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      KOSMETIKA

      Inhaltsstoffe und Rezepturen

      von Angelika Glauninger

      Text Copyright © 2015 Mag. Angelika Glauninger

      Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Übersetzung, des Vortrags, der Reproduktion und Vervielfältigung.

      E-Mail: [email protected]

      Cover Copyright © 2015 Christine Glauninger

       www.neobooks.com

      Die Erkenntnisse über die einzelnen Rohstoffe wurden genauestens recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Auch die Rezepte sind sorgfältig zusammengestellt und erprobt. Trotzdem kann die Autorin keinerlei Haftung für Fehler oder Schäden aus der Nutzung übernehmen oder irgendwelche Garantien abgeben.

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      Alle Waren- und Dienstleistungsmarken (Trade Marks) sind auch ohne besondere Kennzeichnung Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung.

      Die Rezepte dürfen nur im privaten Bereich verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung durch Verkauf der hergestellten Kosmetika ist nicht erlaubt.

      Angelika Glauninger, Jahrgang 1965, Studium der Germanistik und Medienkunde, beschäftigt sich seit den 80er-Jahren mit den Inhaltsstoffen und der Herstellung von Kosmetika. Im Laufe der Jahre hat sie sich durch das Studium von Fachliteratur ein entsprechendes Wissen erarbeitet.

      Vorwort

      Dieses Buch wendet sich an KonsumentInnen, die sich für die Inhaltsstoffe von Kosmetika interessieren und das eine oder andere Mittel auf einfachem Wege selbst herstellen wollen.

      Im ersten Teil des Buches werden die einzelnen kosmetischen Rohstoffe in Verwendungsgruppen zusammengefasst und ihre Herkunft, Wirkung, Verwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile erläutert. Weiters werden die entsprechenden INCI-Bezeichnungen angeführt.

      Im zweiten Teil des Buches finden sich Rezeptvorschläge für die einfache Selbstherstellung von kosmetischen Mitteln. Dabei werden so viele natürliche Rohstoffe wie möglich und so wenige (halb)synthetische Substanzen wie nötig verwendet. Obwohl der Trend bei selbst gemachter Kosmetik in Richtung halbsynthetische Rohstoffe - wie sie auch die industrielle Naturkosmetik verwendet - geht, sollte der Vorteil von selbst gemachter Kosmetik doch gerade die Verwendung frischer, natürlicher Stoffe aus Küche und Garten sein. So bestehen z. B. die Gesichtsmasken und Haarpackungen im Grunde mehr oder minder aus Lebensmitteln und die Emulsionen beinhalten natürliches Wollwachs („Lanolin“) als Emulgator. Nur für Haut- und Haarreinigungsprodukte finden sich neben klassischer Seife auch synthetische Tenside. Daraus ergibt sich, dass die verwendeten Rohstoffe - mit Ausnahme der Tenside und Pigmente - einfach in Apotheken und Reformläden erhältlich sind.

      Bei den Rezepten handelt es sich um Basisrezepte. Die Auswahl der Öle und der Wirkstoffe bleibt dem/der LeserIn überlassen und er/sie wird somit eingeladen, ganz persönliche, auf den individuellen Hautzustand konzipierte Mittel zu schaffen.

      Das Ziel des Buches ist somit, es dem/r LeserIn zu ermöglichen, Fertigkosmetika kritisch auszuwählen bzw. diverse Produkte einfach selbst herzustellen.

      Die EU-Kosmetik-Verordnung

      Die Europäische Union hatte bereits mit ihrer Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) vom 27. Juli 1976 und den nachfolgenden Ergänzungen auf Gemeinschaftsebene Vorschriften für die Zusammensetzung, Etikettierung und Verpackung von kosmetischen Mitteln festgelegt. In den folgenden Jahren wurde sie vielfach ergänzt und verändert, sodass ein zerstückelter Text entstanden war.

      Mit der neuen Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 vom 30. November 2009 wurde die Kosmetik-Richtlinie neu geordnet und aktualisiert und ist EU-weit seit Juli 2013 anzuwenden. Bisher mussten die Regelungen der Kosmetik-Richtlinie erst in die nationalen Rechte umgesetzt werden - die Kosmetik-Verordnung gilt nun unmittelbar.

      Gemäß Kosmetik-Verordnung sind kosmetische Mittel „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.“

      Die Kosmetik-Verordnung ist folgendermaßen aufgebaut:

      Kapitel I: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

      Kapitel II: Sicherheit, Verantwortung, freier Warenverkehr

      Kapitel III: Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Notifizierung

      Kapitel IV: Einschränkungen für bestimmte Stoffe

      Kapitel V: Tierversuche

      Kapitel VI: Informationen für die Verbraucher

      Kapitel VII: Marktüberwachung

      Kapitel VIII: Nichteinhaltung, Schutzklausel

      Kapitel IX: Zusammenarbeit der Verwaltungen

      Kapitel X: Durchführungsmaßnahmen, Schlussbestimmungen

      ANHANG I: Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel

      ANHANG II: Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind

      ANHANG III: Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen

      ANHANG IV: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe

      ANHANG V: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe

      ANHANG VI: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter

      ANHANG VII: Auf Verpackungen/Behältern verwendete Symbole

      ANHANG VIII: Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen

      ANHANG IX: Aufgehobene Richtlinie und ihre späteren Änderungen, Verzeichnis der Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und die Anwendung

      ANHANG X: Entsprechungstabelle

      Deklarationspflicht nach INCI

      In den Staaten der Europäischen Union dürfen seit 1997 keine kosmetischen Produkte ohne Deklaration ihrer Bestandteile im Umlauf sein. Die Inhaltsstoffe müssen nach dem INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients)-System gekennzeichnet sein.

      Im Jahr 1996 hat die Europäische Union diese europäische Bestandsliste und Nomenklatur möglicher kosmetischer Rohstoffe veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Das einige tausend Rohstoffe enthaltende Werk weist jeder Substanz eine Bezeichnung zu, die weltweit akzeptiert wird. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, kann die chemische Bezeichnung, die Bezeichnung des Europäischen Arzneibuchs, der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene, nicht geschützte Name (INN) oder eine sonstige Bezeichnung zur Identität der Substanz verwendet werden. Die Liste ist als CosIng (Cosmetic Ingredients and Substances)-Datenbank auf http://ec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ zugänglich.

      Neue INCI-Bezeichnungen werden kostenpflichtig beim Personal Care Products Council PCPC (vormals CTFA), dem US-amerikanischen Fachverband der Kosmetikindustrie registriert.

      Wenn ein Kosmetikhersteller

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