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Schuldverhältnisse.

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      Die in der Bestimmung der Fahrlässigkeit zu erkennende Tendenz der Objektivierung des Sorgfaltsmaßstabes wird über die Grundsätze der Entindividualisierung und des Organisationsverschuldens erweitert.

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      JURIQ-Klausurtipp

      Aufgrund der starken Einschränkung der Bedeutung, die eine kollegialrichterliche Entscheidung als Entschuldigungsgrund für eine Amtspflichtverletzung nunmehr hat, wird von Ihnen an diesem Punkt keine vertiefte Kenntnis erwartet. Im Ergebnis lehnen Sie sie ab und verweisen dabei auf die Rechtsprechung, die selbst nur noch von einer Leitlinie spricht. Das Verschulden des Amtswalters ist dann zu erörtern.

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      Ebenfalls vor dem Hintergrund der Objektivierung ist das amtspflichtwidrige Verhalten von Mitgliedern in kommunalen Vertretungskörperschaften, z.B. Gemeinderatsmitgliedern, zu beurteilen.

      2. Teil Amtshaftung, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGB. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen › VI. Kausaler Schaden

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      Die Amtspflichtverletzung muss für den eingetreten Schaden ursächlich gewesen sein.

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      JURIQ-Klausurtipp

      Da bei Ermessensentscheidungen, soweit keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, für die Annahme einer Kausalität sehr strenge Maßstäbe anzulegen sind, gilt für Sie, dass bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich keine Kausalität zum Schaden gegeben ist.

      2. Teil Amtshaftung, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGB. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen › VII. Haftungsausschluss und -beschränkungen

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