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Der Neokatechumenale Weg zählt mit über einer Million Mitgliedern zu den einflussreichsten «Bewegungen» in der katholischen Kirche. Besonders Papst Johannes Paul II. hat ihn gefördert. Gleichwohl werfen ihm Kritiker kirchenpolitisches Machtstreben, undurchsichtiges Finanzgebaren und ein Elitebewusstsein vor, das Pfarreien spalte und sektenähnlich wirke. Die Arbeit beleuchtet anhand der zugänglichen Quellen und des internationalen Schrifttums Entstehung und Entwicklung des «Weges». Mit der Analyse des 2002 approbierten Statutes und der neuen Rechtsform des «Itinerariums katholischer Formation» ergibt sich ein phänomenologisch wie kirchenrechtlich konturiertes Bild. So lassen sich unberechtigte Vorwürfe zurückweisen und bleibende Desiderate begründen. Aufgrund der verständlichen Präsentation kann das Buch hilfreich sein für alle am «Weg» Interessierten wie auch für Pfarrer oder Bischöfe, in deren Verantwortungsbereich der «Weg» tätig ist bzw. werden will.

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Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist die Ehe nicht nur auf Nachkommenschaft hingeordnet, sondern auch auf das bonum coniugum, das Wohl der Gatten: Damit ist die erneuerte Ehelehre des II. Vatikanischen Konzils rechtlich umgesetzt; der personalen Dimension der Paarbeziehung wird eine wesentliche und eigenständige Rolle zugewiesen. In Ehenichtigkeitsverfahren spielt der Ausschluss dieser Hinordnung auf das Gattenwohl bislang jedoch kaum eine Rolle. Das Gattenwohl gilt vielen Gerichten als schwer fassbare und daher kaum justiziable Größe. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie der Begriff des bonum coniugum inhaltlich gefüllt werden kann. Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kirchlicher Gerichte und anhand von Überlegungen zur Partnergewalt, zur Gestaltung der ehelichen Sexualität und zur partnerschaftlichen Ko-Evolution werden verschiedene Varianten dieses Ehenichtigkeitsgrundes vorgestellt und Anknüpfungspunkte für die Praxis markiert.

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Katholische Laien sind gesetzlich verpflichtet, die Welt mit christlichem Geist zu durchdringen. Zugleich erkennt das Kirchenrecht im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils ausdrücklich an: Sie haben ein Recht darauf, dass ihre bürgerlichen Freiheiten innerkirchlich anerkannt werden. Beim Gebrauch dieser Freiheiten müssen sie allerdings die Vorgaben des kirchlichen Lehramts beachten. Dies hat die Kongregation für die Glaubenslehre 2002 in einer Nota doctrinalis gegen «zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen» noch einmal betont: Die «richtige Autonomie» von Katholik(inn)en in der Politik dürfe nicht verwechselt werden mit einem von der kirchlichen Moral- und Soziallehre absehenden Prinzip.
Wie frei sind katholische Laien in ihrem gesellschaftlichen und politischen Engagement also nach geltendem Kirchenrecht? Die sorgfältige Interpretation der einschlägigen c. 227 CIC und c. 402 CCEO ermöglicht eine Antwort auf diese Frage und klärt damit auch, ob Katholik(inn)en rechtlich auch heute noch nur verlängerter Arm der kirchlichen Hierarchie oder nicht doch vielmehr eigenständige Teilnehmer(innen) an der Heilssendung der Kirche sind.

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Die Gemeinschaft «Chemin Neuf» entstand 1973 in Lyon aus einem charismatischen Gebetskreis und zählt zu jenen Aufbruchphänomenen, die unter dem Begriff der geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen (GGB) zusammengefasst werden. «Chemin Neuf» versteht sich selbst als eine charismatisch und ignatianisch geprägte katholische Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung. Kirchenrechtlich ist «Chemin Neuf» seit 1984 als öffentlicher Verein verfasst; seit 1992 gibt es zudem ein klerikales Ordensinstitut. Neben ihrer Struktur werfen auch Glaubenspraxis, Lebensweise und Pastoral der Gemeinschaft eine Reihe von Fragen auf. Die vorliegende Arbeit beleuchtet daher nicht nur Entstehung und Entwicklung von «Chemin Neuf», sondern geht ausdrücklich auch den Herausforderungen nach, die sich aus Verfassung, Selbstverständnis und Zugehörigkeitsformen von «Chemin Neuf» für Kirche und Kirchenrecht ergeben.

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Obwohl der Missionspater Jakob Crottogini SMB 1954 problemlos die Druckerlaubnis seines Diözesanbischofs erhalten hatte, gelangte seine empirische Studie «Werden und Krise des Priesterberufes» nie in den Handel – das Hl. Offizium verbot vorab jede Verbreitung. Dass im «Fall Crottogini» trotz der selten gewordenen Buchverbote eines der letzten Zensurverfahren vor Abschaffung des Index der verbotenen Bücher geführt wurde, hängt mit jenem Teil seiner Befunde zusammen, der u. a. sexuelle Probleme von Priesterkandidaten thematisierte. Die reichhaltig quellengestützte Rekonstruktion dieses Zensurfalls ist daher nicht nur von kirchenrechtlichem und zensurhistorischem Interesse. Vielmehr ergibt die zeitgeschichtliche Kontextuierung wichtige Einblicke in die Grundlagen und Probleme der Priesterausbildung wie in das ambivalente Verhältnis der katholischen Kirche zur empirischen Sozialforschung.