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      Kapitel 1 Grundlagen des Umgangs mit der DSGVO

       Übersicht

Rn.
I. Die Anwendung der DSGVO und der nationalen Begleitgesetze1
1. Stand der Umsetzung in den Unternehmen3
2. Zeitliche Geltung4
3. Unmittelbare Geltung6
4. Zusammenspiel mit anderen Regelwerken7
a) Begleitgesetze auf Basis von Öffnungsklauseln8
b) Spezialgesetzliche Datenschutzregelungen in Richtlinien und Gesetzen12
c) Datenschutzregelungen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO14
d) Zwischenergebnis16
II. Parallelität von DSGVO und „Altgesetzen“17
III. Auslegung der DSGVO und der Begleitgesetze20
1. Auslegung der DSGVO23
a) Autonome Auslegung des Unionsrechts23
b) Auslegungsmethoden24
c) Relevanz existierender Rechtsprechung38
2. Auslegung der Begleitgesetze41
a) Auslegungsmethoden41
b) Relevanz existierender Rechtsprechung45

       I. Die Anwendung der DSGVO und der nationalen Begleitgesetze

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       1. Stand der Umsetzung in den Unternehmen

       2. Zeitliche Geltung

      In zeitlicher Hinsicht war der Übergang weniger problematisch, weil es eine klare Stichtagsregelung gibt: Bis zum 24.5.2018 war das alte Recht vollumfänglich anwendbar; erst seit dem 25.5.2018 gilt die DSGVO. Dort wo die DSGVO also Erleichterungen gegenüber der ehemaligen Rechtslage bewirkt hat, z.B. durch den Verzicht auf das ehemals in § 11 Abs. 2 S. 2 BDSG a.F. normierte Schriftformerfordernis, dürfen diese erst seit dem Stichtag in rechtssicherer Weise in Anspruch genommen werden.

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       3. Unmittelbare Geltung

      Ein ganz maßgeblicher Unterschied des „neuen Datenschutzrechts“ gegenüber den alten Regelungen ergibt sich aus dem Rechtscharakter der DSGVO als einer Verordnung: Sie gilt als Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und bedarf deshalb keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Bei den zusätzlich erlassenen nationalen Datenschutzgesetzen

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