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Vom alltäglichen Scheitern. Lars Bessel
Читать онлайн.Название Vom alltäglichen Scheitern
Год выпуска 0
isbn 9783742756800
Автор произведения Lars Bessel
Жанр Социология
Издательство Bookwire
Unter anderem Damenhandtaschen. Kein Scherz. Und damit begann das Dilemma: Die Seitenbetreiber sind schlicht Schwerkriminelle, die unterschiedlichste Nutzerkonten, Kreditkarten und andere elektronische Daten hacken und verkaufen – beziehungsweise die Ware, die sie damit illegal erwerben, um damit zu dealen. Alfred wähnte seine große Chance: Seit einem Jahr war er mit seiner Freundin schon zusammen, das mußte gefeiert werden. Am besten mit einem richtig tollen Geschenk – einer mordsmäßig teuren Handtasche.
Das System funktionierte wie folgt: Die Betreiber der mittlerweile polizeilich gesperrten Internetplattform Crimenetwork.biz stahlen einer Frau, nennen wir sie Michaela, ihre Zugangsdaten für den „zalando“-Onlineshop und kauften auf ihren Namen eine Handtasche im Wert von 394 Euro. So weit so schlecht. Alfred konnte die Handtasche nun für nur zehn Prozent ihres Wertes bei den crime-networkern kaufen, also für 39,40 Euro, und das inklusive Versand. Denn auch den wickelten die unbekannten Hintermänner mit gestohlenen Daten ab: Einer weiteren Frau, nennen wir sie Andrea, wurden die Zugangsdaten für ihre Packstation bei der Post in Glückstadt entwendet – für vier weitere läppische Euro war Alfred in ihrem Besitz.
Nachdem er die 43,40 Euro bezahlt hatte, landete die gestohlene Handtasche im übernommenen Postfach in Glückstadt. Der Rest sollte ein Kinderspiel sein: von Itzehoe nach Glückstadt fahren, mit Andreas Code deren Postbox öffnen und die teure Handtasche von Michaela zum Schnäppchenpreis mitnehmen. Statt bei seiner Freundin landete die Tasche jedoch in der Asservatenkammer der Polizei und Alfred in deren Gewahrsam.
Das war im Oktober 2015. Die Polizei hatte die Machenschaften der crime-Netzwerker längst durchschaut und suchte nun nach deren Kundschaft. Auch wenn die Hintermänner unerkannt blieben, kam man doch immerhin an deren Abnehmer heran. An Alfred zum Beispiel. Für die junge Referendarin der Staatsanwaltschaft klar ein Fall für Paragraf 263 des Strafgesetzbuches: Betrug.
Er sei sich durchaus bewußt gewesen, läßt sich Alfred Rebstock im Laufe seines Geständnisses ein, dass das, was er da getan hat, „nicht so ganz in Ordnung war“, aber das habe er „ausgeblendet“. Die Freundin sollte zum Jahrestag ein Geschenk bekommen, und er hatte kein Geld. Da kam das unverhoffte „Angebot“ aus dem Internet genau richtig.
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft war kurz und bündig: Auf (Computer-)Betrug steht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den naiven Alfred sollte es letzteres sein – 40 Tagessätze á fünf Euro. Weniger wäre einem Freispruch gleich gekommen.
Doch wäre eine höhere Strafe nicht vollkommen unrealistisch gewesen? Rebstock hat am Prozesstag ein unentgeltliches Maurerpraktikum begonnen, lebt bei seiner Mutter, die ihm gelegentlich Geld für den Friseur oder zum Tanken zusteckt (mittlerweile hat Alfred einen Führerschein und das alte Auto seines Bruders übernommen) – und alternativ sponsert seine Freundin mal ein Bier. 200 Euro Strafe sind für Alfred Rebstock somit eine echte Hausnummer, weshalb der Richter ihm zubilligt, diese in zehn Raten à 20 Euro abzustottern. Alfred scheint erleichtert, hört nach 30 Minuten Verhandlung auf, die Augen zusammenzukneifen – offenbar um Tränen zurückzuhalten.
„Es war ein ziemlich großer Fehler“, sind seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung. Statt durch Betrug hätte er besser versuchen sollen, das Geschenk für seine Freundin ehrlich zu kaufen. Diese Erkenntnis kommt ihn teuer zu stehen: 43,40 Euro für die gestohlenen Daten, 200 Euro Strafe und dazu noch die Prozesskosten von ebenfalls rund 200 Euro. Macht summa summarum rund 450 Euro für eine Handtasche, die 394 Euro wert ist. Noch treffender: 450 Euro für nichts, denn besagte Handtasche gehört wieder „zalando“ und wird nie von Alfreds Freundin getragen werden.
Noch viel schlimmer: Nachdem Alfred Rebstock das Urteil akzeptiert hat, ist seine dritte Vorstrafe aktenkundig. Für dessen Richter ist aber noch nicht Hopfen und Malz verloren, sonst hätte er sich seine abschließenden Worte gespart. Die lauteten eindringlich: „Lassen Sie die Finger von so etwas – und wir sehen uns hier hoffentlich nie wieder!“
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