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Völkerrecht. Bernhard Kempen
Читать онлайн.Название Völkerrecht
Год выпуска 0
isbn 9783811441316
Автор произведения Bernhard Kempen
Жанр Языкознание
Серия Grundbegriffe des Rechts
Издательство Bookwire
Ein de facto-Regime endet, wenn es die Herrschaft über das Territorium wieder verliert oder sich im Laufe der Zeit zu einem Staat im Rechtssinne entwickelt.
III. Völkerrechtliche Rechte und Pflichten
Als beschränktes Völkerrechtssubjekt hat das stabilisierte de facto-Regime einen Mindestbestand an völkerrechtlichen Rechten und Pflichten. Es genießt den Schutz des → universellen Gewaltverbotes und des → Interventionsverbots, ist aber auch seinerseits daran gebunden. Es ist kein der Okkupation unterliegendes staatenloses Gebiet. Für Unrechtstatbestände trifft es die → völkerrechtliche Verantwortlichkeit. Die Aufnahme in → Internationale Organisationen bleibt ihm regelmäßig verwehrt. Das stabilisierte de facto-Regime muss die grundlegenden, zum Völkergewohnheitsrecht zählenden Menschenrechte (→ Menschenrechte, allg.) achten. Es kann Verträge insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet abschließen, ohne dass damit die Anerkennung als Staat durch den Vertragspartner verbunden wäre. Unterhalb der Ebene diplomatischer Beziehungen (→ Diplomatenrecht) findet zwischen de facto-Regimen und Staaten bisweilen ein Austausch von (ggf. ständigen) Vertretern statt. Die Geltung von Hoheitsakten des de facto-Regimes vor Behörden und Gerichten anderer Staaten gilt jedenfalls für die Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen.
D › Diplomatenrecht (Michael Rafii)
Diplomatenrecht (Michael Rafii)
II. Der Status der diplomatischen Mission
1.Begriff und Mitgliederbestand der diplomatischen Mission
2.Aufgaben der diplomatischen Mission
3.Errichtung der diplomatischen Mission und Ernennung der Diplomaten
4.Beendigung der diplomatischen Mission und der Tätigkeit eines Diplomaten
III. Der Schutz der diplomatischen Mission
1.Der Schutz der Räumlichkeiten der Mission
a)Der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Mission
2.Das Recht auf freien Verkehr
3.Persönliche Vorrechte und Immunitäten der Diplomaten
c)Der Schutz von Mitgliedern der Mission ohne diplomatischen Status
V. Diplomatische Beziehungen zwischen Staaten und Internationalen Organisationen
Lit.:
W. Bolewski, Diplomatischer Kurier – Völkerrechtliches Instrument und Gefahren seines Missbrauchs, AVR 43 (2005), 537; W.-M. Choi, Diplomatic and Consular Law in the Internet Age, SYBIL 10 (2006), 117; B. Faßbender, Diplomatische Immunität und Staatennachfolge, NStZ 1998, 144; M. Herdegen, The Abuse of Diplomatic Privileges and Countermeasures not Covered by the Vienna Convention on Diplomatic Relations, ZaöRV 46 (1986), 734; W. Lang, Das Wiener Übereinkommen über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen universellen Charakters, ZaöRV 37 (1977), 43; K. Karalus, Die diplomatische Vertretung der Europäischen Union, 2009; I. Klepper, Diplomatisches Asyl, 2009; M. Quarch, Die völkerrechtliche Immunität der Sondermissionen, 1991; U. Seidenberger, Die diplomatischen und konsularischen Immunitäten und Privilegien, 1994; J. Wolf, Die völkerrechtliche Immunität des ad hoc- Diplomaten, EuGRZ 1983, 401.
I. Allgemeines
Der Aufbau und die Aufrechterhaltung von diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten sind von elementarer Bedeutung für ihr friedliches Zusammenleben. Ein wesentlicher Beitrag zu ihrer Förderung wird durch die wechselseitige Entsendung von Repräsentanten im Rahmen von diplomatischen Missionen geleistet, deren Aufgaben vor allem in der Unterhaltung einer ständigen