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Sie das in der Wohnung der Aignerin oder von der Entfernung aus beobachtet?“

      „Wie Sie wollen, Herr Stadt- und Landrichter!“

      „Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie als Zeugin nichts als die reine Wahrheit zu sagen haben. Ich mache Sie auf die Heiligkeit des Eides und die Bestrafung des Meineides aufmerksam. Alles, was Sie jetzt hier aussagen, haben Sie zum Schlusse zu beschwören!“

      „Ein Jurament, ganz recht! Den schwersten Eid kann ich schwören, wann Sie nur wollen!“

      „Wie lange ischt es her, daß Sie Ihre Beobachtung und Wahrnehmung gemacht haben wollen?“

      „Wird etwa in der Zeit gewesen sein, wie der Loder verliebt war. Später hat die Lieb' woltern nachlassen.“

      „Die Aignerin ischt nebst ihrer Mutter wegen Betrug, Kindsunterschiebung, angeklagt. Wann haben Sie mit der noch auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten das letzte Mal verkehrt?“

      „Herr, sell weiß ich nimmer!“

      „Ischt es so lange schon her?“

      „Ah, beleib!“

      „Also gestern?“

      „Etliche drei Tag' kann's schon gewesen sein.“

      „Was hat die Aignerin zu Ihnen gesagt?“

      „Unschuldig will sie sein und ich glaub's! Ich hab' ja mit eigenen Augen gesehen, wie der Bauer sie drangsaliert hat mit seiner Lieb'!“

      „Also mit eigenen Augen haben Sie das gesehen? Sie scheinen gute Augen zu haben und recht weit zu sehen. Ihr Witibgütl ischt von der Sölderhütte der Aignerin eine gute Viertelstunde entfernt. So weit ischt ein Verkehr in der angedeuteten Art kaum mit freiem Auge zu beobachten. Haben Sie in der Aignerhütte selbst gelegentlich eines Besuches den Bauer angetroffen?“

      „Nein, nie!“

      „Wie weit ischt Ihre Wohnung von der Aignerhütte entfernt?“

      „Wird decht bei grobem Wetter 1½ Stund' sein!“

      Ein scharfer, durchdringender Blick musterte die Zeugin. Der Richter hat bereits Verdacht geschöpft, doch will er gründlich und gewissenhaft vorgehen. Gelassen fragt er weiter: „Wie lange sind Sie schon Witwe?“

      „Ich? Ja mein', sell kann ich nimmer raiten!“

      „Wie hat Ihr Mann mit seinem Hausnamen geheißen?“

      „Wie ich selm!“

      „Hm! Wo wohnen Sie gewöhnlich?“

      „In —“ Die Zeugin schwieg plötzlich.

      „Das genügt!“ Nun wandte sich der Richter zum Protokollführer und fragte ihn, wie weit er mit dem Nachschreiben gekommen sei.

      „Nur noch wenige Minuten, Herr Bezirksrichter!“ antwortete der Gefragte.

      „Schön! Sie, Zeugin! Gelt, schlechte Zeiten haben wir halt allweil?“

      „Freilich, Herr! Heutzutag' muß man um jeden Kreuzer froh sein und für jede Gelegenheit, wo's was zu verdienen giebt!“

      „Freilich, freilich! Na, fünf Gulden war die Sach' schon wert?“

      Die Zeugin horchte auf und sprach hastig: „So, meint Ihr? Ischt mir schon recht, wenn ich noch amol einen Fünfer krieg'!“

      Der Schreiber überreichte das Protokoll, das Ehrenstraßer schnell ablas, und zwar absichtlich und ausnahmsweise schnell, denn es gilt in der nächsten Minute den Beweis für seinen Verdacht zu fassen. Sonst wird freilich dem Verhörten oder zu vernehmenden Zeugen das Protokoll langsam und laut vorgelesen.

      Ehrenstraßer legte das Protokoll auf die Seite des Tisches, wo die Zeugin stand, gab ihr die mit Tinte gefüllte Feder und sagte. „So, Weibets! Jetzt schreibst da unten deinen Namen hin, groß und recht deutlich!“

      Der Richter, wie der ahnungsvolle Protokollführer achteten genau auf diese Unterschrift.

