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83 Abs. 1 WpHG

       b)Aufzeichnungspflicht bzgl Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (§ 83 Abs. 3 ff WpHG)

       c)Rechtsfolgen eines Verstoßes

       4.Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten (§ 84 WpHG)

       5.Einsatz von Mitarbeitern (§ 87 WpHG)

       6.Pflichten bzgl Anlage(strategie)empfehlungen (Art. 20 MAR, §§ 85 f WpHG)

       a)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 1 MAR

       b)Die Pflichten nach Art. 20 Abs. 2 MAR

       c)Die Pflichten nach §§ 85 f WpHG

       d)Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

       Teil V Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

       § 14Einführung

       I.Grundlagen

       II.Anwendungsbereich

       III.Angebotsarten

       1.Einfaches öffentliches Erwerbsangebot

       2.Übernahmeangebot

       3.Pflichtangebot

       a)Grundlagen

       b)Ausnahmen

       IV.30 %-Kontrollschwelle und Zurechnung von Stimmrechten

       1.Zurechnung aufgrund Einflusses

       2.Abgestimmtes Verhalten (acting in concert)

       3.Kettenzurechnung

       § 15Das Verfahren

       I.Vorangebotsphase

       II.Entscheidung zur Abgabe eines Angebots

       III.Das Angebot

       1.Anforderungen an die Angebotsunterlage

       2.Haftung für die Angebotsunterlage (§ 12 WpÜG)

       a)Haftungsadressat

       b)Voraussetzungen

       c)Rechtsfolgen

       3.Haftung der Bank gegenüber den Anlegern (§ 13 Abs. 2 WpÜG)

       IV.Stellungnahme der Zielgesellschaft

       1.Anforderungen

       2.Folgen einer fehlenden/fehlerhaften Stellungnahme

       V.Annahme des Angebots

       1.Annahmefrist und „Wasserstandsmeldungen“

       2.Angebotsannahme ausnahmsweise nach Ablauf der Annahmefrist

       VI.Zusätzliche Regeln für Übernahme- und Pflichtangebote

       1.Abgabe eines Pflichtangebots

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