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Schuldrecht Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
Читать онлайн.Название Schuldrecht Allgemeiner Teil II
Год выпуска 0
isbn 9783811476523
Автор произведения Achim Bönninghaus
Жанр Языкознание
Серия JURIQ Erfolgstraining
Издательство Bookwire
Frankfurt, im Januar 2020 Achim Bönninghaus
Anmerkungen
Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik: „Entscheidungen“) abrufen.
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 960406932
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].
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Inhaltsverzeichnis
A.Pflichten im Schuldverhältnis
I.Verletzung von Leistungspflichten
3.Nichtleistung wegen Leistungsbefreiung nach § 275
II.Verletzung von Rücksichtspflichten
C.Aufgaben der Regelungen über Leistungsstörungen
A.Unterscheidung zwischen Vertretenmüssen und Verschulden
B.Vertretenmüssen ohne Verschulden
I.Gesetzliche Bestimmung
1.Gesetzliche Ersatzpflichten ohne Vertretenmüssen im Tatbestand
2.Zufallshaftung nach § 287 S. 2
IV.„Sonstiger Inhalt des Schuldverhältnisses“
2.Übernahme eines Beschaffungsrisikos