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Sinne des Art. 7 Abs. 4 DSGVO sei.438

       Praxishinweis

      bb) Trennungsgebot

      263

       Praxishinweis

      cc) Klares Ungleichgewicht

      264

      Die Freiwilligkeit einer Einwilligung kann schließlich ausgeschlossen sein, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht. Das wird nach Erwägungsgrund 43 S. 1 insbesondere angenommen, „wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde“.

      265

      266

      267

       Nationale Regelungen in Deutschland

      268

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