      Langsam kritzelte die Zeugin: „Kathi Hinterstoißer.“

      „So, Weibets! Das hätten wir! Vorgeladen ischt die Waldburga Deng, Witib des vulgo Lusner, und du bischt die Taglöhnerin Kathi Hinterstoißer von Bergheim!“

      „Jeß marandjosef! Hat Er mich wirklich dertappt!“

      „Freilich! Wirst wohl herin bleiben jetzt im Bezirksgericht! Aber derweil erzählst uns, wie es die Aignerin gemacht hat mit dem Vorladungszettel, gel!“

      „Ich hab' eh (ohnehin) nicht recht wollen; ich hab' gleich g'sagt, der Richter kommt darauf!“

      „Also verzähl' nur.“

      „Ja, gewest ischt 's a so: Den Zettel mit der Vorladung hat decht wohl die Lusnerwitib 'kriegt und selle weiß so viel wie gar nixen. Die Aignerin war bei ihr und hat ihr zug'redet, sie soll sagen, wie's der Bauer 'trieben hat. Die Lusnerwitib hat aber nicht wollen. Aftn (hernach) hat ihr die Aignerin den Ladzettel ab'bettelt und ich hab' ihn aftn 'kriegt und einen Fünfer dazu. Und so bin ich halt herkommen für die Lusnerin.“

      „Das ischt auch ganz schön von dir! Hab' mir's auch gleich gedacht, daß die Zeugin nicht ganz echt ischt.“

      Nach diesen Worten schellte Ehrenstraßer dem Amtsdiener, der die „Zeugin“ zunächst ins Loch brachte, wo sie der Verurteilung wegen Irreführung harren kann. Und in derselben Stunde wurde der Verhaftbefehl gegen die Söldnerin Aigner der Gendarmerie zugestellt.

      Kurz darauf meldete der Amtsdiener eine Bauersfrau, die inständig um eine Unterredung bitte, und sogleich vorgelassen sein möchte.

      „Na, lassen Sie die Frau herein!“ befahl der Bezirksrichter.

      Knicksend erschien eine bejahrte Bäuerin in ersichtlicher Verlegenheit, blickte sich scheu um und trippelte dann zum Tisch des Richters, wo sie nochmals knickste und dann anhub:

      „Herr kaiserlicher Okta!“

      Ehrenstraßer horchte auf.

      „Ich thät schön bitten, Herr Okta!“

      Jetzt verstand der Richter das seltsame Wort und erwiderte:

      „Liebe Frau, Sie sind am unrechten Ort! Ich bin der Bezirksrichter, nicht der Notar!“3

      „Ich bitt', das ischt gleich! Helfen kann mir nur der Herr da!“

      „So, dann verzähl' nur, Bäuerin!“

      „Ja, ich thät halt schön bitten, wenn der Herr kaiserliche Okta meinem Bauern gebieten thät, er soll nicht gar so stürmisch sein, weil mich das für die Zeit ruinieren muß. Die schwere Feldarbeit vertragt sich nicht damit!“

      Dem Richter dämmerte eine Ahnung auf und zugleich empfand er einen Lachreiz, dessen er nur mühsam Herr wurde. Will er doch die naive Bäuerin, die voll Vertrauen zu ihm gekommen, nicht durch einen Heiterkeitsausbruch verletzen, so sehr auch der Appell an den Richter um Eindämmung der Liebesgefühle eines bäuerlichen Ehemannes zum Lachen reizt. Ehrenstraßer würgte denn hervor. „Es ischt recht, Bäuerin! Geh' nur wieder heim und sag' dem Bauer, er soll nicht so stürmisch sein, das paßt sich nicht für sein Alter!“

      „Sell möcht' ich ihm lieber schriftlich bringen oder noch besser, das Gericht schickt ihm einen Beselch (Befehl), aftn (hernach) glaubt er's besser und folgt auch 'm Gericht!“

      Jetzt konnte Ehrenstraßer das Lachen nimmer verbeißen und bedeutete durch eine Handbewegung der Bäuerin, daß sie sich aus der Kanzlei entfernen solle.

      Gehorsam trippelte das Weiblein hinaus, nahm aber im Zeugenzimmer Platz und wartete dort.

      Der scherzhaften, naiven Scene folgte wie im Aprilwetter sogleich der Ernst, indem sich einer der Gendarmen zum Rapport meldete.

      Der Richter fragte den in voller Wehr militärisch angetretenen Gendarm Sittl: „Was bringen Sie?“

      „Ich bitte gehorsamst um nochmalige Beschreibung des Instrumentes, mit welchem die Truhe beim Amareller erbrochen worden sein dürfte.“

      Wie

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<p>3</p>

In den Alpenländern deutscher Zunge bis hinein nach Niederbayern sagt das Bauernvolk „Okta“ für Notar.