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Rücksicht auf die Vorschriften aus Ley 7/1996 und dem Real Decreto 201/2010 als ausreichend und wies die Klage ab.111

       bb) Fortwährende Probleme auch nach Inkrafttreten der Sonderregeln

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       cc) Neue Probleme durch die Sonderregelungen

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      Nachdem erörtert wurde, dass die gesetzlich festgeschriebenen vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten von den Gerichten z.T. gar nicht berücksichtigt werden und deshalb die zuvor bestehenden Probleme auch nach Einführung des Franchise-Rechts – dem Ley 7/1996 und dem Real Decreto 201/2010 – fortbestehen, sollen nun noch die Probleme aufgezeigt werden, die erst mit diesen Sonderregelungen entstanden sind.

      (1) Umfang der vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten

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      (2) Mögliche Sanktionen und Rechtsfolgen

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       c) Literaturanalyse: Meinungsbild

       aa) Annahme der Sonderregelungen und Zielerreichung

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       bb) Umfang der vorvertraglichen Sonderregelungen

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