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Beziehungen untereinander in die Betrachtung einzubeziehen sind. Die mediale Abhandlung der Digitalisierung ist deshalb zwangsläufig durch eine Vielzahl an Aspekten geprägt, die niedergelassenen Ärzten eine Orientierung erschweren und den Eindruck von etwas Absolutem, Soghaftem, Unumgänglichen, teilweise Bedrohlichem und kaum Steuerbarem entstehen lassen. Hinzu kommt eine programmatische und theoretische Behandlung des Themas, die auf allgemeine Vorteile und grundsätzliche Aspekt abzielt, nicht aber die konkreten Fragen beantwortet, die Praxisinhaber im Hinblick auf die konkrete Transformation in ihren Betrieben haben. Der einzelwirtschaftlich-unternehmerische Aspekt Wechselt man die Betrachtungs-Perspektive auf die einzelwirtschaftlich-betriebliche Ebene des „Unternehmens Arztpraxis“, wird deutlich, dass Richtung und Ausmaß der Digitalisierung durch das Digital-Interesse des einzelnen Arztes, seine Praxis-Strategie, medizinische Schwerpunkte, die Patientenstruktur, die praxisbezogenen Behandlungskonzepte und durch die persönliche ärztliche Arbeitsweise bestimmt werden. Digitalisierung bedeutet auf der Praxisebene zwar die Umsetzung allgemein gültiger Standards, z. B. in Form der Telematikinfrastruktur, darüber hinaus aber die individuell-selektive Auswahl und Nutzung von Angeboten, jedoch keinen grundsätzlichen Zwang. Oder anders formuliert: kein Arzt muss – von gesetzlichen Vorgaben abgesehen – seine Arbeit digitalisieren. Doch das sehen bislang die meisten Praxisinhaber anders: „Wer nicht mitmacht, ist weg vom Fenster!“, äußerte in einem Interview ein Arzt seinen Frust. Wie er beklagen viele Mediziner, durch einen „Absolutheits-Anspruch“ der Ausführungen zur Transformation instrumentalisiert zu werden, d. h. keine Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf einen persönlich-differenzierten Umgang mit den Digital-Ansätzen zu haben. Kein Wunder also, dass die Transformation eher als inakzeptabler Zwang ohne wirklichen Nutzen für die Arbeit und die Patientenversorgung gesehen wird und kaum als Option, die individuellen Arbeitsbedingungen und die Patientenversorgung deutlich zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, noch einmal explizit darauf zu verweisen, dass die Digitalisierung - unabhängig vom thematischen „Mainstream“ - eine individuelle Wahl- und Entscheidungs-Möglichkeit ist. Dieser Aspekt wird noch deutlicher, wenn man die drei Bereiche betrachtet, in denen die Digitalisierung in Arztpraxen stattfinden kann.

      1.3 Die Digitalisierungs-Trias in Arztpraxen

      Die Transformation der Arbeit in Arztpraxen kann in drei Bereichen erfolgen:

      (1) Die systembezogene DigitalisierungSie ist das „digitale Pflichtprogramm“ der Ärzte und definiert den verbindlichen Grundausstattungs- und Handlungsrahmen. Hierzu zählt vor allem das Telematik-Projekt, aber auch die Labordaten- und Klinik-Kommunikation oder die elektronische Version des Medikationsplans. (2) Die patientenbezogene Digitalisierung Hierunter werden alle Digital-Lösungen subsumiert, die von Ärzten über den Systemrahmen hinaus individuell bei der direkten Patientenbetreuung und -Versorgung einsetzbar sind. Ihre Auswahl ist stets das Ergebnis persönlich-unternehmerischer Entscheidungen. In diese Kategorie fallen bereits heute in ersten Ansätzen genutzte Techniken wie die Online-Videosprechstunde oder die E-Mail-Kommunikation, aber zukünftig vor allem der Einsatz von Apps, Sensoren und Trackern sowie die Nutzung von KI-Systemen zur Unterstützung der diagnostischen und therapeutischen Arbeit. (3) Die managementbezogene DigitalisierungIn dieser Kategorie geht es um die Transformation der Administration und Organisation in Arztpraxen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Praxis-Software und ihre Nutzung als Instrument für das Patient Relationship-Management (PRM), aber auch der Einsatz von Online-Terminbuchungen, die Datenerfassung mit Hilfe mobiler Endgeräte oder die Anwendung von Speech-To-Text-Programmen.

      1.4 Technik und Inhalte der Digitalisierung

      Ein weiterer Ansatz zur Präzisierung des Begriffs ist die Differenzierung zwischen der Technik, z. B. in Form von Geräten oder Apps einerseits und den datentechnischen Möglichkeiten andererseits, die durch die Digitalisierung geschaffen werden. Ein Beispiel sind KI-Expertensysteme, die in der Lage sind, aus den Daten großer Patientenkollektive in kürzester Zeit spezifische diagnostische sowie therapeutische Empfehlungen abzuleiten. Die Systeme erweitern in ihrer Assistenzfunktion die ärztliche Entscheidungs-Grundlage, in die ebenfalls – wie bisher – die individuelle Kenntnis des einzelnen zu behandelnden Patienten und die persönlichen Erfahrungen des einzelnen Arztes einfließen.

      1.5 Fazit

      Ärzte sind keine „Opfer“ der Digitalisierung, sondern deren Gestalter. Art und Umfang der Transformation hängen von der Digital-Affinität des einzelnen Praxisinhabers, von seiner Strategie, den Patienten-Zielgruppen und von seinem Praxis-Konzept ab. Die Transformation der Arbeit einer Arztpraxis ist damit primär eine individuell-unternehmerische Entscheidung mit weitreichender Gestaltungsfreiheit.

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