Аннотация

»Bei Arendts Bericht über den Eichmann-Prozeß« handelt es sich »um eine nachgerade apokryphe Schrift […], in der bei weitem mehr abgehandelt wird als der nationalsozialistische Judenmord allein.« (Dan Diner)
Hannah Arendts Bericht über den Eichmann-Prozess hat in den 1960er Jahren eine Kontroverse entfacht. Insbesondere frühere Repräsentanten der Juden in Deutschland haben gegen das Buch polemisiert, Arendt gar eine »Kriegserklärung« (Siegfried Moses) ins Haus geschickt. Auch das von Arendt so genannte jüdische Establishment in den USA und in Israel organisierte gegen die Autorin eine regelrechte Kampagne. Monatelang erschienen in Zeitungen und Zeitschriften kritische Artikel und Aufsätze. Die deutsche Ausgabe wollten ihre Gegner verhindern. Sie behaupteten, das Buch richte in Deutschland großen Schaden an und lasse Nazismus und Antisemitismus wieder aufleben.
Arendts kritische Darstellung der Anklagevertretung, ihre Bedenken gegen die Instrumentalisierung des Prozesses durch die Ben-Gurion-Regierung, ihre Kritik an der »jüdischen Führung« zur Zeit der sogenannten »Endlösung der Judenfrage«, ihre Ausführungen zur »Kooperation« der Judenräte mit den deutschen Mördern, ihr von Eichmann gezeichnetes Bild, den sie einen »Hanswurst« nannte, lösten Empörung aus. In der Bundesrepublik stieß ihre Darstellung des deutschen Widerstands, ihre Beurteilung der inzwischen verehrten »Männer des 20. Juli«, auf Ablehnung. Unbeachtet blieb indes Arendts vehemente Kritik am Adenauer-Staat, an der unzureichenden justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen, an der verlogenen Geschichtspolitik von »Nach-Hitler-Deutschland«. Arendt sprach von der »unbewältigten Vergangenheit« von Deutschen und Juden. Ein Thema, das heute noch zur Debatte steht.

Аннотация

Von der 'Tragödie' der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem 'Spediteur des Todes' 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten. Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer 'Tragödie'? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging?
Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.
Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965).

Аннотация

Werner Renz zeichnet in diesem Band die NS-Prozesse nach, angefangen mit dem ersten Auschwitz-Prozess unter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt am Main über die Frankfurter Nachfolgeprozesse bis hin zu den jüngsten Verfahren gegen Demjanjuk, Hanning und Gröning. Dabei analysiert er die jeweilige Rechtsauffassung und die Rechtspraxis dieser Prozesse und deren Resonanz in der Öffentlichkeit. So hatte eine uneinheitliche Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten eine inkonsequente Justizpraxis zur Folge. Freisprüche und Verfahrenseinstellungen liefen für manche Kritiker auf Strafvereitelung hinaus. Zahllose Holocaust-Täter blieben unbehelligt. Insgesamt kann bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen das Versagen nicht nur der Justiz, sondern auch der Politik, der Strafrechtswissenschaft, der Zeitgeschichtsforschung und der deutschen Öffentlichkeit festgestellt werden.