Аннотация

Diese bewährte, neueste Entwicklungen bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen berücksichtigende Definitionensammlung zum Besonderer Teil des Strafrechts verarbeitet den Lernstoff nach Art eines Lexikons zu einem strafrechtlichen Wörterbuch der gesetzlichen Begriffe, das etwa 170 alphabetisch angeordnete und kommentierte Definitionen umfasst.
Es ist die Zielsetzung des Standardwerkes, über Anerkanntes und Umstrittenes zuverlässig und einprägsam zu informieren: Der Gesetzgeber verwendet in den strafrechtlichen Normen des Besonderen Teils eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe. Für die Subsumtion eines Falles unter das Gesetz – und für das Verständnis einer Vorschrift überhaupt – benötigen Juristen in Ausbildung und Praxis eine möglichst genaue Kenntnis des jeweiligen Begriffs.
Die eigentliche Begriffsbestimmung enthält erweiterte Definitionen in Form abgestufter und differenzierter Aussagen; sie fasst konzentriert zusammen, was sich als «herrschende Meinung» oder doch als weithin anerkannte Auffassung durchgesetzt hat. Streitige und zweifelhafte Punkte werden als solche gekennzeichnet und ausführlich kommentiert. Das Problemfeld der Begriffe wird so verdeutlicht und durch Literatur- und Rechtsprechungshinweise mit markanten wörtlichen Zitaten sowie zusätzlichen Erläuterungen lehrbuchartig vertieft, wo die Komplexität der Materie es erfordert.

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Bei diesem Rechtswörterlexikon handelt es sich um eine lexikalische Darstellung zentraler Begriffe des Bürgerlichen Rechts aus den Bereichen BGB AT sowie Schuldrecht AT/BT.
In der 2. Auflage wurden die alphabetisch geordneten Rechtsbegriffe auf über 90 erweitert. Jeder Begriff wird zunächst definiert und erläutert. Anschließend folgt ein kurzer Übungsfall mit einer Musterlösung, die zur Kontrolle des Lernerfolgs dient. Die Übungsfälle sind so konzipiert, dass die spezifische Bedeutung der einzelnen Begriffe im Zivilrechtssystem klar wird und leicht erfasst werden kann.

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Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die politische und rechtliche Gestaltung ein ganz maßgebliches Element sowohl ihres innenpolitischen Selbstverständnisses als auch ihrer massiv erweiterten grenzüberschreitenden Handlungsoptionen. Deshalb ist das Recht der Europäischen Union heute vor allem Ausdruck einer umfassenden rechtlichen Integrationsgemeinschaft, die von einer besonderen inhaltlichen Dynamik geprägt ist. Das Lexikon verfolgt vor allem den Zweck, in prägnanter Weise das nötige Grundverständnis für dieses ebenso komplexe wie spannende Rechtsgebiet zu vermitteln. Über den Kreis der Jura-Studierenden hinaus werden auch Studierende der Politikwissenschaft angesprochen sowie alle, die sich für den Bereich der europäischen Beziehungen beruflich wie privat interessieren. Die Grundbegriffe des Europarechts ermöglichen dem Leser hierzu die planmäßige Erschließung dieser Rechtsmaterie anhand der insgesamt 136 in alphabetischer Reihenfolge erläuterten zentralen Begriffe und Themen, die zudem durch inhaltliche Verweise miteinander verknüpft sind.

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Das Völkerrecht unterscheidet sich vom (inner-) staatlichen Recht nicht nur durch seine anders gearteten Akteure und Strukturen, auch die dieses Rechtsgebiet prägenden Begriffe weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Der vorliegende Band verfolgt vor allem den Zweck, das nötige Verständnis für dieses ebenso komplexe wie spannende Rechtsgebiet zu vermitteln.
Die Grundbegriffe des Völkerrechts ermöglichen dem Leser die planmäßige Erschließung des internationalen öffentlichen Rechts anhand der insgesamt 121 in alphabetischer Reihenfolge erläuterten zentralen Begriffe und Themen, die zudem durch Verweise miteinander verknüpft sind. Vorangestellt sind jeder Begriffserklärung eine Gliederung und eine bewusst knapp gehaltene Literaturübersicht, die sowohl das schnelle Auffinden bestimmter Informationen in den Erläuterungen als auch die gezielte Hinzuziehung ausgewählter Spezialliteratur erleichtern. Auf diese Weise werden die wesentlichen Inhalte des Völkerrechts für den Leser systematisch aufbereitet und an den wichtigsten Stellen vertiefend dargestellt.