057.

       [4]

      Aufgrund des 52. StrÄG vom 23. Mai 2017 (BGBl. I 2017, S. 1226).

       [5]

      Lenk JuS 2018, 229.

       [6]

      Lenk JuS 2018,

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