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durch den Hauptfachausschuss (HFA) des IDW in der Fassung vom 13.3.2013 verabschiedete IDW PS 261 zeigt primär die Berufsauffassung auf, nach der Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Abschlussprüfungen Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Rechnungslegung feststellen und beurteilen sowie angemessen darauf reagieren können.[21] In diesem Zusammenhang erläutert der Standard den Begriff und die Aufgaben des internen Kontrollsystems und legt zudem dar, wie ein internes Kontrollsystem ausgestaltet sein sollte.

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      Es zeigt sich, dass es sich beim internen Kontrollsystem primär um Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung des Erreichens der Unternehmensziele in den Bereichen operative Geschäftstätigkeit, Unternehmensberichterstattung und Compliance handelt. Die Darlegung der Sollkonzepte für den Aufbau eines IKS im COSO I-Rahmenwerk und im Prüfungsstandard IDW PS 261 n.F. zeigen, dass ein IKS aus den fünf Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilungen, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung bestehen sollte, welche je nach den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.

III. Risikomanagementsystem (RMS)

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